Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Hinterrhein (GR): Neubau Munitionsmagazin, Um- /Anbau Steinhaus, Teilsanierung Truppen-Unterkunft, Neubau Betankungsanlage

Mitwirkung und Anhörung vom 4. April 2000

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

Kostenvoranschläge mit Projektbeschrieb und Planunterlagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Anhörungsverfahren: Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Hinterrhein, 7438 Hinterrhein, schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Hinterrhein, 7438 Hinterrhein, vom 4. April bis 22. Mai 2000 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711). Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 22. Mai 2000, bei der Gemeinde Hinterrhein, 7438 Hinterrhein, zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

4. April 2000

1844

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2000-0688