Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Schwyzer Kantonalbank mit Hauptsitz in 6431 Schwyz stellt das Begehren, es sei ihr zu bewilligen, das Streckennetz der Schwyz-Stoos-Fronalpstock AG, Bahnhofstrasse 28, Postfach 556, 6431 Schwyz, zu pfänden.

Das Pfandobjekt, mit einer Gesamtslänge von 1361 m, von Schwyz Schlattli bis Stoos, umfasst auch das Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211).

Das Pfandrecht in Höhe von 1 137 500 Franken erfolgt im 2. Rang, hinter dem Pfandrecht, welches im Band IV Seite 273 des Registers eingetragen ist, und dient zur Sicherung eines Kredites in Höhe von 1 137 500 Franken zuzüglich Zins, um eine neue Sicherheit für bestehende Verpflichtungen der Schuldnerin zu geben.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Pfandbestellungsbegehren sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 10. August 2002, schriftlich einzureichen.

9. Juli 2002

Bundesamt für Verkehr Sektion Recht: Ueli Stueckelberger

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2002-1382