Verfügung im Widerspruchsverfahren 3037/1998 Widersprechende/r Les Vergers d'Alsace S.A., 13, route de Sarrebourg, FR-67260 Sarre-Union, Internationale Marke Nr. 546 063 (REA), Vertreter/in E. Blum & Co., Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in RHEA Vendors S.P.A., Via Trieste, 49, IT-21042 Trieste, Internationale Marke Nr. 692 254 (RHEA Vendors, fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. März 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3037/98 wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische teilweise Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 692 254 (RHEA Vendors, fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive teilweise Schutzverweigerung für sämtliche Waren der Klassen 30 und 32 umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1500.- (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

20. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0678

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