Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenenund Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2001 vom 23. Oktober 2000

Nach Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherung den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2001 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 1997 zum ersten Mal ausgerichtet wurden.

Der Anpassungssatz beträgt 3,6 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen auf den gleichen Zeitpunkt, wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Auf den 1. Januar 2001 sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten wie folgt anzupassen: Jahr des Rentenbeginns

Letzte Anpassung

Nachfolgende Anpassung am 1. Januar 2001

1985 - 1995 1996

1. Januar 1999 1. Januar 2000

3,5 Prozent 2,3 Prozent

23. Oktober 2000

5232

Bundesamt für Sozialversicherung

2000-2242