Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4952 Widersprechende/r Concert Communications Company, UK-London EC1A 7AJ, CH-Marke Nr. 470 682 «CONCERT» gegen Widerspruchsgegner/in ecoCasa Beratungs GmbH, D-69151 Neckarsgmünd, IR-Marke Nr. 744 765 «ecoNcert» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Januar 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4952 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr.

744 765 «ecoNcert» (fig.) wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

16. Januar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0139

497