Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7­19 MPV1 betreffend Gemeinden Weinfelden und Bussnang, Übersetzstelle Weinfelden; Anpassungen für das System Stahlträgerbrücke vom 21. März 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE), 3003 Bern, vom 27. Juli 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassungen für das System Stahlträgerbrücke bei der Übersetzstelle Weinfelden in den Gemeinden Weinfelden und Bussnang unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Weinfelden, 8570 Weinfelden und bei der Gemeindeverwaltung Bussnang, Weinfelderstrasse 16, 9565 Rothenhausen während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

9. April 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-0673

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