Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte
Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Burgdorf BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstwerkhof Burgdorf Projekt-Nr. 421.2-BE-0019/0001
Gemeinde Rüschegg BE, Schutzbauten und -anlagen, Imberg Projekt-Nr. 431.1-BE-2041/0001
Gemeinde Cazis GR, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstwerkhof Cazis Projekt-Nr. 421.2-GR-0174/0001
Gemeinde Rueun GR, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Struktur und Organisation von Forstbetrieben Projekt-Nr. 421.2-GR-0175/0001
Gemeinde Sargans SG, Schutzbauten und -anlagen, Wölbrüti Projekt-Nr. 431.1-SG-0000/0007
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
4. Juni 2002
4024
Eidgenössische Forstdirektion
2002-1131