Einleitung des Prüfungsverfahrens betreffend Zusammenarbeit der Credit Suisse mit der Bank Linth (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes vom über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; KG) Am 20. Februar 2002 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Kooperationsvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen die Credit Suisse (CS), Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, und die Bank Linth (BL), Aktiengesellschaft mit Sitz in Uznach, Produkte und Dienstleistungen der CS über das Geschäftsstellennetz der BL zu vertreiben. Die BL soll dabei als unabhängige Vertriebsbank auftreten.

Das Kooperationsvorhaben sieht vor, dass die CS in einem ersten Schritt mit 5 % am Aktienkapital der BL partizipiert. Mittelfristig kann die Beteiligung auf 33 % erhöht werden. Zudem wird die BL aus dem Verbund der Regionalbanken (RBA) ausscheiden. Für diesen Fall bietet die CS der BL Dienstleistungen an, welche bisher von der RBA-Holding erbracht worden sind, so insbesondere der Anschluss an die eigene IT-Plattform.

Die Vereinbarung ermöglicht der BL auch den Zugang zu Refinanzierungsmöglichkeiten durch die CS, zu Produkte- und Branchenkenntnissen, zu Infrastruktur und zu Ausbildungsmöglichkeiten.

Credit Suisse ist ein 100-%iges Tochterunternehmen der Credit Suisse Group (CSG). Sie tritt in der Schweiz sowie im Ausland als Universalbank auf und erbringt Dienstleistungen in den Bereichen des Privat- und Firmenkundengeschäfts sowie der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.

Bank Linth ist ebenfalls eine Universalbank und betreibt als solche sämtliche Dienstleistungen des Retail- und Privatebanking. Ihre Geschäftstätigkeit konzentriert sich auf den Wirtschaftsraum oberer Zürichsee ­ Linthebene ­ Sarganserland.

Gegenstand der Prüfung bilden einmal der Markt für Firmenkredite unter CHF 2 Mio. sowie der Beschaffungsmarkt (Refinanzierungen, Zugang zu IT-Plattformen und anderen infrastrukturellen Dienstleistungen). Eine Ausdehnung auf übrige Finanzdienstleistungen (Hypothekarkredite, Spargeschäft, Zahlungsverkehr, Depotgeschäft, Kartenprodukte usw.) bleibt vorbehalten.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung
beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.

Gemäss Artikel 43 KG haben nur die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Parteirechte.

16. April 2002 3122

Sekretariat der Wettbewerbskommission 2002-0749