Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Jassbach; Neubau einer Anlage für die Neue Gefechtsschiesstechnik (NGST)

Mitwirkung und Anhörung vom 27. August 2002 Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Lärmuntersuchungsbericht ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes Anhörungsverfahren: in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Linden schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Linden vom 27. August bis 26. September 2002 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 26. September 2002, bei der Gemeinde Linden, Dorfplatz 2, 3673 Linden zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

27. August 2002

2002-1831

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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