Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 4269 Widersprechende Leo Pharmaceutical Products Ltd. A/S, DK - Ballerup, CH - Marke Nr. 381 097 ,,BURINEX" gegen Widerspruchsgegnerin Istrochem a.s., SK Bratislava, IR - Marke Nr. 723 403 ,,BUREX" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. März 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen ;

2.

Der Widerspruch Nr. 4269 wird für ,,Produits pour la destruction des animaux nuisibles, fongicides" (Kl. 5) gutgeheissen; soweit weitergehend wird er abgewiesen;

3.

Der IR-Marke Nr. 723 403 ,,BUREX" wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung im Umfang der Gutheissung des Widerspruches gemäss Ziffer 2 der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert:

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, nämlich Franken 400, zu ersetzen;

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2002-0504