Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die TicketCorner AG mit Sitz Rümlang betreffend deren Veranstalterverträge eröffnet. Eine Vorabklärung hat Anhaltspunkte für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 7 KG ergeben.

Am 14. August 2001 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission eine Vorabklärung nach Artikel 26 KG eröffnet, um abzuklären, ob die durch die TicketCorner AG abgeschlossenen Exklusivverträge mit Veranstaltern einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 7 KG darstellen.

Das Sekretariat hat im Verlauf seiner Vorabklärung das Verhalten der TicketCorner AG untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass Indizien dafür bestehen, dass TicketCorner eine marktbeherrschende Stellung zukommt und sie Geschäftspraktiken unterhält, die die Organisatoren von Veranstaltungen benachteiligen und andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern.

Gestützt auf diese Anhaltspunkte hat das Sekretariat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die TicketCorner AG eröffnet. Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob TicketCorner ihre allenfalls marktbeherrschende Position im Sinne von Artikel 7 KG missbraucht.

Innert 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.

30. April 2002

2002-0891

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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