Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV1 betreffend Fliegerärzliches Institut, Umbau und Erweiterung Bettlistrasse 16, Dübendorf vom 25. Januar 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern vom 14. Mai 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Umbau und die Erweiterung der Bettlistrasse 16, Fliegerärzliches Institut Dübendorf unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtkanzlei Dübendorf, 8600 Dübendorf, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

12. Februar 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-0248

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