02.444 Parlamentarische Initiative Geschäftsberichterstattung des Bundesrates 2001 betreffend die SBB und die Post Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 30. August 2002

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt einstimmig dem beiliegenden Erlassentwurf zuzustimmen.

30. August 2002

Im Namen der Kommission Der Präsident: Michel Béguelin

6478

2002-2003

Bericht 1

Ausgangslage

In der Sommersession 2002 hat die Bundesversammlung die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts genehmigt mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Post und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG)1. Der Vorbehalt betreffend die Berichterstattung des Bundesrates zur Post und zu den SBB wurde angebracht, weil in diesen Bereichen wichtige Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Finanzkommissionen (FK) nicht ausreichend beantwortet werden konnten.

Einen zusätzlichen Informationsbedarf orteten die GPK und FK hauptsächlich in folgenden Bereichen: ­

Unabhängigkeit der Revisionsstellen von SBB und Post sowie Aufgaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle

­

Güterverkehr (Geschäftspolitik der SBB Cargo AG, Verlagerungspolitik, Gleichgewicht Kundenpreis/Subventionen)

­

Pensionskasse (Personalvorsorge, Deckungslücke der Pensionskasse der Post, Auswirkungen Rechnungslegung nach FER 16 und IAS 19, Rückstellungen, Teuerung)

­

Poststellennetz (Kostenrechnung im Bereich Poststellennetz, Poststellenpolitik im Ausland)

­

Umsetzung der neuen strategischen Ziele der Post (Fragen zur Gesamtschau der weiteren Entwicklung des Postwesens)

Die GPK und FK holten zusätzliche Berichte ein. Ausserdem haben die SBB und Post Ergänzungsfragen von einzelnen Mitgliedern der Kommissionen im Juli schriftlich beantwortet. Am 16. August 2002 haben die zuständigen Subkommissionen der GPK und FK eine Aussprache mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Post und den SBB durchgeführt und oben genannte Themen erörtert.

Die zusätzlich eingeholten Informationen erlauben, die Geschäftsführung des Bundesrates nun auch in den Bereichen Post und SBB AG zu genehmigen.

Angesichts der ständigen Praxis der Bundesversammlung, die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erteilen, hält es die Kommission im vorliegenden Fall für richtig, dem Rat den nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten. Damit wird auch Transparenz geschaffen hinsichtlich der formell noch nicht vollständig genehmigten Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2001.

1

Vgl. Bundesbeschluss vom 11. Juni 2002, BBl 2002 4466

2002­2003

6479

02.444 Parlamentarische Initiative Geschäftsberichterstattung des Bundesrates 2001 betreffend die SBB und die Post Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 21. August 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 0 Stimmen (bei 7 Enthaltungen), dem beiliegenden Erlassentwurf zuzustimmen.

21. August 2002

Im Namen der Kommission Die Präsidentin: Brigitta M. Gadient

6480

Bericht 1

Ausgangslage

In der Sommersession 2002 hat die Bundesversammlung die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts genehmigt mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Post und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG)2. Der Vorbehalt betreffend die Berichterstattung des Bundesrates zur Post und zu den SBB wurde angebracht, weil in diesen Bereichen wichtige Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Finanzkommissionen (FK) nicht ausreichend beantwortet werden konnten.

Einen zusätzlichen Informationsbedarf orteten die GPK und FK hauptsächlich in folgenden Bereichen: ­

Unabhängigkeit der Revisionsstellen von SBB und Post sowie Aufgaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle

­

Güterverkehr (Geschäftspolitik der SBB Cargo AG, Verlagerungspolitik, Gleichgewicht Kundenpreis/Subventionen)

­

Pensionskasse (Personalvorsorge, Deckungslücke der Pensionskasse der Post, Auswirkungen Rechnungslegung nach FER 16 und IAS 19, Rückstellungen, Teuerung)

­

Poststellennetz (Kostenrechnung im Bereich Poststellennetz, Poststellenpolitik im Ausland)

­

Umsetzung der neuen strategischen Ziele der Post (Fragen zur Gesamtschau der weiteren Entwicklung des Postwesens)

Die GPK und FK holten zusätzliche Berichte ein. Ausserdem haben die SBB und Post Ergänzungsfragen von einzelnen Mitgliedern der Kommissionen im Juli schriftlich beantwortet. Am 16. August 2002 haben die zuständigen Subkommissionen der GPK und FK eine Aussprache mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Post und den SBB durchgeführt und oben genannte Themen erörtert.

Die zusätzlich eingeholten Informationen erlauben, die Geschäftsführung des Bundesrates nun auch in den Bereichen Post und SBB AG zu genehmigen.

Angesichts der ständigen Praxis der Bundesversammlung, die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erteilen, hält es die Kommission im vorliegenden Fall für richtig, dem Rat den nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten. Damit wird auch Transparenz geschaffen hinsichtlich der formell noch nicht vollständig genehmigten Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2001.

2

Vgl. Bundesbeschluss vom 11. Juni 2002, BBl 2002 4466

6481