Verfügung im Widerspruchsverfahren 2122/1997 Widersprechende/r Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, DE-53113 Bonn, Internationale Marke Nr. 679 038 T-Net-Box, Vertreter/ Schmauder & Wann, Patentanwaltsbüro, Zwängiweg 7, 8038 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Waters Beheer B.V., Sciencepark Eindhoven 5049, Postbus 699, NL-5600 AR Eindhoven, Internationale Marke Nr. 669 113 NETBOX Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. April 2000 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 2122/1997 gegen die internationale Marke Nr. 669 113 NETBOX wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Der widersprechenden Partei werden 400 Franken (Hälfte der Widerspruchsgebühr) zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

3.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Die Widerspruchsgegnerin wird mittels Publikation im Bundesblatt informiert.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

25. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2458

2000-0852