Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte

Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Wimmis BE, Erschliessungsanlagen, Schlosswald Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0023

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Gemeinde Gadmen BE, Erschliessungsanlagen, Grydenstrasse Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0024

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Gemeinde Blatten VS, Schutzbauten und -anlagen, Tellinalp/Eisten Projekt-Nr. 431.1-VS-3222/0001

Integralprojekte: ­

Gemeinden Raron, Steg, Bürchen, Hohtenn, Niedergesteln VS, Raron Schattenseite - Phase 1 Projekt-Nr. 401-VS-9086/0001 ­ mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

26. Februar 2002

1682

Eidgenössische Forstdirektion

2002-0309