Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5656/2002 Widersprechende/r Formula One Licensing B.V., 34, Koningslaan, NL-1075 AD Amsterdam, IR-Marke Nr. 714 322 «FORMULA 1» gegen Widerspruchsgegner/in AGS Formule 1, Zone d'activité du Circuit du Var, F-83590 Gonfaron, IR-Marke Nr. 770 637 «AGS FORMULE 1» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. September 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 5656 wird zufolge Löschung der angefochtenen IR-Marke Nr. 770 637 «AGS FORMULE 1» als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die hälftige Widerspruchsgebühr, ausmachend 400 Franken, zurückerstattet. Die andere Hälfte der Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (inkl. hälftige Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. September 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-2144

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