Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5663 Widersprechende/r GABA International AG, St. Johanns-Vorstadt 98, CH-4056 Basel, Schweizer Marke Nr. 389 061 (GABA), Vertreter/in A. Braun, Braun Héritier Eschmann AG, Postfach 160, 4003 Basel gegen Widerspruchsgegner/in AWD.pharma GmbH & Co, KG, Leipziger Strasse 7-13, D-01097 Dresden, Internationale Marke Nr. 768 908 (Gabarin) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Oktober 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 5663 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Die provisorische Schutzverweigerung gegenüber der angefochtenen IR-Marke 768 908 «Gabarin» wird zurückgezogen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird der Entscheid durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

7. Oktober 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2002-2192

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