Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7­19 MPV1 betreffend Militärflugplatz Alpnach (OW), Sanierung und Erweiterung Betriebsinfrastruktur, 1. Etappe vom 6. Dezember 2002

Gestützt auf das Gesuch der Luftwaffe, Sektion Planung, 3003 Bern, vom 21. Mai 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung und Erweiterung der Betriebsinfrastruktur, 1. Etappe auf dem Militärflugplatz Alpnach genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Alpnach, Bahnhofstrasse 15, 6055 Alpnach, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

17. Dezember 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-2636

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