Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4706/00 Widersprechende Aktiebolaget Electrolux, Luxbacken 1, S-105 45 Stockholm, CH-Marke Nr. 405 159 «LUX» gegen Widerspruchsgegnerin WS Teleshop International s.r.o., Perunská, 2, CZ-69501 Hodonín, IR-Marke Nr. 738 687 «BIO LUX THE NATURE KITCHENWARE» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4706 wird gutgeheissen.

3.

Die IR-Marke Nr. 738 687 «BIO LUX THE NATURE KITCHENWARE» (fig.) wird der Markenschutz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800.­ Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteikostenentschädigung von 1800.­ Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-1239