Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 1999 vom 14. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1998 1 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 20002, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 1999 wie folgt genehmigt: a.

die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 843 975 570 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 410 847 042 Franken, die durch Vorschüsse gedeckt wird;

b.

die Bilanz verzeichnet kumulierte Vorschüsse in der Höhe von 643 405 390 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 6. Juni 2000

Ständerat, 14. Juni 2000

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.

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