Gesuche um Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen

Nachtarbeit (Art. 17 ArG) ­ Fuchs & Co. AG, 9400 Rorschach Joghurt-Reifung, Pastmilch-Abfüllung (inkl. Mehrweggebindereinigung), Betriebsraum (Milch-Pasteur) bis 5 M oder F 6. August 2001 bis 7. August 2004 (Erneuerung/Änderung) Sonntagsarbeit (Art. 19 ArG) ­ Fuchs & Co. AG, 9400 Rorschach Betriebsraum (Milch-Pasteur) 1 M oder F 5. August 2001 bis 11. August 2002 (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Gurtengasse 3, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 45/29 50) Einsicht in die Gesuchsunterlagen nehmen.

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2002-1504

Erteilte Arbeitszeitbewilligungen

Nachtarbeit Begründung: technisch oder wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 17 Abs. 2) ­ Stadt Theater Bern, 3000 Bern Theaterbetrieb (künstlerisch und technisch) bis 90 M oder F 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2003 (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann nach Massgabe von Artikel 55 ArG und Artikel 44 ff.

VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, 3202 Frauenkappelen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Gurtengasse 3, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 45/29 50) Einsicht in die Bewilligungen und deren Begründung nehmen.

16. Juli 2002

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

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