Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Kernenergiegesetz (KEG) Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.

Vernehmlassungsfrist: 15. Juni 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Monbijoustr. 74, 3003 Bern, Tel. 031 322 56

21. März 2000

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Bundeskanzlei

2000-0607