Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3741/1999 Widersprechende/r Zino Davidoff SA, Route des Arsenaux 15, 1700 Fribourg, CHMarke Nr. 391 508 «RELAX» gegen Widerspruchsgegner/in FINNRELAX Szauna és Szabadidö Kft, Fö út 79., H-2200 Vecsés, Ungarn, IR-Marke Nr. 712 554 «finnrelax» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3741/1999 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

6. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1034

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