Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5138 Widersprechende Octagon Worldwide Holdings B.V., NL-1043 Amsterdam, IR-Marke Nr. 701 371 «OCTAGON» gegen Widerspruchsgegnerin Vertigo KFT, H-1014 Budapes, IR-Marke Nr. 752 408 «OCTOGON ARCHITECTURE & DESIGN» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. April 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5138 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 752 408 «OCTOGON ARCHITECTURE & DESIGN» (fig.) wird für die Klasse 41 der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. April 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0836

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