Gesuche um Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen

Nachtarbeit (Art. 17 ArG) ­

Stadt Theater Bern, 3000 Bern Theaterbetrieb (künstlerisch und technisch) bis 90 M oder F 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2003

(M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Gurtengasse 3, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 45/29 50) Einsicht in die Gesuchsunterlagen nehmen.

Erteilte Arbeitszeitbewilligungen

Nachtarbeit Begründung: technisch oder wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 17 Abs. 2) ­

SwissCo Services AG, 4334 Sisseln AG Dragierung, Granulierung und Konfektionierung bis 20 M oder F 6. Mai 2002 bis 7. Mai 2005 (Erneuerung/Änderung)

Sonntagsarbeit Begründung: technisch oder wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 19 Abs. 2 ArG) ­

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Jet Aviation Handling AG, 8058 Zürich Flughafen Gilt für das Bodenpersonal der Luftfahrt für die Standorte Zürich und Genf bis 700 M oder F 1. April 2002 bis 31. März 2003

2002-1279

Ununterbrochener Betrieb Begründung: technisch oder wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise (Art. 24 Abs. 2 ArG) ­

ARGE MaTrans, 3942 Raron Stollenvortrieb, Wartung und Logistik in Steg und Raron 75 M 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002

(M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann nach Massgabe von Artikel 55 ArG und Artikel 44 ff.

VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, 3202 Frauenkappelen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Gurtengasse 3, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 45/29 50) Einsicht in die Bewilligungen und deren Begründung nehmen.

18. Juni 2002

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

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