Verfügung im Markenprüfungsverfahren Nr. 10714/2001 Hinterleger Silvio Hitz, 17/334 Saranjai Mansion, Sukhumvit, Soi 6, Bangkok 10110, TH, CH-Marke Nr. 10714/2001 SWISSAIR-LINES.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. April 2002 folgendes verfügt: 1.

Einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter ist bis zum 6. Juni 2002 zu bestellen (Art. 42 Abs. 1 MSchG).

2.

Die Versäumnung dieser Frist hat die Zurückweisung des Gesuchs zur Folge (art. 30 Abs. 2 MSchG i. V. m. Art. 16 und 17 MSchV).

3.

Dem Hinterleger wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. April 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0833

3115