Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4809 Widersprechende/r Effems AG (Effems Ltd.), 6302 Zug, CH-Marke Nr. 433 031 «CELEBRATIONS» gegen Widerspruchsgegner/in Agnes und Heinrich Westhoff, D-46354 Südlohn, IR-Marke Nr. 742 301 «Celebration».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. September 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegner werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs des Widerspruchs Nr. 4809 als erledigt abgeschrieben.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr.

742 301 «Celebration» wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, den Widerspruchsgegnern durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

6. September 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1973

6023