Jahresbericht 2001 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und an den Bundesrat vom 15. März 2002

Sehr geehrter Herr Bundespräsident sehr geehrter Herr Präsident sehr geehrte Damen und Herren Die Eidg. Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird veröffentlicht.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. März 2002

Eidgenössische Finanzkontrolle Der Direktor: Kurt Grüter

2002-0920

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Übersicht Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es seine Finanzkompetenzen und die Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege ausüben kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung.

Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes erstattet die EFK der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert. Der Bericht wird veröffentlicht.

Aufgrund ihrer Prüfungen kann die EFK der Verwaltung und den geprüften Stellen ein gutes Zeugnis ausstellen. Es wird allgemein sorgfältig, kostenbewusst und professionell gearbeitet. Der vorliegende Bericht enthält zwangsläufig eine Reihe von Feststellungen und Empfehlungen mit Verbesserungspotenzial, die nicht als repräsentativ für die Verwaltungsarbeit anzusehen sind, sondern im Rahmen der Prüfungen gemacht werden mussten.

Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand im Herbst zweifellos das Grounding der Swissair, was ein umfangreiches finanzielles Engagement des Bundes auslöste.

Das ausserordentliche Ereignis forderte auch die EFK. Sie wurde beauftragt, die Freigabe und die Verwendung des Überbrückungsdarlehens zu überwachen. Das Monitoring hat seine Erwartungen erfüllt. Bereits im Oktober konnte verhindert werden, dass ein Betrag von rund 100 Millionen auf Konti transferiert wurde, die für die Finanzierung des Flugbetriebes blockiert waren. Zeigte sich an den wöchentlichen Sitzungen ein Handlungsbedarf, wurden von den Beteiligten Massnahmen in die Wege geleitet, deren Umsetzung dann auch begleitet werden. Die EFK achtete darauf, dass nur Zahlungen im Interesse eines geordneten Übergangs des Flugbetriebes auf die neue Airline freigegeben wurden, auch wenn teilweise Zahlungen für Verpflichtungen geleistet werden mussten, die vor dem Grounding eingegangen wurden.

Im Rahmen ihrer Aufsicht über EXPO.02 konnte die EFK unter anderem feststellen, dass ein funktionierendes Controlling vorhanden ist, um die Finanzen und Termine überwachen zu können. In ihren Stellungnahmen zu den Quartalsberichten
der Vereinsleitung betonte die EFK jeweils die Unsicherheiten bei den Einnahmenschätzungen. Bei der Beurteilung des Engagement des Bundes muss zwischen Beiträgen, Defizitgarantie und Darlehen unterschieden werden. Ende 2001 beliefen sich die insgesamt bewilligten Kredite auf 718 Millionen. Kann das Defizit auf 270 Millionen begrenzt werden, wird sich das Engagement des Bundes trotz der anfangs 2002 beantragten zusätzlichen Vorfinanzierung von 120 Millionen auf rund 700 Millionen beschränken.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Prüfungen bei den Alpentransversalen.

Die EFK ist für die Koordination der verschiedenen Aufsichtsorgane verantwortlich. Sie stellt damit sicher, dass Lücken oder Doppelspurigkeiten vermieden werden. Bei einer Projektdauer von rund 20 Jahren und einem Kreditvolumen von

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14,7 Milliarden sowie komplexen Projektstrukturen muss auch der Kontrolle und Finanzaufsicht das notwendige Gewicht zukommen. Bei ihren Prüfungen wies die EFK darauf hin, dass angesichts der sich bereits heute abzeichnenden Mehrkosten der Kompensationsplanung das notwendige Gewicht beizumessen ist. Die Reserven sind zu etwa zwei Dritteln ausgeschöpft.

Zu einem guten Abschluss konnte die Prüfung im Flüchtlingsbereich gebracht werden. Die EFK stellte bei der mit der Flüchtlingsbetreuung beauftragten Stiftung im Kanton Waadt fest, dass aufgrund von fehlerhaften Abrechnungen zuviel Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Das Bundesamt für Flüchtlinge erreichte gestützt auf die Prüfergebnisse, dass der Kanton Waadt 18 Millionen dem Bund zurückbezahlt hat.

Zu den Kernaufgaben der EFK gehören die Abschlussprüfungen der Staatsrechnung und des ETH-Bereiches. Bei der Prüfung der Staatsrechnung konnte die EFK eine ordnungs- und rechtsmässige Buchführung feststellen. Sie machte indessen darauf aufmerksam, dass der Ausweis des Jahresergebnisses die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich und realitätsgetreu widerspiegelt. So wurden gestützt auf gesetzliche Grundlagen Aufwendungen in der Bilanz aktiviert, die bei sofortiger Abschreibung den Fehlbetrag in der Bilanz um mehr als zehn Prozent erhöhen würden. Im ETH-Bereich mussten im ersten Jahr der rechtlichen Verselbständigung und eigener Rechnungslegung verschiedene Einschränkungen zum Jahresergebnis gemacht werden. Der ETH-Bereich erhielt einen Bundesbeitrag von 1,7 Milliarden, einerseits für die Finanzierung des Betriebes (1,2 Mia), andererseits für die Realisierung ihrer Investitionen (0,5 Mia).

Die EFK begrüsst, dass die Arbeiten am neuen Rechnungsmodell zielstrebig vorangetrieben werden und anerkannte Rechnungslegungsnormen angewendet werden sollen. Sie ist mit beratender Stimme in die Projektorganisation eingebunden und stellt damit sicher, dass die Anforderungen der Finanzaufsicht berücksichtigt werden.

Das Berichtsjahr war geprägt durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den internen Finanzinspektoraten des Bundes und der kantonalen Finanzkontrollen.

Neben zusätzlichen Ausbildungsanstrengungen prüfte die EFK gestützt auf Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes die Wirksamkeit der Finanzinspektorate. Zwei Feststellungen sind erwähnenswert. Die starke
Dezentralisierung der Bundesverwaltung führt dazu, dass diese Aufsichtsorgane oft nicht die kritische Grösse aufweisen. Zweitens müssen die Inspektorate vielfach wesensfremde Sonderaufträge für die Amtsleitung erledigen. Die eigentliche Aufsicht kommt dann zu kurz. Im Sommer organisierte die EFK zum ersten Mal eine gesamtschweizerische Fachtagung mit den kantonalen Finanzkontrollen. Für die Vorbereitung und die Nachbearbeitung der Themen wurden gemischte Arbeitsgruppen eingesetzt.

Informatikprüfungen erhalten eine wachsende Bedeutung. Informatik ist auch für die Verwaltung eine Schlüsselstrategie und muss Chefsache sein. Im Berichtsjahr prüfte die EFK insbesondere das Projekt NOVE-IT, die SAP-Anwendungen im Finanz- und Personalbereich sowie die Schnittstellen zwischen Dienststellen- und Zentralbuchhaltung. Risiken stellte die EFK beim fehlenden Verständnis für die neuen Rollen und bei den Zugriffsberechtigungen fest. Zudem wies sie auf die

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unbefriedigenden Personalressourcen hin. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit beschlossen, Informatikfragen regelmässig in einem bundesrätlichen Ausschuss zu behandeln.

Häufig musste die EFK das interne Kontrollsystem bemängeln. Auch wenn diese Mängel auf noch nicht konsolidierte Reformprozesse und laufende Informatikprojekte zurückzuführen sind, muss der Kompetenzregelung, der Funktionentrennung und dem Vier-Augen-Prinzip vermehrt die notwendige Beachtung geschenkt werden. Wirksame und nachhaltige interne Kontrollen helfen nicht nur, Risiken jeglicher Art zu verringern, sondern unterstützen die Verwaltung auch bei der Umsetzung der Politik. Kontrolle ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern längerfristig eine lohnende Investition. Die EFK will einen Leitfaden erarbeiten und die Erkenntnisse von allgemeinem Interesse den Bundesstellen zur Verfügung stellen.

Wiederkehrendes Thema ist auch die Abwicklung von Beschaffungen, die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die EFK ist überzeugt, dass mit ihren Prüfungen eine präventive Wirkung erzielt wird und mit permanenter Weiterbildung ein Beitrag zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften geleistet werden kann.

Durch die Prüftätigkeit konnte die EFK wiederum Einsparungsmöglichkeiten in Millionenhöhe namhaft machen. Zu erwähnen sind insbesondere Swissair, der Flüchtlingsbereich, Gesuchsprüfungen im Baubereich sowie Preisprüfungen. Einsparungen in Franken und Rappen sind indessen nicht das primäre Ziel der Finanzkontrolle. Ihre eigentliche Bedeutung liegt in der Aufdeckung von Schwachstellen in der Buchführung und im Finanzgebaren der Verwaltung, der Prävention sowie der Beratung der Dienststellen. Die EFK setzt sich für eine sparsame, verantwortungsbewusste und leistungsfähige Verwaltung ein und dient damit letztlich auch der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler als Nutzniessende öffentlicher Leistungen.

Dieser zu Gunsten der Öffentlichkeit entfaltete Nutzen hat die Kosten der EFK zu rechtfertigen.

Der vorliegende Bericht informiert in sieben Kapiteln über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK.

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Kapitel 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über die Schwerpunkte der Finanzaufsicht.

Kapitel 2 orientiert über einzelne Prüfungen in der Bundeskanzlei und den Departementen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang.

Im Berichtsjahr unterbreitete die EFK der Finanzdelegation über 200 Einzelberichte.

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Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Organisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sieben anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Vereinten Nationen eingebunden. Kapitel 3 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten.

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Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes sind Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. Eine solche Pendenz liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die gesetzte Frist unbenutzt verstreichen lassen. Offen ist eine Pendenz im Bundesamt für Kultur, die mit dem Bundesgesetz über die Schweizer Museen behoben werden soll. Kapitel 4 gibt darüber weitere Hinweise.

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Die EFK erstellt ihr Prüfprogramm autonom und kann Aufträge von Bundesrat und Parlament gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes ablehnen. Im Berichtsjahr führte die EFK verschiedene Aufträge aus, unter anderem die Überwachung des Swissair-Kredites. Für die Finanzierung der externen Unterstützung für dieses Mandat beantragte die EFK einen Nachtragskredit. Kapitel 5 führt die erwähnenswerten Aufträge der Finanzdelegation und des Bundesrates auf.

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Die EFK ist in ein dichtes Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren.

Kapitel 6 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den verschiedenen Aufsichtsorganen und -institutionen im In- und Ausland.

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Kapitel 7 ist schliesslich der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.

Die nachstehenden Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2000 und 2001, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) bereit umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2002 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

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Bericht 1

Schwerpunkte

Schwerpunkte der Finanzaufsicht der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) stellten die Arbeiten bei Swissair, der Landesausstellung, den Alpentransversalen und im Informatikbereich dar. Sodann gehört die Prüfung der Staatsrechnung des Bundes zu den Kernaufgaben der EFK. Ein weiteres gewichtiges Mandat ist die Abschlussprüfung im ETH-Bereich, der im Berichtsjahr das erste Mal mit Leistungsauftrag, Globalbudget und eigener Rechnung geführt wird.

1.1

Monitoring des Darlehens an Swissair

Im vergangenen Herbst geriet Swissair in eine ausweglose finanzielle Lage. Der Bundesrat verabschiedete ein Konzept für eine redimensionierte schweizerische Fluggesellschaft auf der Basis der Crossair. Der Bund beteiligt sich mit 600 Millionen an der Kapitalerhöhung der neuen Geselllschaft. Um den geordneten Übergang des Flugbetriebes von der Swissair auf die neue Fluggesellschaft bis Ende März 2002 sicherzustellen, gewährte der Bund Darlehen im Umfange von 1,45 Milliarden.

Der Bundesrat beauftragte die EFK, die Verwendung des Darlehens zu überwachen.

Die Swissair ist vertraglich verpflichtet, die Bundesleistungen nur im Sinne des Vertrags-zweckes, nämlich für die Weiterführung des Flugbetriebes und den geordneten Übergang auf eine neue nationale Airline, zu verwenden. Zwei Mitarbeiter der EFK erstellen auf dem Balsberg mit externer Unterstützung und gestützt auf Angaben von Swissair tägliche Liquiditätsreports und eine rollende Liquiditätsplanung per Ende März 2002. Mit diesen Instrumenten sollen die verantwortlichen Entscheidungsträger rechtzeitig auf drohende Finanzierungslücken aufmerksam gemacht werden. Die Unterlagen dienen zudem der tranchenweisen Auszahlung der Bundesmittel an Swissair. Zweitens gibt die EFK gemeinsam mit dem Sachwalter die einzelnen Zahlungen frei. Bei diesen Entscheiden handelt es sich oft um schwierige Abgrenzungsfragen und um das Abwägen unterschiedlicher Interessen, namentlich zwischen Bund, Sachwalter, Kantonen, Swissair und Crossair.

Zu Diskussionen Anlass gab die Frage der Finanzierung von Sozialplänen, als bekannt wurde, dass Swissair im Ausland Sozialplanleistungen entrichtete. Die EFK wurde Ende Oktober mit sogenannten «Indemnity Payments» im Ausland konfrontiert. Die Aussenstellen der Swissair können ohne mitschreitende Kontrolle durch die Zentrale Zahlungen auslösen. Inwieweit es sich um sogenannte Sozialplankosten oder Schliessungskosten handelt, konnte damals und kann auch heute nicht abschliessend beurteilt werden. Die Projektgruppe unter der Leitung der EFK vertrat die Auffassung, dass Lohnfortzahlungen im Ausland zu leisten sind. Es muss jedoch abgeklärt werden, ob es sich um gesetzliche Leistungen handelt, die nicht verhandelbar sind. Auch sind einzelne, besonders hohe Abgangsentschädigungen zu überprüfen. Letztendlich geht es darum, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Zahlung im Interesse eines geordneten Übergangs auf die neue Airline zu leisten ist oder nicht.

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An den wöchentlichen Sitzungen der Projektgruppe werden gegenseitig Informationen ausgetauscht und Abgrenzungsfragen behandelt. Die Pendenzenliste ermöglicht eine wöchentliche Standortbestimmung, erlaubt den Stand der Umsetzung der Massnahmen festzustellen und die Auftragserledigung durch Swissair und Crossair zu kontrollieren. Die Erfahrungen von Oktober bis Dezember zeigten, dass die in das Monitoring gesetzten Erwartungen erfüllt und dank der engen Begleitung durch die EFK zahlreiche Zahlungen in Millionenhöhe verhindert werden konnten.

Die insgesamt bewilligten Bundesdarlehen für die Finanzierung der Übergangslösung im Umfange von 1,45 Milliarden wurden mit 1 050 Millionen auf 2001 und mit 400 Millionen auf das Budgetjahr 2002 aufgeteilt. Per Ende 2001 wurden 900 Millionen abgerufen.

1.2

Die Aufsicht über EXPO.02

Die EFK begleitet die EXPO.02 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages über die Finanzaufsicht. Die Jahresrechnung wird durch die statutarische Revisionsstelle revidiert. Die EFK übt ausschliesslich die Finanzaufsicht aus. Neben Sonderprüfungen nimmt die EFK Stellung zu den Quartalsberichten der Expo-Vereinsleitung zuhanden der Finanzdelegation der eidg. Räte (FinDel). Ende 2001 belief sich das finanzielle Engagement des Bundes auf insgesamt 718 Millionen. 58 Millionen entfallen auf die Defizitgarantie, 430 Millionen auf rückzahlbare Darlehen und 230 Millionen auf à-fonds-perdu-Beiträge sowie die Finanzierung der Bundesprojekte. Anfangs 2002 hat der Bundesrat dem Parlament für die Überbrückung der Liquiditätslücke ein weiteres Darlehen von 120 Millionen mit gleichzeitiger Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen beantragt. Damit erhöht sich das Engagement des Bundes auf 838 Millionen. Darin nicht enthalten sind weitere Leistungen verschiedener Bundesstellen.

Im Berichtsjahr analysierte die EFK das strategische Controlling bei der EXPO.02 und die Abwicklung der vier Bundesprojekte. Eine der Hauptaufgaben des Controllings ist die Funktion als Frühwarnsystem. Die EFK konnte sich überzeugen, dass ein gut funktionierendes und aussagekräftiges Instrumentarium vorhanden ist.

Mit der Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999 und dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 wurde die Umsetzung der vier Bundesprojekte einer professionellen Organisation anvertraut, die von der Bundesverwaltung unterstützt wird. Unter der Leitung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wandte sich die neue Organisation an die Gruppe Rüstung, die über einschlägige Erfahrungen und Ressourcen verfügt. Nach dem das Erbe der EXPO.01 verarbeitet war, schuf die Organisation optimale Strukturen für das Management der Bundesprojekte. Für eine Dienststelle, die sich in erster Linie mit der Beschaffung von Rüstungsgütern beschäftigt, stellt das Management von Projekten im Kulturbereich eine besondere Herausforderung dar. Die EFK stellte fest, dass zur Erfüllung dieser Aufgabe besondere Anstrengungen unternommen wurden. Sie empfahl, die Projektleitung administrativ stärker zu unterstützen sowie die Koordination zwischen den lokalen Verantwortlichen, das Controlling und die Buchhaltung zu verbessern.

So kann sie rasch auf Abweichungen reagieren und eine effiziente Ausgabenkontrolle gewährleisten.

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Die Verantwortlichen veranlassten entsprechend den Vorschlägen der EFK, spezielle Prüfverfahren einzuführen. Diese Prüfverfahren werden zur Risikoverminderung des Projekt beitragen wie zum Beispiel der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Revision 36 Prozent der Kredite (18 Millionen) noch nicht durch definitive Vertragsabschlüsse abgesichert waren. Ferner war der Zusammenarbeitsvertrag mit EXPO.02 noch nicht unterzeichnet und Preiserhöhungen konnten infolge Termindrucks nicht ausgeschlossen werden. Aus Transparenzgründen schlug die EFK vor, alle direkt anrechenbaren Ausgaben den Bundesprojekten zu belasten, um die effektiven Kosten möglichst genau abzubilden. Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt. Die EFK wird im Rahmen der Nachprüfung auf diesen Punkt zurückkommen.

In ihren Stellungnahmen zu den Quartalsberichten der Vereinsleitung, welche umfassend Chancen und Risiken des Projektes darstellten, strich die EFK jeweils die Unsicherheiten bei den Einnahmenschätzungen hervor und machte auf die drohenden Liquiditätsengpässe aufmerksam.

1.3

Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender

Die EFK hatte in ihrem Bericht auf zahlreiche Managementprobleme im Asylbereich des Kantons Waadt hingewiesen. Einige Korrekturmassnahmen waren bereits von der Waadtländer Stiftung für die Aufnahme Asylsuchender (FAREAS) in Renens eingeleitet worden. Die EFK hatte weitere Empfehlungen abgegeben, um das interne Kontrollsystem sowie der Qualität des Informationsflusses auf allen Stufen zu verbessern. Die EFK schätzte zudem, dass der Kanton zwischen 1995 und 2000 ungefähr 22 Millionen zu viel Bundesbeiträge erhalten hatte. In der Zwischenzeit nahm das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), das die EFK bei der Revision übrigens aktiv unterstützt hatte, unverzüglich mit den Behörden des Kantons Waadt Kontakt auf, um sowohl für die finanziellen wie auch für die organisatorischen Probleme eine Lösung zu finden. Die Gruppe «Avenir» sollte zukunftsträchtige Lösungen im Organisations- und Managementbereich finden. Die Gruppe «Finances» hatte die Höhe und die Modalitäten der Rückzahlung durch den Kanton zu bestimmen.

Die Kantonsvertreter in der Gruppe «Avenir» erklärten sich bereit, die von der EFK festgestellten Funktionsstörungen zu beheben. In der Gruppe «Finances» hatte der Kanton Waadt die Schätzungsmethode der EFK zur Ermittlung der geschuldeten 16 Millionen anerkannt. Er beanstandete den von der EFK genannten Betrag von sechs Millionen. Dieser betraf den Zeitraum, welcher nicht von der EFK kontrolliert worden waren. Aus verschiedenen, gemäss BFF ungerechtfertigten Gründen, weigerte sich der Kanton Waadt, die volle Verantwortung für die begangenen Fehler zu übernehmen. Die Entdeckung neuer Fehler in den Abrechnungen des ersten Quartals 2001 wie zu viel fakturierte Fürsorgefälle bewies einmal mehr, dass die Rückerstattungsforderungen des Bundes berechtigt waren. Schliesslich einigten sich die Parteien über eine abschliessende Vergleichszahlung von 18 Millionen bis zum 31. Dezember 2001. Die vom BFF anerkannte Summe entspricht dem Betrag, der einmütig und unter Verzicht auf weitere langwierige und allen Parteien abträgliche Verfahren festgelegt werden konnte. Der Kanton Waadt hat diesen Betrag dem Bund im Dezember 2001 zurückbezahlt.

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1.4

Prüfung der Alpentransversalen

1.4.1

Aufsicht und Kontrolle

Die Alpentransit Verordnung vom 28. Februar 2001, in Kraft getreten auf den 1. März 2001, ist eine wichtige Grundlage für Finanzaufsicht und -kontrolle der Neuen Alpentransversale (NEAT). Die Prüfungen beziehungsweise die Koordination basieren auf dieser neuen Verordnung.

Neben dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der EFK führen interne und externe Kontrollorgane Prüfungen bei den Erstellergesellschaften von SBB und BLS durch.

Die Bestimmungen der Alpentransit Verordnung streben eine Koordination der Kontrollorgane im Bereich NEAT an. In diesem Zusammenhang wurde eine Aktualisierung und Ergänzung der EFK-Richtlinie über die Zuständigkeiten der verschiedenen Prüforgane notwendig. Sie wurde unter Einbezug und im Einvernehmen mit den übrigen Kontroll-organen überarbeitet. Die neue «Richtlinie über die Koordination der Kontrolltätigkeiten beim Projekt NEAT» trat am 2. April 2001 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie.

Die Prüfungen werden nach Prüffeldkategorien eingeteilt und aufgrund der Risikoanalysen der Kontrollorgane entsprechend geplant. Es wird eine Übersicht über alle laufenden und abgeschlossenen Prüfungen geführt. Die EFK ist bei wesentlichen Änderungen des Prüfprogrammes, bei Differenzen über die Abstimmung der Prüfprogramme und bei Prüfungsergebnissen von grosser Tragweite unverzüglich zu informieren. Die verschiedenen Kontrollorgane sind für ihre Prüfungen wie bisher selbst verantwortlich.

Ein wichtiger Teil der Finanzaufsicht war auch im vergangenen Jahr die Auswertung der Berichte des BAV, welche über den Projektstand, das Vergabe- und Vertragswesen, die Kosten, Finanzierung sowie Termine und Risiken des Grossprojektes informieren. Als wesentlich beurteilte die EFK Aussagen zur Kostenprognose.

Gemäss Schätzungen von Ende Juni 2001 muss mit Mehrkosten von rund 650 Millionen gerechnet werden. Werden die geschätzten Mehrkosten für den CeneriBasistunnel, für Projektoptimierungen im Kanton Uri und für die Vergabe der Bauarbeiten in Faido und Bodio mitberücksichtigt, muss festgestellt werden, dass rund zwei Drittel der Reserven bereits im heutigen Zeitpunkt verplant sind. Dem Aspekt der Kompensationsplanung ist deshalb vermehrt Beachtung zu schenken.

1.4.2

Durchgeführte Prüfungen

Im Jahr 2001 führte die EFK je eine Revision beim BAV und bei den Erstellergesellschaften, der BLS AlpTransit AG und der AlpTransit Gotthard AG, durch.

Geprüft wurden die Ausschreibung und Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Zugangsstollen Faido. Zudem wurden verschiedene Nachkontrollen früherer Revisionen durchgeführt.

Die Revision beim BAV hatte zum Ziel, die Wirksamkeit der Prüfungstätigkeit und die Verwaltung des Projektaufsichtskredites zu beurteilen. Die Aufsicht beim BAV wird wirksam wahrgenommen. Einschränkungen mussten im Zusammenhang mit der Durchführung von Sonder- und Ergänzungsprüfungen gemacht werden. So 4035

wurden vereinzelt Feststellungen sowie Prüfungszeitpunkte und -durchführungen nicht dokumentiert und Prüfungs-pendenzen nicht konsequent bewirtschaftet. Der Standbericht des BAV über die NEAT konnte wegen mangelhafter Datenqualität einzelner Ersteller und aufgrund von Problemen mit dem EDV-Werkzeug KOFAT (Kosten und Finanzen Alp Transit) nicht wie vorgesehen erstellt werden. Die Mängel bei der Umsetzung von KOFAT sind rasch zu beheben. Sodann ist die Kreditkontrolle des Projektaufsichtskredites hinsichtlich Budgetierungs-unterlagen und Übersicht der eingegangenen Verpflichtungen zu verbessern. Die NEAT-Controlling Weisung, insbesondere das Kapitel über die integrierte Steuerung, muss schliesslich rasch vervollständigt werden. Was die Organisation im Bereich Finanzen und Management des Fonds für Eisenbahngrossprojekte betrifft, stellte die EFK fest, dass wichtige Funktionen nicht genügend getrennt sind. Das BAV stimmte den Feststellungen und Empfehlungen der EFK zu und hat mit der Umsetzung zweckmässiger Massnahmen begonnen.

Bei der BLS AlpTransit AG wurde der Prozess für die Erstellung der Endkostenprognose geprüft. Die EFK stellte fest, dass die Projektleitung auf allen Stufen kompetent und mit grossem Einsatz wahrgenommen wird, die Voraussetzungen für einen umfassenden und transparenten Daten- und Informationsfluss von den verschiedenen Baustellen zur Unternehmensleitung für die Endkostenprognose indessen noch nicht oder nur unzureichend umgesetzt sind. Insbesondere wird das Wissen zu stark personenabhängig verwaltet und dargestellt, so dass es Dritten nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Die Qualität der Endkostenprognose kann daher nicht schlüssig beurteilt werden. Zudem verlangte die EFK den Aufbau einer unabhängigen internen Kontrollstelle und eine bessere Abstützung der Stellvertretungen.

Bei der Prüfung des Ausschreibungs- und Vergabewesens beim Zugangsstollen Faido und bei den Bauleistungen bei der AlpTransit Gotthard AG stellte die EFK fest, dass das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen eingehalten wird. Auch die strengen Vorgaben für Auftragsvergaben nach dem freihändigen Verfahren sowie die Vereinbarung des Einsichtsrechts wurden richtig gehandhabt. Die EFK verwies auf einen Entscheid der Eidg. Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen,
wonach künftig beim Ausschreibungsund Vergabeverfahren Präzisierungen vorgenommen werden sollten. Die Liberalisierung des Strommarktes wird sich nämlich bei Aufträgen für die Energieversorgung in Zukunft auswirken. Die Anpassung der Baukosten als Folge allfälliger Strompreisreduktionen ist in den Werkverträge zu regeln.

1.5

Das Mandat im ETH-Bereich

1.5.1

Kurzporträt

Seit dem 1. Januar 2000 ist der ETH-Bereich in den sogenannten 3. Kreis verselbständigt worden. Er arbeitet mit einem Leistungsauftrag und bildet einen selbständigen Finanzbereich. Die EFK wurde im ETH-Gesetz als Kontrollstelle bezeichnet.

Sie hat die Jahres-rechnung nach den Normen des Berufsstandes zu prüfen. Daneben übt sie weiterhin die Finanzaufsicht aus. Die EFK prüfte im Berichtsjahr erstmals in ihrer Funktion als externe Kontrollstelle die Jahresrechnung 2000. Die Abschluss-

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prüfung der ETH erfolgte dabei in Kenntnis der noch nicht abgeschlossenen Übergangsphase in den dritten Kreis als selbständige Anstalt.

Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidg. Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, das Paul Scherrer Institut (PSI), die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und die Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG). Ebenfalls gehört der ETH-Rat mit Generalsekretariat dazu. Der Aufwand des ETH-Bereichs belief sich auf 1,6 Milliarden, der Ertrag auf 0,4 Milliarden. Der Bund leistete für die Finanzierung des Betriebs und der Investitionen einen Beitrag von 1,7 Milliarden.

1.5.2

Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000

Die EFK konnte die Ordnungsmässigkeit der konsolidierten Jahresrechnung 2000 ­ allerdings mit drei Einschränkungen ­ bestätigen. Sie musste darauf hinweisen, dass eine schriftliche rechtsgültige Vereinbarung mit dem Bund über die Schadensregelung bei Feuer, Wasser, Diebstahl oder Explosion nicht besteht. Rückstellungen zur Abdeckung dieser Risiken hat der ETH-Rat nicht gebildet. Auch die Verpflichtungen im Vorsorgebereich gegenüber pensionierten Professorinnen und Professoren sowie deren Hinterlassenen sind mit dem Bund nicht geregelt, und für eine mögliche Übernahme dieser Leistungen wurden auch keine Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Forschungsprojekte enthalten stille Reserven. Die EFK verlangte, dass diese Rückstellungen in Verpflichtungen und Kreditreste aufzuteilen sind. Schliesslich hat die EFK in ihrem Bestätigungsbericht zur Jahresrechnung der Eidg. Technischen Hochschule Lausanne festgehalten, dass das interne Kontrollsystem (IKS) zu verbessern ist.

Für die künftige Rechnungsdarstellung und Bewertung des ETH-Bereiches sind verschiedene Fragen wie beispielsweise die Bilanzierung der Immobilienwerte oder die Absicherung der allgemeinen betrieblichen Risiken zu klären. Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass der Beitrag des ETH-Bereiches an das fehlende Deckungskapital und die Verpflichtung zum Teuerungseinkauf für laufende Renten der ehemaligen Mitarbeitenden des ETH-Bereiches noch nicht geregelt ist.

Die ETH und die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) haben gemeinsam Lösungen für die offenen Fragen erarbeitet. Im Rahmen der Abschlussprüfungen der Rechnung 2001 wird festzustellen sein, ob die Einschränkungen und Hinweise noch nötig sind.

1.6

Abschlussprüfung der Staatsrechnung 2000

Die EFK prüfte die vom Bundesrat mit Botschaft vom 4. April 2001 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung für das Jahr 2000 mit Finanz- und Erfolgsrechnung, Bilanz und Sonderrechnungen. Die Finanzrechnung schloss mit einem Einnahmenüberschuss von 4,6 Milliarden ab. Die Erfolgsrechnung ergab einen Ertragsüberschuss von 1,5 Milliarden. Der Bilanzfehlbetrag ging damit auf 70,4 Milliarden zurück. Die EFK hat dem Parlament empfohlen, die Rechnung zu genehmigen. Sie musste indessen auf einige Aspekte hinweisen, welche für die Beurteilung des Rechnungsabschlusses von Bedeutung sind.

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So wurden im Rechnungsjahr 2000 Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse des Bundes (PKB) und der bis Ende 1997 aufgelaufene Fehlbetrag der Pensionsund Hilfskasse der SBB (PHK) von insgesamt 11,1 Milliarden neu in die Passiven aufgenommen, was zu einer entsprechend höheren Verschuldung des Bundes führte.

Gleichzeitig wurde dieser Betrag als aktivierte Ausgaben auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Nach einer Abschreibung von 1,6 Milliarden wurde per Bilanzstichtag damit noch ein fiktiver Vermögensposten von 9,5 Milliarden bilanziert. Der Fehlbetrag des Bundes beziehungsweise Verlustvortrag würde entsprechend höher ausfallen und sich auf rund 80 Milliarden belaufen.

Ein weiterer Hinweis betraf den Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG). Vorschüsse und Darlehen im Betrag von 816 Millionen wurden aufgrund der geltenden Regelung nicht über die Finanzrechung des Bundes verbucht, sondern durch die Bundestresorerie direkt zulasten von entsprechenden Bilanzpositionen ausbezahlt.

Der Einnahmenüberschuss des Bundes wäre bei einer Verbuchung über die Finanzrechnung um den erwähnten Betrag tiefer ausgefallen. Zudem musste die EFK darauf hinweisen, dass der in der Bundesbilanz aktivierte Tresorerie-Vorschuss an den FEG von 1,1 Milliarden in der Bilanz des Fonds nicht durch Aktiven gedeckt ist.

Ähnlich lautende Einschränkungen verfassten die externen Kontrollstellen zu den Jahresrechnungen der beiden Erstellergesellschaften BLS AlpTransit AG und Gotthard AlpTransit AG.

Den dritten Hinweis schliesslich machte die EFK über die Rechnungslegung des ETH-Bereiches. Die EFK prüfte im Berichtsjahr zum ersten Mal seit der Verselbständigung die Jahresrechnung des ETH-Rates, der Eidg. Technischen Hochschulen und der Forschungs-anstalten (vgl. Ziff.1.5.2). Verschiedene Fragen wie die Regelung im Vorsorgebereich gemäss Dozentenverordnung, die Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgeschlos-sene Forschungsprojekte oder die Eigentumsverhältnisse bezüglich Immobilien konnten für den Rechnungsabschluss des Bundes noch nicht entschieden werden. Die finanziellen Auswirkungen dieser Sachverhalte auf die Staatsrechnung 2001 konnten daher nicht beurteilt werden.

Die FLAG-Ämter werden im Rahmen der Abschlussprüfung der Staatsrechnung nicht flächendeckend, sondern gestützt auf Risikoüberlegungen geprüft. Im Berichtsjahr
prüfte die EFK drei FLAG-Ämter. Am häufigsten musste die Aussagekraft der Kosten- und Leistungsrechnungen beanstandet werden. Die Schwachstellen sind der Projektleitung FLAG bekannt und werden durch die EFV bearbeitet.

Die EFK begrüsst die Neukonzeption des Rechnungsmodells des Bundes. Mit diesem Projekt können die Schwachstellen, welche bei den Abschlussprüfungen jeweils festgestellt werden mussten, beseitigt werden. Die EFK arbeitet mit beratender Stimme in der Projektorganisation mit und stellt damit sicher, dass die Anliegen der Finanzaufsicht und der Revision berücksichtigt werden.

1.7

Informatikprüfungen

1.7.1

Reorganisation der Bundesinformatik

Die Bundesinformatik befindet sich mit NOVE-IT in einem einschneidenden Veränderungsprozess. Mit NOVE-IT wurde der Rahmen für eine optimale Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie in der Bundesverwaltung 4038

geschaffen. Die EFK teilt die Meinung des Informatikstrategieorgan Bund (ISB), dass NOVE-IT tiefgreifende Veränderungen zur Folge hat und dass Effizienzsteigerungen und Flexibilisierung zwingend für die Begrenzung der Kosten und die Finanzierung neuer Entwicklungen sind. Die EFK prüfte Projekte sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsbezügern. Sie analysierte zudem das Gesamtprojekt NOVE-IT und die Projektbegleitung.

Die Prüfungen zeigten, dass NOVE-IT bei den Leistungserbringern dank grossem Einsatz aller Beteiligten planmässig und erfolgreich umgesetzt wird. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) leidet allerdings an einem akuten Ressourcen- und Personalproblem. Im Mai 2001, dem Zeitpunkt der Prüfung, herrschte ein Mangel an erfahrenen Mitarbeitenden. Mit der Zentralisierung der Informatikdienste des Eidg. Finanzdepartementes im BIT verliessen zahlreiche Spezialisten den Bund. Die Vakanzen konnten angesichts des ausgetrockneten Arbeitsmarktes nicht vollständig besetzt werden. Falls diese Entwicklung nicht gestoppt und in eine positive Richtung geleitet werden kann, wird die Lage kritisch. Schliesslich befürchtet die EFK, dass wegen dem rasanten technischen Wandel in der Informatik und Telekommunikation sowie neuer Bedürfnisse der Benutzer die Einsparungen beziehungsweise Effizienzgewinne von NOVE-IT nach Abschluss des Projektes nicht nachgewiesen werden können.

Bei den Leistungsbezügern ist die Zentralisierung und Überführung der Informatik zu den Leistungserstellern weitgehend abgeschlossen. Die IT-Fachleute wurden an die Leistungs-ersteller abgetreten. Die verlangten Leistungen konnten wegen der erwähnten Ressourcen-probleme und als Folge des Mehraufwandes aus der Umsetzung von NOVE-IT nur dank überdurchschnittlichem Einsatz der Mitarbeitenden erbracht werden. Die mit NOVE-IT geschaffenen neuen Rollen und Gremien wurden bei allen geprüften Ämtern geschaffen und auch implementiert. Die Wirksamkeit der neuen Strukturen und Prozesse könnte noch verbessert werden, wenn der Kulturwechsel ­ neue Rollen in den Bundesämtern, Unterstützung durch die Leistungsersteller ­ von den Benutzern besser verstanden und gelebt würde. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Partner und Gremien sollte auf Stufe Departement weiter gefördert und gepflegt werden. Die neuen Funktionen
bei den Leistungsbezügern sollte im Departement koordiniert und intensiv unterstützt werden.

Mit der Analyse des Projekts NOVE-IT wollte die EFK abklären, ob die Voraussetzungen für die Messung der Zielerreichung vorhanden sind. Auch wurden das System der internen Kreditverwaltung und -kontrolle sowie die Beschaffung von Dienstleistungen und Hardware überprüft. Grosse IT-Projekte in Verwaltungen und in der Privatwirtschaft leiden alle unter ähnlichen Problemen. Viele Schwierigkeiten hängen mit der Komplexität und mit der Schnelllebigkeit der Informatik- und Telekommunikationstechnologien zusammen. Empfehlungen wurden zur Evaluierbarkeit des Projektes, zum Controlling und zu den Beschaffungen gemacht.

NOVE-IT wird mit externer Unterstützung realisiert. Drei verschiedene Beratungsfirmen erstellten Abschlussberichte über die 3. Phase «Planung» von NOVE-IT. Die Berichte enthalten Einschätzungen zum Projektstand und den Chancen und Risiken sowie Beurteilungen der Zielerreichung. Defizite wurden bei der Unterstützung durch die Führung auf allen Stufen, beim Change Management sowie bei der Projektkultur ausgemacht.

4039

Die Zusammenarbeit mehrerer Beratungsfirmen im gleichen Aufgabenbereich war für die Beteiligten nicht immer einfach.

Die FinDel unterbreitete dem Bundesrat gestützt auf die Prüfungen der EFK verschiedene Fragen zu den Chancen und Risiken, dem Projektstand und Zielerreichung, den Kosten und zum Veränderungsprozess von NOVE-IT. In seiner Antwort klärte der Bundesrat unter anderem die Frage des Marktauftritts der Leistungserbringer ab und gab bekannt, dass er einen bundesrätlichen Informatikausschuss eingesetzt hat.

NOVE-IT bleibt ein Schwerpunkt der Informatikrevison der EFK. Die Prüfungen beschränken sich gemäss Artikel 13 der Informatikverordnung dabei nicht nur auf Anwendungen im Finanzbereich, sondern umfassen auch die Infrastruktur, Sicherheitsaspekte, Informatikprozesse und die Tätigkeiten der Leistungsbezüger und -erbringer sowie der Strategieorgane.

1.7.2

Standard-Buchhaltungssoftware SAP/BV-Plus

Die Software SAP (Systeme, Anwendungen, Produkte) gewinnt in der Bundesverwaltung zunehmend an Bedeutung. Auch im Berichtsjahr sind wiederum mehrere Ämter auf SAP umgestiegen. Die EFK prüfte im Jahr 2001 bei zehn Bundesämtern in verschiedenen Departementen den Einsatz dieser Standard-Software. Schwerpunkte der Prüfungen waren das Finanz- und Personalwesen sowie technische Aspekte im Umfeld des SAP-Systems. Ziel war, den Verantwortlichen eine zusammenfassende Beurteilung mit den entsprechenden Benchmarks abzugeben und sie auf Risiken hin zu sensibilisieren. Geprüft wurden die Module Finanzen und Personal mit der Schnittstelle zwischen Dienststellen- und Zentralbuchhaltung sowie das IKS im organisatorischen und technischen Bereich. Miteinbezogen wurde ebenfalls das Referenzmodell REFICO für die Dienststellen-buchhaltung. Die EFK stellte fest, dass die Bereiche im Finanzwesen ordnungsgemäss implementiert und geführt wurden. Die Grundeinstellungen wurden gemäss dem REFICO-Standard angewendet. Hinweise und Empfehlungen wurden im Bereich des IKS, des Controlling sowie der Stammdatenpflege angebracht.

Bei der Systemtechnik wurden vor allem die Zugriffsberechtigungen und die -konzepte geprüft. Verbesserungsmöglichkeiten ortete die EFK bei der Pflege der Berechtigungen, der Archivierung, der Parametrisierung und den Einstellungen im Modul Finanzen.

Da auf den 1. Januar 2001 in der Bundesverwaltung das neue Personalinformationssystem BV-Plus eingeführt wurde, unterzog die EFK verschiedene Ämter einer besonderen Prüfung. Insgesamt konnte der Verwaltung unter Berücksichtigung des ausserordentlichen Arbeitseinsatzes ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Die Lohnverarbeitungen funktionieren ordnungsgemäss. Angesichts der grossen Datenmengen kommt dem IKS eine besondere Bedeutung zu. Die EFK betonte deshalb die Notwendigkeit klarer Dokumentationen über Mutationen und die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Diesen Aspekten ist noch nicht überall vollumfänglich Rechnung getragen worden. Als Mangel erkannte die EFK Lücken in den Nachkontrollen der Lohnverarbeitungen. Da kein Lohnjournal mehr erstellt werden kann und auch das Mutationsjournal für pauschale Kontrollen nicht geeignet ist, fehlen den Dienststellen effiziente Kontrollinstrumente. Auch bestehen noch keine aussagekräftigen 4040

Lohnrekapitulationen für Controlling- und Budgetierungsarbeiten. Bei Ämtern ohne SAP-Buchhaltung mit automatischer Überleitung der Lohndaten in die Finanzbuchhaltung konnten die verbuchten Daten nicht schlüssig mit den Lohnabrechnungen abgestimmt werden. Beim Eidg. Personalamt (EPA) sind Projektteams im Einsatz, die Lösungen für die aufgeworfenen Probleme erarbeiten.

1.8

Querschnittsprüfungen bei den Finanzinspektoraten des Bundes

Die EFK hat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) die Wirksamkeit der Finanzinspektorate der Bundesverwaltung zu überwachen. Gestützt darauf hat sie die Kontrolltätigkeit von zwölf Inspektoraten und einem Revisorat überprüft.

Anhang 2 enthält eine Liste sämtlicher interner Finanzinspektorate in der Bundesverwaltung.

Die geprüften Inspektorate erfüllen zum grossen Teil die Voraussetzungen zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Prüfaufträge. Die fachtechnische Kompetenz für eine qualitativ gute Arbeit ist vorhanden. Die Mitarbeitenden der Finanzinspektorate verfügen über eine fundierte Ausbildung und häufig auch über eine langjährige Erfahrung im Revisionsbereich. Die Prüfungen werden von Ausnahmen abgesehen nach den Regeln des Berufsstands durchgeführt. Die Aufgaben der Inspektorate sind in den entsprechenden Ämtern bekannt und die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Geprüften kann als gut bezeichnet werden. Insgesamt wird die Arbeit der Finanzinspektorate geschätzt.

Die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung wird durch die nachfolgenden Umstände eingeschränkt, und im Einzelfall bestehen Optimierungsmöglichkeiten: ­

Die Inspektorate müssen über genügend Personalressourcen verfügen, um ihre Aufgaben wirkungsvoll erfüllen zu können. Bei den geprüften Inspektoraten handelt es sich zum grossen Teil um kleine Einheiten mit einer oder zwei Personen. Angesichts der komplexen Aufgabengebiete und der abzudeckenden Finanzvolumen erachtet die EFK solche kleinen Inspektorate für eine optimale Aufgabenwahrnehmung an der unteren Grenze bemessen.

Erfahrungen zeigen, dass ein Finanzinspektorat für eine optimale professionelle und wirkungsvolle Arbeit eine Mindestgrösse von drei Stellen aufweisen sollte.

­

Kernaufgaben der Inspektorate sind ergebnis- und verfahrensorientierte Prüfungen. Häufig konkurrenzieren diese Prüfungen mit ad hoc Aufträgen der Amtsleitung wie Beratungen, Analysen und Stellungnahmen. Je nach Inspektorat absorbieren diese Sonderaufgaben einen nicht unwesentlichen Teil der Ressourcen, was dazu führt, dass die Kernaufgaben gemäss Geschäftsordnung nicht im gewünschten Masse erfüllt und die Jahresplanung nicht eingehalten werden können.

­

Die Jahres- beziehungsweise die Prüfungsplanungen der Finanzinspektorate erfolgen heute zum Teil aufgrund der Fachkompetenzen der Mitarbeitenden und nicht nach den bestehenden Risiken. Eine systematische Risikoanalyse als Grundlage der Arbeit ist nicht durchwegs vorhanden. Eine solche

4041

Analyse ist jedoch die Voraussetzung, dass die Hauptrisiken im Prüfprogramm auch berücksichtigt werden.

­

Einzelne Inspektorate befinden sich noch in der Aufbauphase und verfügen über beschränkte Ressourcen. Die verschiedenen Verfahren und Prozesse (u. a. Prüfungsplanung, -vorbereitung, -durchführung, Berichterstattung und Folgeprüfung) sind deshalb noch nicht überall definiert und schriftlich festgehalten.

­

Die Zusammenarbeit zwischen den Inspektoraten und der EFK wird von allen Seiten als gut bezeichnet. Sie ist jedoch wenig institutionalisiert. Die Finanzinspektorate erwarten von der EFK eine starke Fachführerschaft mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, gemeinsamen Prüfungen sowie vermehrter Beratung und Unterstützung.

Die EFK ist sich ihrer gesetzlichen Verantwortung gegenüber den Inspektoraten bewusst. Seit 2001 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inspektorate systematisch an den internen Weiterbildungsprogrammen der EFK teilnehmen. Im Rahmen eines zweiwöchigen Seminars im November 2001 wurden mit dem gesamten Inspektoratspersonal verschiedene Risikoanalysemodelle besprochen und die Rolle untersucht, die den Inspektoraten in diesem Bereich obliegt. Die EFK schrieb ausserdem eine Stelle aus, mit der die fachliche Unterstützung der Inspektorate ausgebaut werden soll.

1.9

Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen

Die erste gesamtschweizerische Fachtagung der kantonalen Finanzkontrollen und der EFK machte deutlich, dass im Bereich der Revision der öffentlichen Haushalte ein grosses Synergiepotenzial besteht. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist heute unverzichtbar, um die Verwendung von Bundesbeiträgen in Form von Finanzhilfen, Darlehen und Vorschüssen an die Kantone effizient zu prüfen. Vor allem die Abläufe in den Bereichen Asyl, Direktzahlungen oder Krankenkassenprämien sind eingehend analysiert worden.

Ein weiteres wichtiges Thema dieser Konferenz betraf die Risiken in den Informatikbeziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Die Prüfungen der EFK in diesem Bereich zeigten, dass die Zusammenarbeit zu verbessern ist und die Informatikbeziehungen zwischen Bund und Kantonen zu harmonisieren sind.

Solche Verbesserungen dürften die Informatiksicherheit und die Rentabilität der umfangreichen Investitionen im Informatikbereich erhöhen.

Die EFK konnte bereits feststellen, dass in einigen Informatikprojekten der Dialog zwischen den verschiedenen Gremien vertieft worden ist. Die noch nicht lückenlose Definition der Informatikstrategien wird erst nach der Einsetzung eines Informatikstrategieorganes durch die Behörden vervollständigt werden können. Es muss bezweifelt werden, ob die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) diese Aufgabe übernehmen könnte. Sie hatte zwar vor allem im Bereich Telekommunikation, Verhandlung mit den Informatiklieferanten und Entwicklungsmethoden eine wichtige Pionierrolle gespielt. Diese Institution müsste mit zusätzlichen Kompetenzen und

4042

Mitteln ausgestattet werden, um die Informatikstrategien der verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Departemente effizient zu koordinieren.

Im Laufe des Jahres 2001 bildeten die EFK mit kantonalen Finanzkontrollen gemischte Arbeitsgruppen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Bundessteuern. Die Arbeitsgruppe Bundessteuern schuf ein Instrumentarium, um das Erhebungsverfahren der direkten Bundessteuer (10 Milliarden Einnahmen pro Jahr) zu analysieren und die damit zusammenhängenden Risiken und Revisionsarbeiten zu dokumentieren.

1.10

Wirtschaftskriminalität und Kartellabsprachen

Die EFK verfolgt die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität in der öffentlichen Verwaltung mit grosser Aufmerksamkeit. Einerseits sind diese Fälle wichtige Indikatoren für die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. Andererseits tragen sie dazu bei, die Verantwortlichen für Betrugsrisiken zu sensibilisieren und verbessern damit die Prävention.

2001 war geprägt von der Festnahme eines BIT-Angestellten, der verdächtigt wurde, über Jahre hinweg mehrere hunderttausend Franken veruntreut zu haben. Dieser Betrug wurde erst entdeckt, nachdem ein Bankinstitut ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Dieser Fall bestätigt einmal mehr, dass eine Vielzahl von Betrugsoder Korruptionsfällen nur auf Grund von Hinweisen Dritter aufgedeckt wird. Die EFK hat die Bedeutung der Problematik erkannt und nimmt jeden Hinweis und jede Information ernst. Sie schliesst sich der Einschätzung des europäischen Zusammenschlusses der internen Revisoren (ECIIA) an, der unterstreicht, wie wichtig die Rolle der internen Inspektoraten bei der Betrugsbekämpfung und der Schaffung eines betrieblichen Informationsverfahrens ist. Die Revisoren sind ja nicht in die Hierarchie eingebunden und können daher einem Angestellten, der sie auf strafbare Machenschaften aufmerksam machen möchte, einen angemessenen Schutz bieten.

Die Wettbewerbskommission erstattete wegen einer Kartellabsprache im Zusammenhang mit Fassadenrenovationen am Schweizerischen Landesmuseum gegen vier Berner Bauunternehmen Anzeige. Die vier Unternehmen hatten sich nachweislich untereinander abgesprochen, um den Wettbewerb auszuschalten. Nach der Intervention der Wettbewerbskommission wurde der Auftrag an ein Drittunternehmen vergeben. Dieses Beispiel bestätigt erneut, dass Kartellabsprachen bestehen. Die EFK hatte in ihren Berichten schon oft darauf hingewiesen (z. B. bezüglich der Baustellen für die Arteplages der EXPO.02, vgl. Ziff. 2.6.4 des Tätigkeitsberichts 2000).

Bisher konnte sie diese Risiken jedoch noch nie mit konkreten Beispielen belegen.

Dieser Fall veranschaulicht ausserdem, wie wichtig schärfere Sanktionsmöglichkeiten für die Wettbewerbskommission wären. Weil solche Sanktionsmöglichkeiten fehlten, wurden im vorliegenden Fall die betroffenen Unternehmen lediglich verwarnt.

4043

2

Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei

Im ersten Semester prüft die EFK jeweils schwergewichtig die Jahresabschlüsse der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft und die seiner Betriebe sowie zahlreicher angeschlossener Organisationen. Insgesamt sind es rund 70 Mandate (vgl. Anhang 3). Die Bestätigungsberichte dienen den Finanzkommissionen und dem Parlament als Grundlage zur Abnahme der Staatsrechnung. Die nachstehenden Sachverhalte enthalten Ergebnisse verschiedener Prüfungen im Rahmen der Abschlussrevisionen und der Finanzaufsicht. Eine vollständige Liste der durchgeführten Prüfungen findet sich im Anhang 1.

Die verschiedenen Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2000 und 2001, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereit umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2002 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

2.1

Bundeskanzlei

Die EFK stellte fest, dass die Aufträge noch nicht durchwegs im Einklang mit den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben wurden. Die EFK hat empfohlen, Weisungen über die Vergabe von Aufträgen mit einer Summe von weniger als 50 000 Franken auszuarbeiten. Ferner müssen Vertragsbestimmungen und die Auftragsvergabe für Dritte nachvollziehbar sein.

2.2

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Die Ergebnisse der Inspektion bei der Schweizerischen Botschaft in Lissabon sind gut ausgefallen. Gegenstand der Prüfung bildeten das Rechnungswesen, der Personalbestand, die Investitionen und Betriebsaufwendungen sowie der administrative Bereich.

Die Lohnkosten machen den grössten Teil der Betriebsausgaben einer Auslandvertretung aus. Die EFK stellte fest, dass versetzbares Schweizer Personal wesentlich teurer ist als gleichwertig ausgebildetes Lokalpersonal sowohl im Sekretariatsbereich als auch in Sach-bearbeiterfunktionen. Nicht nur könnten Kosten eingespart werden, auch die Risiken von Know-How-Verlusten bei Versetzungen liessen sich verringern.

Die EFK prüfte die Einführung der neuen Informatikprozesse bei der Abteilung Telematik des EDA. NOVE-IT wird planmässig und erfolgreich umgesetzt. Da die Unterstützung der Benutzer und die Problemlösung während der Umsetzung Vorrang hatten, werden diese Prozesse auch optimal geführt, sind messbar und gut bewirtschaftet. Die Personalführung, die Neuorientierung der Mitarbeitenden im Systembereich und die Überwachung der nicht finanzrelevanten Prozesse mussten hingegen in den Hintergrund gestellt werden. In diesen Bereichen liegt noch ein 4044

Verbesserungspotential vor. Die Prozesse werden mit IT-spezifischen Leistungsmessungen überwacht, nicht aber mit finanzrelevanten und strategischen Grössen. Die Empfehlungen der EFK wurden entgegengenommen. Die Umsetzung der Empfehlungen wurde bereits in die Wege geleitet.

2.3

Eidgenössisches Departement des Innern

Die Prüfungen bei der Meteo Schweiz ergaben, dass die Buchführung und Jahresrechnung 1999 den massgeblichen Vorschriften des Bundesrechnungswesens entsprechen. Die Vollständigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung konnte allerdings nicht bestätigt werden, da einerseits die Leistungen zwischen den Dienststellen noch nicht verrechnet wurden und andererseits die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen als Folge der fehlenden Anlagenbuchhaltung nur geschätzt werden konnten.

Zuden konnten die Personalkosten nur beschränkt auf die einzelnen Produktegruppen umgelegt werden, weil die Leistungszeiterfassung noch nicht eingeführt ist.

Meteo Schweiz teilte der EFK mit, dass die offenen Punkte bis Mitte dieses Jahres behoben sein werden.

Als Revisionsstelle prüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF). Buchführung und Jahresrechnung entsprechen dem Gesetz und den Statuten.

Die EFK hat aber auf die Grundsätze der Klarheit und Stetigkeit hingewiesen. Jeder Jahresabschluss soll nach den gleichen Grundsätzen bezüglich Darstellungs- oder Bewertungsprinzip erstellt werden. Der SNF wickelt die Zahlungen der Verpflichtungen aus Gesuchszusprachen mit der Kreditorenbuchhaltung ab. Die neue Buchhaltungssoftware weist in diesem Bereich noch Schwächen auf. Die Nachbesserung ist zusammen mit dem Lieferanten anzugehen. Der SNF sicherte in seiner Stellungnahme zu, die Schwachstellen unverzüglich zu beheben.

Ziel der Revision beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war eine Bestandesaufnahme im Informatikbereich und die Erfassung der Risiken im SAP R/3-System. Die Prüfungen ergaben, dass die Buchungsparameter den Zielen des Modells entsprechen, das den Buchhaltungen der Dienststellen als Referenz (REFICO) dient. Das BSV beauftragte das SAP-Kompetenzzentrum des BIT mit einer Stellungnahme zu den EFK-Empfehlungen über die Installation und Akkreditierung der Systeme. Das SAP-Kompetenzzentrum änderte mehrere Parameter im Sinne der Empfehlungen. Das SUSA-Projekt (Konzept der Zugriffsrechte) dürfte im ersten Halbjahr 2001 insbesondere den Nachweis der Prüfspuren erleichtern. Die EFK prüfte beim BSV auch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 1999, die Aufsicht über die 2. Säule sowie das IKS bei den Betriebsbeiträgen
an Werkstätten für Invalide. Sie stellte fest, dass die kontrollierten Bereiche ordnungsgemäss geführt wurden. Die seit der letzten Revision eingeleiteten Massnahmen wirkten sich positiv aus. Bei der Aufsicht über die beruflichen Vorsorge wurde gestützt auf die Empfehlungen der EFK das Zweitvisum eingeführt. Bei der Überwachung der Pendenzen und bei der Aufsicht werden zudem neu alle Vorsorgeeinrichtungen nach Eingang der Berichterstattung nach dem Vier-Augen-Prinzip einer Risikoanalyse unterzogen. Diese Massnahmen stärken das IKS. Die EFK verlangte die Verbesserung des IKS im Bereich der Betriebsbeiträge an Werkstätten für Invalide. So sind das Controlling zur Überwachung der Zahlungsflüsse zwischen Bundesamt und

4045

Zentraler Ausgleichskasse sowie die formalisierte Doppelunterschrift für Akontound Schlusszahlungen einzuführen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wartet mit der Rückforderung von Bau- und Betriebsbeiträgen von 8,8 Millionen per Juni 2000 an Suchtinstitutionen zu, bis das neue Finanzierungsmodell in Kraft gesetzt sein wird. Die bisherige nichtrechtskonformen Beitragspraxis wurde als «vorläufige Massnahme» bis zur Verabschiedung des erwähnten neuen Modells vom Bundesrat genehmigt und dem Parlament auch mitgeteilt. Auf Ende 2001 hat das BSV einen Bericht an den Bundesrat in Aussicht gestellt.

Die EFK revidierte das personelle Rechnungswesen BV-Plus des Bundesamtes für Gesundheit. Die Revision betraf schwerpunktmässig die Abläufe, das IKS, das Mutationswesen und die Verbuchung der Lohndaten. Gesamthaft gesehen konnte sich die EFK überzeugen, dass der Lohn im BAG ordnungsgemäss verarbeitet wird.

Mängel zeigten sich im IKS, da die Erfassung und die Verarbeitung der Lohndaten nicht kontrolliert werden können. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, die diese Fragen angehen soll. Die EFK hat festgehalten, dass dem EPA hier eine Führungsrolle zukommt. Ferner sind die Verbuchung der Personalabrechnung bei der Pensionskasse und der Quellensteuerprovision zu bereinigen. Schliesslich wird das BAG periodisch prüfen, ob unbekannte Benutzeridentifikationen vorkommen. Das Amt hat gegenüber dem zuständigen Kompetenzzentrum BIT schriftlich festgehalten, dass es keine Verantwortung für Personen übernimmt, die nicht von ihm eine Zugriffsberechtigung erhalten haben.

2.4

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Die geprüften Aufwendungen der Bundeskriminalpolizei stehen mit den Grundsätzen der richtigen Rechtsanwendung, der Sparsamkeit und der rechnerischen Richtigkeit in Einklang. Die EFK hat auf die Einhaltung der Vorschriften der monatlichen Kassa-Abschlüsse sowie auf die jährlich durchzuführenden Kassenkontrollen hingewiesen. Der Einhaltung dieser Vorschriften kommt als Folge des zunehmenden Kassenverkehrs eine noch grössere Bedeutung zu.

Das Risiko für die im "verdeckten" Einsatz stehenden Fahrzeuge wird durch eine private Versicherungsgesellschaft abgedeckt. Die EFK regte an, den Schadenverlauf während einer Pilotphase zu beobachten und mit den Versicherungsprämien zu vergleichen. Sollte sich zeigen, dass diese höher ausfallen als die effektiven Schadenskosten, ist abzuklären, ob der Bund diese Risiken nicht im Rahmen der Eigenversicherung selber übernehmen kann.

Auch im Dienst für Analyse und Prävention des Staatsschutzes ist die ordnungsgemässe Verwendung der Mittel gewährleistet. Die EFK wies darauf hin, dass bei den Zahlungen an Informanten alle Transaktionen lückenlos durch Vorgesetzte unterschriftlich zu bestätigen sind. Im Rahmen der Staatsschutzentschädigungen leistete der Bund für die von den Kantonen erbrachten Leistungen Pauschalabgeltungen im Gesamtbetrag von 6,5 Millionen. Jährlich überprüft das Bundesamt für Polizei die Entwicklung dieser Ausgaben. Stichprobenweise wird kontrolliert, ob die Angaben der Kantone mit der Aufgabenerfüllung übereinstimmen. Im Revisionszeitpunkt lagen keine Ergebnisse vor, obwohl für das Jahr 2000 drei Kantone für eine einge-

4046

hendere Überprüfung vorgemerkt waren. Wie aus der Stellungnahme des Bundesamtes hervorgeht, rechtfertigten sich die ausbezahlten Abgeltungen.

Die EFK führte eine Revision im Asylbereich beim Kanton Aargau durch und überprüfte die Rückerstattungspraxis des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF). Die Revision des Asylbereichs im Kanton Aargau ergab insgesamt ein gutes Resultat. Die Personenkontrollen und ­mutationen im Kanton funktionieren gut. Das Abrechnungswesen ist im Bereich der kantonalen Unterkünfte unproblematisch. Es besteht hingegen ein Risiko, dass die Nettolöhne von Asylsuchenden in den BFFQuartalsabrechnungen der Gemeinden nicht korrekt abgerechnet werden. Dieses Risiko ist bei den «selbständigen» Gemeinden grösser als bei den vom Kanton «betreuten» Gemeinden. Bei der zuständigen Asylbewerberbetreuung steht für die Rechnungskontrolle der Gemeinden lediglich eine Person zur Verfügung. Gemäss Stellungnahme des BFF will der Kanton die nötigen personellen Ressourcen für die Kontrollen zur Verfügung stellen. Anlässlich der Besprechung mit verschiedenen Vertretern des Kantons zeigte sich, dass bei den Gemeinden Anreize geschaffen werden sollten, damit diese ein Interesse haben, die Nettolöhne korrekt abzurechnen. Die kantonale Verwaltung prüft nun diese Frage.

Die Fremdenpolizei des Kantons Aargau hat die Rechtmässigkeit der Rückerstattungs-praxis von Sozialhilfegeldern des Bundes in einem konkreten, noch nicht abgeschlossenen Fall in Frage gestellt. Die EFK konnte sich vergewissern, dass die vom BFF vertretenen Leitplanken für die Rückerstattungspraxis rechtmässig sind und im vertretbaren Ermessensbereich liegen.

2.5

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Auf Ersuchen des Generalsekretariates prüfte die EFK die Schlussabrechnung Armee-Muba 2000. Auch die spezifischen Vorgaben der Projektleitung und des Generalsekretariates wurden in die Prüfung miteinbezogen. Die EFK stellte fest, dass der Bereich buchhalterisch ordnungsgemäss geführt wurde. Zum Sponsoring vertritt die EFK den Standpunkt, dass die Verträge für Sachsponsoring klarer abzufassen sind, damit die provisionsberechtigten Beträge und Elemente eindeutig in die Abrechnung übernommen werden können. Die Empfehlungen der EFK wurden vom Generalsekretariat anerkennend aufgenommen und sollen für zukünftige Anlässe umgesetzt werden.

Die EFK prüfte, ob die den Stiftungen «Zentrum für Sicherheitspolitik», «Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung» und «Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte» in Genf zu Verfügung gestellten Mittel gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wurden und ob die Finanzaufsicht griff. Die EFK empfahl, die Transparenz bei der Rechnungslegung zu verbessern. Es erwies sich nämlich, dass die Stiftungen von verschiedenen Bundesstellen in unterschiedlicher Form Leistungen erhalten hatten und dass sie zum Teil Kosten übernahmen, für die Dienststellen des Bundes aufkommen müssten. Die EFK forderte das Departement auf, alle diese Leistungen zu ermitteln und den Erfassungsprozess so zu ändern, dass die Höhe der Finanzhilfe des Bundes eindeutig daraus hervorgeht und die Jahresrechnungen der Stiftungen die Betriebskosten wirklichkeitsgetreu abbil-

4047

den. Schliesslich wies die EFK auf die Notwendigkeit der Koordination und der Harmonisierung der Verwaltungsabläufe zwischen den Stiftungen hin.

Die Revision der Aktion SWISSCOY im Kosovo bezog sich einerseits auf die ordnungsgemässe Rechnungsführung und andererseits auf Aspekte der Organisation, der Zusammenarbeit mit Dritten, das Personal- und Beschaffungswesen, der internen Kontrolle und des zweckkonformen Mitteleinsatzes. Der Schwerpunkt der Swisscoy-Aktivitäten im Kosovo bestand zum Revisionszeitpunkt im Brückenbau.

Die Prüfung ergab ein gutes Gesamtbild. Die Buchhaltung wird ordnungsgemäss geführt, und die Mittel werden zweckmässig eingesetzt. Auch konnte festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den zivilen Organisationen und den militärischen Stellen bestens funktioniert. Den ausführlichen Bericht hat die EFK auf dem Internet veröffentlicht.

Die EFK prüfte den Verkauf von Reihenhäusern in Ittigen. Die Standortnachteile sowie der Umfang und die Kosten der Massnahmen im Hinblick auf den Verkauf dieser Häuser wurden überschätzt. Auskünfte bei Immobilienfachleuten wurden keine eingeholt; die Richtigkeit des Entscheides der Abteilung Immobilien Militär wurde somit weder überprüft, noch eine andere Verkaufsoptionen dieser Gebäude empfohlen. Eine Ausschreibung war vorgesehen; entgegen den Weisungen wurde sie jedoch nie durchgeführt. Die Immobilien wurden zu einem Preis verkauft, der einer vorsichtigen Schätzung des Verkehrswertes entsprach. Unter Berücksichtigung möglicher Korrekturen der Berechnungskriterien für die Ermittlung dieses Verkehrswertes kam die EFK zum Schluss, dass ein höherer Verkaufspreis hätte erzielt werden können. Die Liegenschaften waren zuvor günstig vermietet worden. Da diese Liegenschaften nicht öffentlich ausgeschrieben wurden, hatte nur ein begrenzter Personenkreis Kenntnis. Die Hälfte der Käufer, das heisst vier Personen, waren Mieter. Wie vier weitere Käufer dazu kamen, sich an diesem Geschäft zu beteiligen, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Die EFK regte die Einleitung einer administrativen Untersuchung an, um die im Bericht unbeantwortet gebliebenen Fragen zu klären und um festzustellen, wie gravierend die nachgewiesenen Weisungsverletzungen waren. Der Departementschef wies darauf hin, dass Weisungen missachtet worden und Ausnahmebedingungen
zu definieren sind. Hingegen ist der Departementsvorsteher der Ansicht, dass eine administrative Untersuchung keine neuen Erkenntnisse zu Tage fördern würde.

Aufgrund der Prüfungen des Systems SAP bei der Luftwaffe stellte die EFK fest, dass das IKS und die Schnittstellen im Finanzbereich sowie die technische Aspekte wie Zugriffsberechtigungen und -konzepte ordnungsgemäss implementiert und geführt sind. Die umgesetzten Empfehlungen der letzten Revision wirkten sich positiv aus. Die Bereinigung der Stammdaten ist angelaufen, wird die Luftwaffe aber noch für rund zwei Jahre beschäftigen. Die Luftwaffe teilte die Meinung der EFK, dass das Controlling-Modul von SAP noch wesentlich besser genutzt werden kann.

Die EFK überprüfte die Bewirtschaftung der Betriebsstoffe durch das Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE). Sie analysierte die Betriebsorganisation und die Prozesse, beurteilte die Schnittstellen und untersuchte die internen Kontrollen hinsichtlich Ordnungs- und Zweckmässigkeit. Die Treibstoffe Benzin und Diesel werden ordnungsgemäss bewirtschaftet. Die EFK verlangte, dass die im Einvernehmen mit der EFV praktizierte Nettodarstellung der Budgetrubrik «Ersatzbeschaffung Betriebsstoffe» zwar bis auf weiteres beibehalten werden kann, jedoch aussagekräftiger zu gestalten ist. So sind jeweils im Kommentar zum Voranschlag und Staats4048

rechnung die tatsächlichen Geldflüsse entsprechend den Ausgaben und Einnahmen transparent darzustellen sowie die Verkäufe nach Kundensegmenten aufzuzeigen.

Weitere Hinweise betrafen die Treibstoffbeschaffung und der Verkauf an die POST und Private. Bei der Treibstoffbeschaffung nimmt die CARBURA eine zentrale Rolle ein. Der in dieser Organisation eingebundenen Mineralölbranche beziehungsweise den Lieferanten kommt eine beachtliche Machtstellung zu. Die EFK zeigte mögliche Optimierungen bei der Beschaffung auf. Der POST werden aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen Treibstoffe zu günstigeren Konditionen angeboten. Damit die Preisreduktionen gegenüber der POST auch politisch vertretbar sind, sollten mindestens die durchschnittlichen Einstandspreise eingebracht werden.

Sobald die definitiven Vorgaben des Vorratskonzeptes Armee XXI vorliegen, sollte die Partnerschaft mit der POST aus rechtlicher und politischer Sicht analysiert werden. Das BABHE hat auch «Privatkunden». Darunter fallen vorwiegend Organisationen, welche Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen. In Einzelfällen wurde auf Anfrage auch Privatfirmen in Randregionen der Zugang zu Bundestankstellen ermöglicht. Die EFK ist der Auffassung, dass keine privaten Bezugsmöglichkeiten ab Bundestankstellen zu gestatten sind.

Die Hinweise und Feststellungen wurden vorbehaltlos akzeptiert. Das BABHE hat für die Umsetzung der Empfehlungen einen Massnahmenplan mit klaren Zuständigkeiten und Terminen erstellt. Die Massnahmen sollen schwergewichtig im Jahr 2002 umgesetzt werden.

Gestützt auf Artikel 6 FKG kann die EFK prüfen, ob bei Beschaffungen Monopolpreise angemessen sind. Die EFK führte eine Preisprüfung im Rüstungsbereich durch. Wurde die erste Tranche von Rüstungsgütern im Wettbewerb vergeben, konnte die zweite Tranche nicht unter Konkurrenzsituation in Auftrag gegeben werden. Die Gruppe Rüstung vereinbarte deshalb mit der Lieferfirma ein Einsichtsrecht.

Die EFK kam gestützt auf ihre Prüfungen beim Unternehmen zum Schluss, dass der Vertragspreis zu reduzieren sei. In langwierigen Verhandlungen zwischen der Gruppe Rüstung und der Lieferfirma konnte ein Konsens gefunden werden. Beide Seiten verzichten auf die Beschreitung eines aufwändigen und kostspieligen Rechtsweges und vereinbarten einen Preisnachlass von knapp drei Millionen. Die
Gruppe Rüstung verzichtete gleichzeitig auf die Rückerstattung von Entwicklungskosten. Die Lieferfirma konnte glaubhaft darlegen, dass sie angesichts der geringen Marktchancen im internationalen Wettbewerb unter einem grossen Preisdruck stehe. Die Vereinbarung konnte von der EFK akzeptiert werden.

Die Wettbewerbskommission vermutete, dass der Preis für das System «SwisposGIS/GEO» des Bundesamtes für Landestopographie (L+T) nicht kostendeckend sei.

Die Prüfungen der Jahresrechnungen 1997, 1998 und 1999 zeigten, dass die Kosten und die Erträge einschliesslich der internen Verrechnungen vollständig erfasst sind.

Die L+T verfügt über eine adäquate Betriebsbuchhaltung. Das System «SwisposGIS/GEO» wird erst seit 2001 kommerzialisiert. AGNES, das schweizerische GPS, das «Swispos-GIS/GEO» zugrunde liegt, wurde von der L+T entwickelt. Die EFK hat die Preiskalkulation nicht geprüft, ist jedoch der Meinung, dass ein Teil dieser Entwicklungskosten auf den Preis zu überwälzen ist.

4049

2.6

Eidgenössisches Finanzdepartement

Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) konnte die EFK einen ordnungsgemässen Abschluss 1999 feststellen. Im Zuge der Reorganisation wurden die Prozesse neu definiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Das IKS konnte deshalb noch nicht abschliessend beurteilt werden. Gleichzeitig mussten verschiedene Altlasten wie doppelt geführte Liegenschaftsinventare übernommen werden. Was die Aktiengesellschaft Galaxy in Bern betrifft, deren Liegenschaft Eigentum des Bundes ist, konnten die von der EFK festgestellten Mängel grösstenteils behoben werden.

Abgeklärt wurden zudem die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufs der Aktiengesellschaft an den Pächter und einer Liquidation der Gesellschaft.

Die EFK konnte feststellen, dass die Sanierung und der Umbau des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 71 in Bern durch das BBL gut geführt wurden. Die im Zusammenhang mit dem Kauf und der Umbauplanung festgestellten Mängel sind Altlasten aus der Zeit des Amtes für Bundesbauten. Sie führten zu hohen Gesamtkosten, da das Verkehrswertgutachten nicht hinterfragt worden war. Um solche Mängel in Zukunft zu vermeiden, erstellt das BBL eigene Gutachten und führt Vergleichsberechnungen mit anderen marktgängigen Objekten durch. Gleichzeitig werden die anstehenden Sanierungs- und Renovationskosten genau beurteilt und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung miteinbezogen. Die Empfehlung über die Offenlegung der vollständigen Beurteilungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen wurde in einem Rekursfall von der Eidg. Rekurskommission nicht gestützt.

Die EFK führte im BBL in den Bereichen Bedarfsanalyse und Verwaltung des Immobilienportfolios eine Revision durch. Allgemein ist festzustellen, dass eine Immobilienstrategie in einem sich ständig wandelnden Umfeld mit einer langen Realisierungsdauer von Neubauten sehr schwer umzusetzen ist. Mit einer Verdichtung der Arbeitsplätze in den bestehenden Gebäuden soll in erster Linie der Mehrbedarf nach Arbeitsplätzen teilweise gedeckt werden. Das BBL entschied sich längerfristig für die Strategie "Kauf statt Miete. Diese Strategie wurde gewählt, weil eine Studie im Auftrag der EFV 1999 zum Schluss kam, dass die Rentabilität bis in 30 Jahren verbessert werden könne. Die Umsetzung der Strategie erfordert jedoch umfangreiche Investitionen, die in der Finanzplanung
2001­2007 des BBL nur zum Teil vorgesehen sind.

Die wichtigsten Ergebnisse aus sechs Dossiers betreffen Mehrkosten infolge von Drittfinanzierungen. Das Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bei der Einrichtung gemieteter Büroräumlichkeiten wurde verletzt. Rund eine Million Franken wurden zu viel Miete bezahlt, weil der Benutzer sich nachträglich weigerte, in das gemietete Gebäude einzuziehen, und der Mietvertrag bereits nicht mehr fristgerecht gekündigt werden konnte. Das BBL stellte sich in seiner Stellungnahme voll hinter die Empfehlungen der EFK. Der zentrale Einkauf obliegt nach den Bestimmungen der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes dem BBL. Die EFK stellte fest, dass die Beschaffungen des Jahres 1999 nicht durchwegs im Einklang mit den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen erfolgten. Insbesondere wurde in einzelnen Fällen die Auflage der Vergabe im WTO-Verfahren von Aufträgen über dem Schwellenwert von rund 250 000 Franken nicht eingehalten. Die EFK hat unter anderem empfohlen, die Textvorgaben bei der Vereinbarung des Einsichtsrechtes zu beachten, Bestätigungen über die in

4050

Rechnung gestellten Mengen einzuholen und bei WTO-Verfahren Evaluationsberichte zu erstellen.

Die EFK prüfte die Schnittstelle «Konsolidierung und Zahlungsverkehr» zwischen der EFV und dem BIT. Die Analyse ergab, dass sich die Problemfelder seit der Prüfung durch PricewaterhouseCoopers im Jahre 1999 nicht wesentlich verändert haben. Zudem wurde der ursprünglich geplante Release 2.0 der Schnittstelle nicht umgesetzt. Nach wie vor besteht kein übergeordnetes, bundesweites internes Kontrollsystem des Zahlungsprozesses von der Dienststelle zur EFV. Auch sind kein schriftlicher Leistungsauftrag und kein übergeordnetes Berechtigungskonzept vorhanden. Diese Lücken sollen im Rahmen der Arbeiten zum neuen Rechnungsmodell beseitigt werden. Die Konzeption der heutigen Schnittstelle weist Schwachstellen auf. Diese bewirken einen Mehraufwand bei verschiedenen Ämtern und könnten zu Fehlverarbeitungen führen. Da zur Zeit geprüft wird, ob die Software für die Zentralbuchhaltung und damit auch die Schnittstelle angepasst werden soll, hat die EFK empfohlen, das Umfeld der Schnittstelle konzeptionell zu überarbeiten. EFV und BIT haben inzwischen Fristen festgelegt und verantwortliche Personen eingesetzt, um entsprechende Massnahmen einzuleiten. Die EFV hat noch im ersten Semester 2001 eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen und einen Massnahmenkatalog erstellt.

Die Revision bei der Bundestresorerie beinhaltete drei Prüffelder: die Abläufe und das Risiko-Management der Tresorerie, das Nachprüfen der EDV-Anwendung DEVON sowie die Verkehrsprüfungen. Insgesamt war das Ergebnis der Prüfungen gut. Die Funktionen zwischen Handel, Abwicklung und Buchhaltung werden getrennt wahrgenommen. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die Aktualität der Positionsführung ist gewährleistet. Die technische Ausstattung entspricht den heutigen Bedürfnissen. Das Risiko-Management der Tresorerie ist gut umgesetzt. Die Risiken werden identifiziert, gemessen, bewirtschaftet und überwacht. Das gegenwärtig eingesetzte Instrumentarium entspricht allerdings konzeptionell und methodisch nicht mehr ganz den heutigen Anforderungen. Die EFV hat die notwendigen Anpassungen zugesichert.

Die Informatikrevision im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation hatte zum Ziel, den Stand der Umsetzung von NOVE IT festzustellen
(vgl. Ziff. 1.7.1). Im Mai 2001 musste die EFK ein akutes Ressourcen- und Personalproblem beim BIT feststellen. Etwa ein Drittel aller Beschäftigten des BIT sind Externe im Auftragsverhältnis, die etwa doppelt bis dreifach teurer als Mitarbeitende sind. Hinzu kommt, dass Externe für ihre Aufgabe nicht unbedingt besser ausgebildet sind und somit noch zusätzlich geschult werden müssen. Die Anstellung von Mitarbeitenden ist deshalb dringend. Eine Flexibilisierung sowohl der Stellenbewirtschaftung als auch bei den Löhnen drängt sich auf.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) stellte die EFK fest, dass die Buchhaltung und der Jahresabschluss ­ unter Vorbehalt der zeitlichen Abgrenzung (Jährlichkeit), der Saldonachweis einzelner Bestandesrechnungs-konti und des Inkassos ­ ordnungsgemäss geführt werden.

Allerdings fehlte eine Übersicht der Kompetenzenregelung sowie ein Ablaufschema der finanziellen Abwicklung für die Jahresabschlussarbeiten. Mit der Einführung von neuen EDV-Systemen sind ein für die ganze ESTV einheitliches Controlling und Kontenführung einzurichten. Die Erträge der direkten Bundessteuer werden durch die Kantone uneinheitlich und nicht durchwegs innert der gesetzlichen Frist 4051

abgeliefert. Nebst der Einführung eines systematischen Mahnverfahrens hat die EFK der ESTV einen Systemwechsel auf die Verbuchung nach dem Forderungsprinzip empfohlen. Bei der Mehrwertsteuer waren Ende 2000 rund 390 000 Posten noch offen. Eine Auswertung nach Fälligkeiten kann vorläufig nicht erstellt werden. Eine detaillierte Analyse konnte die EFK deshalb im Bereich des Inkassos und Mahnwesens innert nützlicher Frist nicht durchführen. Bei neuen Informatiklösungen ist deshalb die Möglichkeit von Auswertungen der offenen Posten nach verschiedenen Kriterien wie Fälligkeiten zu prüfen.

Die EFK revidierte die Buchführung und die Jahresrechnung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Erwerbsersatzordnung (EO), der Invalidenversicherung (IV) und der Familienzulagenordnung Landwirtschaft (FL). Die Sozialwerke schlossen 2000 mit folgenden Ergebnissen ab: AHV

IV

EO

FL

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Einnahmen

28 791,9

7897,4

871,8

138,8

Ausgaben

27 721,9

8717,9

680,3

138,8

1 070,0

­820,5

191,5

­

22 720,3

­2305,5

3455,0

­

Einnahmen-/ Ausgabenüberschuss Vermögen/ Verlustvortrag

Die Revision der Vermögensverwaltung der ausgelagerten Aktien und Obligationen mit einem Bilanzwert von 11,6 Milliarden des AHV-Fonds bei der Depotbank UBS AG wurden an Ernst&Young, die bankengesetzliche Revisionsstelle, übertragen.

Der vom Bundesrat ernannte Verwaltungsrat entscheidet über die Anlage der Geldmittel und trägt die damit verbundene Verantwortung. Das Vermögen wurde im Sinne der Verordnungsbestimmungen und Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrates des AHVFonds beziehungsweise des Verwaltungsratsausschusses angelegt. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprechen mit einer Einschränkung dem Gesetz und den einschlägigen Vorschriften. Gemäss Artikel 107 Absatz 3 des AHV-Gesetzes darf der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken.

Wie bereits in den Vorjahren konnte diese Bestimmung nicht eingehalten werden.

Der Deckungsgrad ist allerdings um drei Prozent auf 82 Prozent gestiegen. Die gesetzliche Vorgabe kann nur unter der Voraussetzung der geplanten Mehrwertsteuererhöhung etwa im Jahr 2010 erfüllt werden.

Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass die Debitorenbewirtschaftung bei den Rückerstattungsforderungen an IV-Versicherte sowie bei den Rückerstattungsforderungen des BSV für Bau- und Betriebsbeiträge der IV nach wie vor mangelhaft ist.

Die Arbeiten werden durch die Informatik nicht optimal unterstützt. Das interne Inspektorat der Zentralen Ausgleichstelle überwacht die Verbesserungsanstrengungen.

Das Arbeitsvolumen im Bereich der IV-Sachleistungen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Die Anzahl Einzelrechnungen stieg im Jahr 2000 um rund 70 000 oder sieben Prozent. Infolge Überlastung waren bei den IV-Sachleistungen zum Revisionszeitpunkt rund 50 000 Rechnungen noch nicht verarbeitet. Auch wurde die 4052

Kontrolle der durch das System nachträglich gelieferten Auswertungen über mögliche Verrechnungen identischer oder sich ausschliessender Leistungen durch verschiedene Rechnungssteller aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht mehr durchgeführt.

Die ZAS sicherte der EFK zu, mit geeigneten Massnahmen das Mahnwesen im Debitorenbereich ab Mitte 2001 zu verbessern. Für die Erledigung der Pendenzen im Bereich IV-Sachleistungen wird sich die ZAS personell verstärken mit dem Ziel, die Rückstände bis Mitte 2002 aufzuholen.

Die Eidg. Ausgleichskasse (EAK) ist mit der Durchführung der Gesetzgebung AHV/IV/EO/AlV im Bereich der Bundesverwaltung und von verschiedenen Organisationen, die dem Bund nahe stehen, beauftragt. Die Ausgleichskassen sind jährlich zweimal (Haupt- bzw. Abschlussrevision) durch die EFK zu revidieren. Die Prüfungen richten sich nach den vom BSV vorgegebenen Weisungen, welches die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen ausübt. Die Berichte gehen an das BSV. Die EAK wies im Rechnungsjahr 2000 Beitragseinnahmen in der Höhe von 1,4 Milliarden sowie Leistungsauszahlungen von 1,9 Milliarden auf. Die EFK konnte eine ordnungsgemässe Rechnungsführung und -ablage bestätigen. Die Bilanzbestände sind nachgewiesen und gehen gleichlautend aus der Buchhaltung hervor.

Die EAK wird ab 1. Januar 2002 als FLAG-Amt geführt. Die EFK hat empfohlen, aus Transparenzgründen die Kosten und Erträge möglichst vollständig zu erfassen.

Die Verrechnung von Verwaltungskosten gegenüber allen Beitragszahlern ­ auch den Bundesdienststellen ­ wäre der Vergleichbarkeit mit anderen Kassen förderlich.

In ihrer Stellungnahme teilte die EAK unsere Auffassung, konnte aber entsprechende Forderungen bei der Festlegung des Leistungsauftrages für die Jahre 2002 bis 2004 nicht durchsetzen. Die EAK nahm die Feststellungen und Empfehlungen positiv auf und will sie umsetzen.

Gemäss Artikel 68 Absatz 2 des AHV-Gesetzes sind die der Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren. Laut Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung über die EAK werden die Arbeitgeber, die dieser Kasse angeschlossen sind, von der EFK überprüft. Im Berichtsjahr führte die EFK zahlreiche Arbeitgeberkontrollen bei verschiedenen Bundesämtern und angeschlossenen Organisationen durch. Dabei
musste sie immer wieder feststellen, dass die Beiträge nicht korrekt ermittelt und abgerechnet werden, was zu entsprechenden Nachforderungen der EAK führt. Ursache sind in den meisten Fällen Abgrenzungsprobleme zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Expertenaufträgen.

Die EFK untersuchte nach der Einführung der neuen NOVE-IT-Strukturen am 1. Mai 2000 die Informatikabläufe; am selben Tag wurde die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) Leistungsbezügerin des BIT. Die Informatikvorgänge im Routinebereich sowie der Anwendersupport erwiesen sich als befriedigend und die Infrastruktur als angemessen. Die Informatikanwendung weist jedoch organisatorische Mängel auf. Die Einführung von NOVE-IT führte zu Unklarheiten im Management und zur Vernachlässigung der Kommunikation zwischen Anwendern, Organisatoren und Informatikern. Personalfluktuation und damit ein grosser Knowhow-Verlust sind die Folge. Die EFK stellte fest, dass kein Leistungserbringungsvertrag vorliegt, in welchem die verschiedenen Dienstleistungen zwischen den ZAS-Partnern und 4053

dem BIT definiert werden. Solange das BIT keinen eigenen Notfallplan besitzt, besteht im Übrigen weiterhin das Risiko eines Serviceunterbruchs. Die EFK empfahl, ein internes Kontrollinstrument für Prozesse und Ergebnisse im Informatikbereich einzuführen, die laufenden Informatikstrategieprojekte methodisch zu verwalten und systematisch zu begleiten. Das BBL erklärte sich in seiner Stellungnahme mit den Empfehlungen der EFK einverstanden.

2.7

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Die Jahresrechnung 2000 sowie die Buchführung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK hat dem Bundesrat empfohlen, die Rechnung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zu genehmigen. Die Direktion für Arbeit hat mittlerweile zusätzliche und klarere Standards für die Revisionen der kantonalen Arbeitslosenkassen, regionalen Arbeitsvermittlungsstellen sowie den kantonalen Arbeitsämtern erlassen. Die EFK skizzierte Schritte, wie die noch bestehenden Schwachstellen pragmatisch und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit innerhalb von zwei bis drei Jahren abgebaut werden können.

Mit der Informatikrevision beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) wollte die EFK unter anderem die Entwicklung und den Unterhalt von IT-Verfahren, die Datenverwaltung, die Überwachung der Prozesse sowie die Angemessenheit der internen Kontrollen prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Prozesse überwacht und die Zugriffsberechtigungen auf die Daten der EDV-Anwendungen «Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik» und «Auszahlungssystem Arbeitslosenkassen» restriktiv geregelt werden. Verschiedene Massnahmen, welche die EFK empfohlen hat, wurden im Verlaufe des Jahres 2001 realisiert. Offen ist die anzuwendende Schutzstufe beim EDV-System der Arbeitslosenkassen.

Die Buchführung und die Jahresrechnung 2000 bei den landwirtschaftlichen FLAGForschungsanstalten Posieux, Tänikon, Liebefeld, Wädenswil und Changins entsprachen mit Einschränkungen dem Bundesrechnungswesen. Die fehlerhaft eröffneten Bilanzen wurden bereinigt und die festgestellten Rückstände bei der Verbuchung von Zahlungseingängen im Debitorenbereich aufgearbeitet. Die Geschäftseinheit «Landwirtschaftliche Forschung» erarbeitet nun eine für alle Forschungsanstalten verbindliche Anlage-buchhaltung mit vorgeschriebenen Nutzungsperioden und Kategorien für verschiedene Anlagen. Sie prüft zudem die Einführung der Leistungszeiterfassung für eine detaillierte Kostenerfassung.

Die EFK überprüfte die Subventionen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) an die Käseorganisation Schweiz (KOS) sowie an die Swiss Cheese Marketing AG (SCM) im Jahr 2000 zur Förderung des einheimischen Käse in der Schweiz und im Ausland. Die EFK stellte fest, dass die Subventionen korrekt abgerechnet und die gesetzlichen Grundlagen
eingehalten wurden. Zur Zeit liegt jedoch keine genaue Weisung vor, anhand derer überprüft werden könnte, ob die Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Massnahme müsste im Übrigen durch ein internes Kontrollsystem ergänzt werden. Die EFK forderte, dass sich das BLW dafür einsetzt, die Verkaufsförderung im Ausland stärker zu kontrollieren.

4054

Das BLW war der Meinung, dass die Weisungen für die Beurteilung der Qualität des Gesuches ausreichen. Es ist vorgesehen, das interne Kontrollsystem mit zusätzlichen Massnahmen bei der Vorprüfung aller Anträge auszubauen. Das interne Inspektorat des BLW wird sich entsprechend dem Gesamtkonzept und einer neue Aufgabenverteilung einsetzen. Zur Zeit ist es schwierig, den Nutzen eines solchen Instruments abzuschätzen und seinen Einsatz in den kommenden Monaten zu planen. Die Teilnahme des internen Inspektorats an den Revisionen der ausländischen Zweigstellen hängt von der weiteren Entwicklung des neuen Prüfkonzepts ab. Die SCM hat sich im Übrigen verpflichtet, eine konsolidierte Rechnung über ihre Tätigkeit vorzulegen. Damit wird die Transparenz der Rechnungsführung erhöht und die Auswirkung der Subvention gegenüber der Marktentwicklung kann besser beurteilt werden.

2.8

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die EFK konnte feststellen, dass beim Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) die Ausgaben und Einnahmen gesetzeskonform sind. Bei der Prüfung der internen Kontrollen im Finanzdienst und im personellen Rechnungswesen musste die EFK hingegen auf Mängel und Lücken hinweisen, welche die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung beeinträchtigen. So fehlten einheitliche arbeitsorganisatorische Instrumente wie Weisungen über finanzielle Kontrollen, klare Definitionen der Rechnungsabläufe und die Durchsetzung der Vorschriften der EFV. Bei den Lohnmutationen existierten keine Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten können wegen fehlendem abteilungsübergreifenden Vertragscontrolling nicht vollständig nachgewiesen werden.

Im Bereich Hochwasserschutz besteht auf Stufe Einzelprojekt ein gut ausgebautes und wirksames Kontrollsystem. Das elektronische Projektverwaltungssystem zeigte indessen Schwächen bei den Gesamtauswertungen auf. Der Bestandesnachweis der offenen Verpflichtungen muss regelmässig manuell korrigiert werden. Die Wartung dieses Systems ist gegenwärtig nicht gewährleistet. Das BWG ist entschlossen, die aufgezeigten Mängel zu beheben und die Empfehlungen integral umzusetzen.

Die kantonalen Finanzkontrollen (KFK) berichten der EFK gemäss Verordnung vom 9. November 1965 über die Aufsicht über Bau und Unterhalt der Nationalstrassen jährlich über ihre Prüfungen. Die Grundsätze dieser Prüfungen sind einer Weisung, der ein Revisionsleitfaden beiliegt, beschrieben. Diese wurde durch das UVEK am 1. Januar 1998 überarbeitet in Kraft gesetzt. Die Revisionsergebnisse der KFK bilden auch die Grundlage für künftige Prüfungen der EFK. Aufgrund der Auswertung der Prüfungen kommt die EFK zum Schluss, dass nur aus wenigen Tätigkeitsberichten die Revisionsergebnisse in der gewünschten Form ersichtlich sind. Nur wenige Finanzkontrollen dokumentieren verfahrens- und objektspezifisch die Prüfungen, obwohl nach der überarbeiteten Weisung gerade diesen Segmenten mehr Gewicht beizumessen wäre. Die KFK wurden in einem Schreiben aufgefordert, ihre Berichterstattung in eine standardisierte Form zu bringen.

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat beim Geographischen Institut der Universität Bern im Jahr 1983 die Erstellung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) in Auftrag gegeben. 1993 wurde der heute 4055

noch gültige Vertrag bis Ende 2003 verlängert. In den letzten Jahren musste die EFK Kosten- und Terminüberschreitungen und Mängel im Projektmanagement des IVS beim BUWAL feststellen. 1999 beschloss das UVEK, das Projekt IVS ab 2000 dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) anzugliedern. Das ASTRA veranlasste Mitte letzten Jahres eine Untersuchung des Projektes durch eine externe Firma. Die EFK prüfte die eingeleiteten Controlling-Massnahmen. Das Resultat war gut. Sowohl die Empfehlungen der EFK als auch jene der externen Firma wurden grösstenteils umgesetzt. Die Controlling-Massnahmen sind zweckmässig.

Die EFK überprüfte die «Informationsbeschaffung im Informatikbereich» des Bundesamtes für Strassen. Schwerpunkte waren die Evaluation des Informatikumfeldes, das interne Kontrollsystem, die Organisation und wichtige Projekte. Die EFK konnte sich zudem über den Stand der Arbeiten bei der Integration der Informatik in die Prozesse von NOVE-IT informieren. Grösste Beachtung muss dem Wissenstransfer aus der Übertragung von mehr als 1000 Programmen vom Leistungsbezüger zum Leistungserbringer geschenkt werden.

Im Rahmen der Prüfungen des Projektes «Europäisches Naturschutzjahr 95» sicherte das BUWAL zu, die Erfolgskontrolle der Projekte und die Überprüfung der fehlerhaften Dossiers bis Ende 2001 abzuschliessen. Die EFK wird im Rahmen einer Folgeprüfung die Umsetzung und den Stand des Projektes festhalten.

Die Prüfungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigten, dass das Finanzund Rechnungswesen ordnungsgemäss geführt wird. Die Gebühren des BAZL wurde im Laufe des Jahres 1999 umfassend überprüft. Die geplante Inkraftsetzung der neuen Gebührenordnung auf anfangs 2000 verzögerte sich jedoch, da aufgrund der Beurteilung des Prozessrisikos vorab eine klarere Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Nach Ansicht des UVEK muss das Luftfahrtgesetz mit einem Sammelerlass ergänzt werden, so dass nebst Gebühren auch Regalien erhoben und weitere nicht luftfahrtrechtliche Grundlagen anderer Ämter ebenfalls geändert werden können.

Ein Vergleich mit den in der Staatsrechnung 1999 ausgewiesenen Salden der Bilanz mit denjenigen der Buchhaltung des BAZL ergab per Saldo Abweichungen von über 17 Millionen. Die Ursache sind Einzelwertberichtigungen auf der Beteiligung Swisscontrol und auf Flugzeugen sowie Differenzen bei
den flüssigen Mitteln. Die EFV hat dazu festgehalten, dass zum Zeitpunkt des Jahreswechsels unverarbeitete Datenerfassungs-Sammelaufträge beziehungsweise Buchungsanzeigen unterwegs sind. Auf den Abschluss der Staatsrechnung 2000 wirkten sich die Abweichungen nicht aus. Die EFK hat verlangt, dass sämtliche Konten der Bestandesrechnung im Sinne der geltenden Weisungen abzustimmen und über die Zusammensetzung des auf den Buchungsanzeigen ausge-wiesenen Saldos ein Ausweis zu erstellen ist.

Im Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) setzen sich engagierte und motivierte Personen in einem sich ständig wechselnden Umfeld mit ungenügenden Ressourcen für eine Vielzahl von Projekten und neuen Aufgaben ein. Die EFK ortete verschiedene Risikofaktoren. Da es sich nicht um Einzelfälle handelt, muss von einem beträchtlichen Risikopotential ausgegangen werden. Zu erwähnen sind insbesondere die zahlreichen Fluktuationen im zentralen Finanzdienst, ein mangelhaftes IKS, eine fehlende Obergrenze für Buchungsvorgänge, eine ungenügende Funktionentrennung in der Kreditorenbuchhaltung sowie Mängel in der Vollständigkeitskontrolle im Bereich Debitoren. Das BAKOM bestätigte in seiner Stellungnahme die Richtigkeit

4056

der Feststellungen, die daraus gezogenen Schlüsse und die Empfehlungen der EFK.

Die Mängel sollen bis im Frühjahr 2002 bereinigt sein. Die EFK wird im laufenden Jahr die Umsetzung der Massnahmen überprüfen.

3

Internationale Mandate

Die EFK nimmt gestützt auf Artikel 6 FKG verschiedene Kontrollmandate bei internationalen Organisationen wahr. Sie prüft die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Dank dieser Mandate ist die EFK Mitglied des Panel der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitgliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe von Südafrika, Deutschland, Kanada, Frankreich, Indien, der Philippinen und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Sie haben sich den Grundsätzen der Integrität und der Objektivität zu verpflichten. Sie genügen den professionellen Anforderungen, berücksichtigen die Vertraulichkeit der Informationen und arbeiten nach den anerkannten Grundsätzen des Berufsstandes. Der Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durchzusetzen. Die Prüfungen sind umfassend. Sie beinhalten sowohl Abschlussprüfungen als auch Prüfungen der Wirtschaftlichkeit. Seit seiner Gründung hat der Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und -prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Der Panel hat beratende Funktionen und ist kein ausführendes Organ der Vereinten Nationen. Erkenntnisse von allgemeinem Interesse werden den zuständigen Organen der Vereinten Nationen und Spezialorganisationen zur Kenntnis gebracht. Die Mitgliedstaaten messen bei der Abnahme der Rechnung und der Behandlung der Budgets den Feststellungen und Empfehlungen des externen Rechnungsprüfers grosses Gewicht bei.

Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die Unité de doctrine für die Aufsicht des UNO-Systems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen sich
teilweise unmittelbar für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen.

Ferner prüft die EFK die Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern sowie die Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) in München und in Chile. Als Mitglied weiterer internationaler Organisationen, deren Rechnungsabschluss im Turnus von einem der Mitgliedländer geprüft wird, nimmt die Schweiz immer wieder entsprechende Mandate wahr. Im Jahr 2000 waren es die Abschlussprüfungen folgender Organisationen: ­

Das EFTA-Sekretariat in Genf und in Brüssel. Die EFK stellt ein Mitglied im Board of Auditors, das bis Ende 2001 auch den Vorsitz innehatte.

4057

­

Das Menschenrechtsbüro in Sarajewo, in Bosnien-Herzegowina; das Mandat für das Menschenrechtsbüro in Sarajewo wurde nach dem Rücktritt der schweizerischen Mandatsträgerin auf Ersuchen der OSZE um ein Jahr weitergeführt, um die Kontinuität sicherzustellen;

­

Die europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in Darmstadt in Zusammenarbeit mit Spanien;

­

Die Agence pour la francophonie in Paris mit verschiedenen Regionalbüros und ständigen Vertretungen.

Geprüft wird am Sitz der Organisation. Die Prüfergebnisse werden an den Plenarversammlungen mit den Delegationen der Mitgliedstaaten erläutert und diskutiert.

Das Engagement der EFK bei internationalen Organisationen ist mit etwa 1000 Revisionstage pro Jahr zeitintensiv und beansprucht einen erheblichen Teil der Prüfressourcen. Die EFK stellt diese im Zeichen der Disponibilität der Schweiz kostenlos zur Verfügung. Vergütet werden die Auslagen für Reisen und Übernachtung.

4

Revisionspendenzen und Meldungen

Mit Artikel 14 Absatz 3 FKG wird die EFK verpflichtet, über die Revisionspendenzen und ihrer Gründe im jährlichen Tätigkeitsbericht zu informieren. Absatz 4 dieser Bestimmung soll die Umsetzung der Empfehlungen der EFK sicherstellen, indem der Bundesrat beauftragt wird, die Revisionspendenzen zu überwachen.

Gemäss Artikel 15 Absatz 3 FKG sind Meldungen unmittelbare Informationen an die zuständigen Stellen über Feststellungen besonderer Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung.

4.1

Revisionspendenzen

Bei Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 handelt es sich um Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. In der Botschaft vom 22. Juni 1998 über die Revision des Finanzkontrollgesetzes führte der Bundesrat aus: «Der Bundesrat will seine Verantwortung für ein einwandfreies Funktionieren der Verwaltung wahrnehmen und die Aufarbeitung der von der EFK im Jahresbericht zur Kenntnis gebrachten Revisionspendenzen überwachen. Er ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die von der EFK aufgedeckten und anerkannten Mängel innert nützlicher Frist behoben und auch die Beanstandungen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln zügig umgesetzt werden» (vgl. BBI 1998 IV S 4720f). Eine derartige Umsetzungspendenz am Ende eines Geschäftsjahres liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die von der EFK gesetzte Frist hat unbenutzt verstreichen lassen. Eine entsprechende Erwähnung im Tätigkeitsbericht kann aber unterbleiben, wenn die Dienststelle beispielsweise eine Stelle im Finanzwesen ausgeschrieben hat, diese jedoch noch nicht besetzen konnte. Ebenso wenig ist über eine Pendenz zu berichten, wenn die Umsetzungsfrist am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgelaufen ist oder die Folgeprüfung noch nicht durchgeführt werden konnte. Bei den im

4058

Anhang 4 aufgeführten Feststellungen und Empfehlungen handelt es sich nicht um Pendenzen im Sinne des FKG.

Noch offen ist eine Pendenz im Bundesamt für Kultur. Die Beanstandungen sind entsprechend dem Antrag der EFK im Rahmen der Botschaft für die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung grundsätzlich anzugehen. Der Bundesrat wollte die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Fondation MUSEE SUISSE dem Parlament bis Ende 2001 unterbreiten.

4.2

Meldungen

Artikel 15 Absatz 3 FKG lautet: «Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrichtet sie nach darüber nebst den Dienststellen den zuständigen Departementschef beziehungsweise die zuständige Departementschefin sowie den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Betreffen die festgestellten Mängel das Finanzgebaren von Dienststellen des Eidgenössischen Finanzdepartementes, ist der Bundespräsident beziehungsweise der Vizepräsident des Bundesrates in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig informiert die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Wenn sie es als zweckmässig erachtet, unterrichtet sie anstelle des zuständigen Departementsvorstehers den Bundesrat».

Bei dieser Berichterstattung geht es nicht, darum die geprüfte Stelle zu belasten und Sanktionen der vorgesetzten Stelle auszulösen. Da einzelne Prüfungen einige Monate dauern können, sollen die politischen Verantwortungsträger mit dieser Meldung noch vor Abschluss des Geschäftes im Sinne eines Frühwarnsystems über Probleme informiert werden, die auch in der Öffentlichkeit Nachhall finden könnten.

Besondere Vorkommnisse sind beispielsweise Delikte mit grossem Schaden oder Verzichte im IKS. Wenn die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung oder Buchhaltung nicht gegeben ist oder systematisch Rechtsvorschriften missachtet werden, liegt ein Mangel von grundsätzlicher Bedeutung vor.

Im Berichtsjahr musste die EFK keine besonderen Vorkommnisse gemäss Artikel 15 melden.

5

Weitere Dienstleistungen der EFK

Neben den Prüfungen gehören zu den Kernaufgaben der EFK auch die Unterstützung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates sowie die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann mit diesen Stellungnahmen bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind.

4059

5.1

Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates

Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die umfassende und detaillierte Berichterstattung der EFK über die einzelnen Prüfungen ermöglicht der FinDel gegebenenfalls Interventionen beim Bundesrat. Die Departementsvorsteher und -vorsteherinnen sowie die Bundeskanzlerin werden in geraffter Form über die Ergebnisse der Prüfungen bei ihren Dienststellen informiert.

Darüber hinaus hilft die EFK bei der Vorbereitung und Durchführung von Kontrollbesuchen der FinDel, erledigt Folgeaufträge aus Revisionen und verfasst Stellungnahmen zu den verschiedensten Fragestellungen. Erwähnenswert sind drei Aufträge zur Kostentransparenz im Gesundheitswesen, zum Strassenprojekt der Umfahrung von Visp und im Bereich der Wohnbauförderung des Bundes.

Im Gesundheitswesen klärte die EFK ab, inwieweit das Rechnungswesen der Spitäler und Pflegeheime eine kostengerechte Leistungsverrechnung zulässt. Sie stellte fest, dass das Rechnungsmodell des Konkordats der Krankenkassen eingesetzt wird, die Transparenz der Rechnungslegung jedoch zu verbessern ist. Die laufende Anpassung der Verordnung sieht bereits weitergehende Richtlinien für die Leistungserbringer vor.

Die FinDel beauftragte die EFK, die Varianten für die Umfahrung von Visp zu beurteilen. Die EFK kam zum Schluss, dass die Beschlüsse des Bundesrates Spielraum für weitere Optimierungen der Linienführung zulassen und ein Sparpotenzial vorhanden ist.

Bei der SAPOMP AG überprüfte die EFK Organisation und Geschäftsgang dieser Gesellschaft des Bundes. Im Vordergrund standen die Entwicklung beim Kauf und die Bewirtschaftung von Liegenschaften. In einem Zwischenbericht kommt die EFK zum Schluss, dass das Geschäftsmodell der SAPOMP AG zweckmässig ist. Ob die Gesellschaft auch ein wirksames Instrument der Verlustminderung für den Bund ist, bedarf weiterer Abklärungen.

Die EFK stellte der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle einen Bericht über das öffentliche Beschaffungswesen für die Studie über die Umsetzung des Binnenmarktgesetzes zur Verfügung. Sie machte insbesondere auf die Praxis der Eidg.

Rekurskommissionen aufmerksam, welche zu einem vermehrten Beizug externer Experten und damit zu höheren Kosten führte. Sie stellte fest, dass die Rechtssprechung des Bundesgerichtes
weniger rigoros als diejenige der Eidg. Rekurskommissionen ist.

Im Oktober erteilte der Bundesrat der EFK den Auftrag, die Verwendung der Bundesgelder für die Swissair (vgl. Ziff. 1.1) zu überwachen.

5.2

Stellungnahmen zu Gesetzesrevisionen und Bundesratsverordnungen

Die EFK nahm im Rahmen von Ämterkonsultationen zu zahlreichen Gesetzesvorlagen und Verordnungen Stellung, insbesondere zu Fragen der Finanzaufsichtsgestaltung.

4060

So wies sie bei der Vorbereitung der Botschaft zum neugestalteten Finanzausgleich darauf hin, dass mit Blick auf den Wechsel zu vermehrt wirkungsorientierten Subventionsprüfungen und die damit verbundene Ressourcenplanung sich auch eine systematischere Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen aufdrängen wird. In den Programmvereinbarungen ist deshalb die Aufsicht der EFK konkret zu regeln.

5.3

Mitwirkung in Fachgremien

Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen «Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM)» und «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit.

Nachdem die EFK verschiedentlich in ihren Berichten auf Schwachstellen in der Rechnungslegung des Bundes hingewiesen hat, wird das Rechnungsmodell des Bundes unter Federführung der EFV neu konzipiert. Mitausgelöst wurden die Arbeiten durch die neuen Anforderungen aus der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, der geplanten Überführung der Zentralbuchhaltung des Bundes auf SAP R3 sowie der Notwendigkeit, sich vermehrt nach international anerkannten Normen auszurichten. Die wichtigsten Anliegen der EFK sind die Umstellung der Rechnungslegung auf das sogenannte Accrual-Prinzip, die Harmonisierung von Dienststellen- und Zentralbuchhaltung sowie die Anerkennung von Normen.

6

Die EFK und andere Aufsichtsorgane

Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und Finanzinspektoraten, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisation INTOSAI dienen der Qualitätssicherung.

6.1

Kantonale Finanzkontrollen

Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen wurde 2001 verstärkt: Es wurden detaillierte Studien der Prozesse aufgenommen, an denen sich der Bund und die Kantone in den Bereichen Asylwesen, Landwirtschaft, Krankenversicherung und direkte Bundessteuer beteiligen. Die erste gesamtschweizerische Konferenz der Finanzkontrollen fand statt. Die Ressourcen der EFK für die Nachkontrolle der Revisionsarbeit der Kantone wurden in der Zwischenzeit erhöht (vgl. auch Ziff. 1.9).

6.2

Finanzinspektorate

Der Bund kennt keine flächendeckende interne Revision. Zahlreiche Bundesämter verfügen jedoch über ein internes Finanzinspektorat (vgl. Anhang 2). Der EFK als externes Finanzaufsichtsorgan des Bundes kommt gemäss Artikel 11 des FKG eine Führungsrolle bei der Errichtung solcher Inspektorate zu. Die Schaffung eines inter4061

nen Kontrollorgans ist dann gegeben, wenn die EFK zum Schluss kommt, dass eine Amtsleitung ohne Inspektorat ihre Pflichten zur Sicherstellung eines ordnungsgemässen Finanzgebarens in ihrem Geschäftsbericht nicht mehr gewährleisten kann.

Die Inspektorate sind nicht der ver-längerte Arm der EFK. Diese hat jedoch eine Richtlinienkompetenz. Die Oberaufsicht der EFK kommt insbesondere im gesetzlichen Auftrag zum Ausdruck, die Wirksamkeit der Finanzinspektorate zu überprüfen und die Kontrolltätigkeiten zu koordinieren. Im Berichtsjahr legte die EFK einen Schwerpunkt bei Wirksamkeitsprüfungen (vgl. Ziff. 1.8). Durch die in Artikel 11 verankerte Informationspflicht der Inspektorate gegenüber der EFK ist die Grundlage für einen permanenten Dialog gelegt. Zudem stellt die EFK mit regelmässigen Ausbildungsveranstaltungen den Erfahrungsaustausch sicher.

Die EFK misst der beruflichen Weiterbildung des Personals der internen Inspektorate eine wachsende Bedeutung zu. Im Bundesamt für Landwirtschaft wurde ein neues Inspektorat geschaffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung beschloss, die beiden heutigen Inspektorate in einem einzigen Organ zusammenzulegen und dieses direkt dem Direktor zu unterstellen. Die wachsende Zahl von Bundesämtern, die sich zur Schaffung eines solchen Organs entschliessen, ist ein ermutigendes Zeichen. Diese Entwicklung zwingt jedoch die EFK, zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, um ihre gesetzliche Unterstützungspflicht gegenüber den Inspektoraten erfüllen zu können.

6.3

Internationale Organisationen

Die EFK ist seit den fünfziger Jahren Mitglied der inzwischen weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI. Alle drei Jahre wird ein Weltkongress organisiert. Im Herbst fand der XVII. Kongress in Seoul (Korea) statt. 153 Länder nahmen daran teil. Hauptthemen waren die Aufsicht über internationale Organisationen und die Rolle der Aufsichtsbehörden in Verwaltungsreformen. Die EFK spielte auch an diesem Kongress eine aktive Rolle. Sie moderierte eine Arbeitsgruppe und verfasste zu den beiden Themen entsprechende Beiträge. Die INTOSAI bietet seit ihrem Bestehen einen institutionalisierten Rahmen, um die steigenden Anforderungen an die Finanzaufsicht zu bewältigen. Entsprechend dem Motto der INTOSAI «Experientia mutua omnibus prodest» sind der Erfahrungsaustausch und die daraus gewonnenen Erkenntnisse die Garanten für die permanente Weiterentwicklung der staatlichen Finanzkontrolle.

Die EFK hatte Gelegenheit an einer Tagung von EUROSAI, der europäischen Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden, in Madeira (Portugal) mit den kantonalen Finanzkontrollen der Kantone Zürich und Jura teilzunehmen. Themen waren unter anderem die Organisation der Finanzaufsicht in Abhängigkeit der unterschiedlichen Staatsformen sowie die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen regionalen und zentralstaatlichen Aufsichtsorganen. Die Schweiz konnte mit Beiträgen die Funktionsweise des Föderalismus und der Aufsicht darlegen.

4062

6.4

Rechnungshöfe anderer Länder

Ein reger Informationsaustausch findet mit dem deutschen und österreichischen Rechnungshof im Rahmen der Konferenzen der Rechnungshöfe der deutschen Bundesländer statt. Die Schweiz wird traditionellerweise zu diesen Treffen eingeladen.

Angesichts ähnlicher staatlicher Strukturen und auch identischer Fragestellungen im Bereich der Aufsicht von Verbundaufgaben in einem föderalistischen Staat sind diese Diskussionen für die EFK besonders wertvoll.

Auf Einladung des holländischen Rechnungshofes konnte sich die EFK ein Bild über die Organisation und Arbeitsweise dieser Institution machen. Die einzelnen Prüfungen dauern in der Regel sechs bis 12 Monate. Die Zahl der jährlichen Berichte liegt bei etwa 80, die fast ausnahmslos veröffentlicht werden. Ein gewichtiger Unterschied zur EFK ist die stärkerer Ausrichtung auf die Finanzaufsicht. Der Rechnungshof nimmt erstens praktisch keine Mandate für Abschlussprüfungen wahr und überlässt zweitens die Dienststellenrevisionen den internen Inspektoraten.

Durch diese vor einigen Jahren eingeleitete Neuausrichtung hat der holländische Rechnungshof Spielraum für Wirtschaftlichkeitsprüfungen geschaffen.

Im Rahmen des Entwicklungsprogrammes der Weltbank hat die EFK eine Delegation aus Haiti empfangen und den Teilnehmern Wissen über Methoden und Werkzeuge der Aufsicht vermittelt. Eine Abordnung der chinesischen Kontrollbehörde verschaffte sich während einer Woche ein Bild über das Aufsichtssystem der Schweiz.

6.5

Berufs- und Fachverbände

Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie hat Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständigen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen des ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhandkammer.

In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) ist sie im Vorstand vertreten und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) hat sie den Vorsitz einer ständigen Arbeitsgruppe.

7

Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK

Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert, kooperativ, präventiv und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 16 Millionen und beschäftigte rund 85 Mitarbeitende, auf deren permanente Aus- und Weiterbildung besonderes Gewicht gelegt wird.

4063

Die Unabhängigkeit der EFK drückt sich insbesondere durch die selbständige Festlegung des Jahresprogrammes, die Autonomie in Finanz- und Personalfragen sowie in der Bestätigung der Wahl des Direktors durch das Parlament und die Kompetenzen in der Informationspolitik aus.

7.1

Führung und Organisation

Im Rahmen ihres Prüfauftrages kontrolliert die EFK nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle übrigen Stellen, die mit Steuergeldern arbeiten, so beispielsweise auch die Empfänger von Subventionen. Als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes ist sie aber primär für die Oberaufsicht zuständig. Sie trägt somit nicht die Verantwortung für das Finanzgebaren der einzelnen Bundesstellen. Diese obliegt den zuständigen Ämtern und Departementen.

Die EFK hat aufbauorganisatorisch ihre Kernprozesse in einer zweidimensionalen Matrixorganisation abgebildet (vgl. Organigramm im Anhang 5). Diese stellt die Gestaltungselemente «Kundenorientierung» und «Fachkompetenz» in den Vordergrund. Die sechs Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung und erstellen das Jahresprogramm. Die Prüfer und Prüferinnen der EFK sind jeweils einem der fünf Fachbereiche beziehungsweise einem Kompetenzzentrum zugeordnet, nämlich zwei für Finanzrevisionen, je eines für Baufragen und Preisprüfungen, Informatik und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese Kompetenzzentren haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten, auf- und auszubauen und die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Die Einteilung von Mitarbeitenden auf einzelne Prüfungen und Projekte auf der Basis des durch die Mandatsleitung angemeldeten Ressourcenbedarfs erfolgt in Absprache mit dem Fachbereich.

7.2

Professionalisierung

Die Zahl der Prüfungsberichte ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf gegen 200 zurückgegangen. Die umfangreichen Veränderungen in der Bundesverwaltung durch die Regierungs- und Verwaltungsreform mit rigoroser elektronischer Unterstützung und Vernetzung der finanziellen Prozesse führen dazu, dass die Finanzaufsicht nur durch immer komplexere und umfangreichere Prüfungen wahrgenommen werden kann. Wurden in der Vergangenheit beispielsweise einzelne Kassen geprüft, sind es heute umfangreiche Systemprüfungen von mehreren Wochen oder Monaten mit einem Team von verschiedenen Mitarbeitenden. Die Prüfungen erfordern wesentlich mehr Zeit und unterschiedliches Fach- und Kundenwissen. Auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind aufwändiger als Finanzrevisionen.

Die Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden ist für die EFK von zentraler Bedeutung. Über zehn Arbeitstage werden pro Jahr und Person durchschnittlich dafür eingesetzt. Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die EFK hat ein Knowledgemanagement aufgebaut, welches stetig weiterentwickelt wird. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet das Wissen erarbeiten und es für die EFK nutzbar machen. Weitere wichtige Wissensquellen sind für die EFK das Know-how ausländischer Rechnungskontrollbehörden und von Treuhandfirmen. Deshalb wird 4064

die internationale Vernetzung durch die EFK systematisch gepflegt. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Know How nicht vorhanden oder aus zeitlichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist.

Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, was auch den Wissenstransfer sicherstellt.

Die EFK veröffentlichte gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 FKG auf ihrer Website zwei Prüfberichte, nämlich den Bericht über ein Entwicklungshilfeprojekt in Südamerika und die Aktion Swisscoy im Kosovo. Kriterien für die Veröffentlichung sind unter anderem die Aktualität, das allgemeine Interesse sowie die Zweckmässigkeit. Mit der Veröffentlichung strebt die EFK vermehrte Transparenz über ihre Arbeit an, was auch mit einer zusätzlichen Qualitätssicherung verbunden ist.

Im Rahmen des Managementsystems wurden die Kernprozess der EFK eingehend beschrieben und umgesetzt. Das organisatorische Wissen der EFK ist dadurch für die tägliche Arbeit und für die Einführung neuer Mitarbeitende weitgehend sichergestellt. Das informatikgestützte Managementsystem stellt die Basis für die geordnete und periodische Verbesserung der Prozesse und der Qualität und Quantität der Leistungen der EFK sicher.

7.3

Personal und Finanzen

Die EFK hatte für 2001 einen Personaletat von 88 Stellen und verfügt über ausgewiesene Fachpersonen für die öffentliche Finanzaufsicht. Ihre besondere Stärke liegt nicht nur beim revisionstechnischen Wissen, sondern auch bei den Kenntnissen der Bundesverwaltung. Die EFK kennt aber auch ihre Grenzen und zieht deshalb dort, wo es sachlich angezeigt und wirtschaftlich sinnvoll ist, externe Hilfe aus der Privatwirtschaft bei.

Im Herbst mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK den Tod einer Kollegin, welche auf ihrer Rückreise von der Schweizer Botschaft in Berlin mit dem Absturz einer Crossair-Maschine in Bassersdorf ums Leben kam, sowie den plötzlichen Hinschied eines Kollegen verkraften.

In der Wintersession bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung gestützt auf das neue Finanzkontrollgesetz die Wahl des Direktors der EFK mit 174 von 181 gültigen Stimmen für eine Amtsdauer von sechs Jahren.

4065

Die Ausgaben der EFK beliefen sich im Berichtsjahr auf 16 Millionen. Im Einzelnen setzten sich die Ausgaben und die Einnahmen wie folgt zusammen: Tabelle: Die Ausgaben und Einnahmen 2001 der EFK 2000 Rechnung

2001 Budget

2001 Rechnung

In Tausend Franken

Ausgaben Personalbezüge Arbeitgeberbeiträge PKB-Leistungen Dienstleistungen Dritter Übrige Sachausgaben IT-Investitionen Einnahmen Honorare Kostenrückerstattungen

Abweichungen zum Budget in Tausend Fr

in %

10 844 9 632 ­ ­ 938

17 174 11 651 2 093 541 1 936

16 076 10 897 2 092 525 1 768

­1098 ­ 754 ­ 1 ­ 16 ­ 168

­ ­

274 ­

485 469

450 343

­ 35 ­ 126

­ 7,2 ­ 26,9

73 53 20

259 250 9

582 566 16

+323 +316 + 7

+124,7 +126,4 + 77,8

­ ­

6,4 6,5 ­ 2,9 8,7

Der starke Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Kreditverschiebungen bei den Arbeitgeberbeiträgen und im Informatikbereich zurückzuführen. Diese Kredite werden erstmals in der Rechnung der EFK ausgewiesen.

Gegenüber dem Voranschlag können Kreditreste von 1,1 Millionen ausgewiesen werden. Sie sind sind im Wesentlichen auf Vakanzen zurückzuführen, was sich sowohl auf die Personal- als auch auf die Sachausgaben auswirkte. Im Jahresdurchschnitt konnten sechs Stellen nicht besetzt werden. Die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter enthalten Experten-honorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung sowie Informatikdienstleistungen. Bei den übrigen Sachausgaben fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendungen für die Personalrekrutierung ins Gewicht.

8

Ausblick

Als Folge der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, des vermehrten Einsatzes von Leistungsaufträgen und im Hinblick auf den neuen Finanzausgleich hat die EFK die Finanzaufsicht neu ausgerichtet. Sie wird in Zukunft verstärkt Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsprüfungen durchführen. Neben der Verstärkung der Kompetenzen muss dafür auch der notwendige Spielraum geschaffen werden. Heute führt die EFK etwa 70 Abschlussprüfungen durch, die auch durch Private realisiert werden könnten. Diese Mandate binden etwa 50 Prozent der Prüfressourcen. Die EFK wird mittelfristig solche Mandate aufgeben und nur noch wahrnehmen, wenn damit Synergien für die Finanzaufsicht verbunden sind. Spielraum für Finanzaufsicht kann auch durch eine konsequente Arbeitsteilung mit den internen Finanzinspektoraten geschaffen werden.

4066

Die EFK will bei den Amtsleitungen die erforderliche Überzeugungsarbeit leisten.

In einem Bericht legte die EFK dar, wie sie in Zukunft verstärkt die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und die Wirksamkeit der Bundesaufgaben prüfen will.

Auf der Grundlage des FKG kann die EFK solche Prüfungen unabhängig durchführen. Im Vordergrund stehen amts- und departementsübergreifende Evaluationen.

Weitere Ansatzpunkte sind das Risiko, das Finanzvolumen oder Bereiche, die wenig evaluiert werden. Auch will die EFK mit Meta-Evaluationen dafür sorgen, dass die Verwaltung Prüfstandards einhält und die Ergebnisse der amtseigenen Evaluationen tatsächlich nutzt.

Die EFK ist überzeugt, dass sie mit diesen Prüfungen das Parlament bei der Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung, welcher die Prüfung der Wirksamkeit von Bundesaufgaben verlangt, wirkungsvoll unterstützen kann.

4067

Anhang 1

Übersicht über die Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei sowie bei angeschlossenen und internationalen Organisationen Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Bundeskanzlei

­ Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Leistungserbringer NOVE-IT

­ Erfolgsfaktoren, Informatikrevision 2001

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

­ AHV-Arbeitgeberkontrollen ­ SAP-Usermanagement ­ Informatikrevision SAP-Systemrevision

Berechtigungen ­ Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS;

Prüfung der Rechnungslegung Juli 1997 bis Dezember 1999 ­ Jahresbericht 2000 des Inspektorats ­ Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Schweizerische Botschaft in Lissabon

­ Inspektion

Konsular- und Finanzinspektorat

­ Jahresbericht 2000

Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Stiftung für Schweizer Katastrophenopfer im Ausland

­ Jahresrechnung 2000

Immobilienstiftung der Internationalen Organisationen in Genf

­ Jahresrechnung 2000

Eidgenössisches Departement des Innern MeteoSchweiz

4068

­ Revision der Buchführung und Jahresrechnung 1999

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Bundesamt für Sozialversicherungen

­ Dienststellenrevision (follow up 1999), Oberaufsicht 2. Säule, Internes Kontrollsystem bei den Betriebsbeiträgen an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung Invalider ­ Informatikprüfung im Bereich SAP R3

ETH-Bereich

­ Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000

ETH-Rat

­ Wechsel des ETH-Bereiches in den 3. Kreis (Vier-Kreise-Modell des Bundes).

Erste Bestandsaufnahme ­ Veruntreuungsfall, Stand der Veruntreuungsermittlung, Einzelfallabklärung und Meldeverfahren ­ Tätigkeitsbericht 2000 des Finanzinspektorats des ETH-Rats

ETH-Rat

­ Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates ­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

­ Revision der Jahresrechnung 2000 ­ Sanierung des Gebäudes für Bauwissenschaften auf dem Hönggerberg

Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Forschungs.

anstalt für Wald, Schnee und Landschaft

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Paul Scherrer Institut

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Bundesamt für Bildung und Wissenschaft

­ Tätigkeitsbericht 2000 des Finanzinspektorates

Bundesamt für Gesundheit, Eidgenössisches Personalamt

­ Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS

Bundesamt für Militärversicherung

­ Tätigkeitsbericht 2000 des internen Finanzinspektorates

4069

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Bundesamt für Militärversicherung

­ Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates

Schweizerisches Bundesarchiv

­ Unterstützung bei Bereinigungsarbeiten in der Amtsbuchhaltung

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

­ Revision der Jahresrechnung 1999 ­ Revision der Jahresrechnung 2000

Schweizerische Universitätsrektorenkonferenz

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Marcel Benoist Stiftung

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Stiftung Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium, Freiburg

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Schweizerische Hochschulkonferenz

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Gottfried-Keller-Stiftung

­ Revision der Jahresrechnung 1999

Stiftung Pro Helvetia

­ Prüfung des Reformprojekts ­ Revision der Jahresrechnung 2000

Stiftung PRO ARTE

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Ausschuss Hilfeleistungen an die Lawinengeschädigten

­ Jahresabschluss 2000

Carnegie-Stiftung für Lebensretterinnen und Lebensretter

­ Revision Jahresrechnung 2000

Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz

­ Bauten für den Straf- und Massnahmenvollzug, Beiträge des Bundes

Bundesamt für Flüchtlinge

­ Revision im Asylwesen, bei der Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender ­ Revision im Asylbereich des Kantons Aargau, Rückerstattungspraxis des BFF ­ Jahresbericht 2000 des Finanzinspektorates

4070

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

­ Asylwesen des Kantons Waadt; Revision bei der Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender ­ Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates Bundesamt für Polizei

­ Staatsschutzausgaben 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

­ Revision der Jahresrechnung 2000/2001

Fonds Schindler

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Verschiedene Dienststellen

­ AHV-Arbeitgeberkontrollen

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat

­ Sponsorengelder für «die Schweiz zeigt

Herz ­ Ferien für Kinder aus dem Balkan» ­ Schlussabrechnung Projekt Armee-Muba 2000 ­ Ausgaben der Untergruppe Nachrichtendienst Bundesamt für Sport

­ Revision der Rechnung 1999 des FLAG-

Amtes «Centro sportivo nazionale della gioventù» Generalstab

­ Revision der Aktion «Swisscoy» im Kosovo

bei der Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation Generalstab

­ Vorabklärungen bezüglich einer vertieften

Überprüfung des Einsatzes von Armeedienstangehörigen bei der Verwaltung ­ Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates Oberfeldkommissariat, Bern

­ Prüfung im Bereich Land- und Sachschaden

Bundesamt für Zivilschutz

­ Prüfung der Organisation, der Abläufe und

des internen Kontrollsystems in der Abteilung Ausbildung ­ Weisungen des BZS über das Finanzwesen für das Projekt «Zivilschutzeinsatz im Bereich der zivilen Sicherheit zu Gunsten der Expo.02» Bundesamt für Landestopographie

­ System «Swispos GIS/GEO»

Heer

­ Aufbau des Finanzinspektorates sowie Jahres-

bericht 2000 des Finanzinspektorates ­ Verein CH-Armee-Shop

4071

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

­ Revision des Personellen Rechnungswesens

im BV-PLUS (Untergruppe Lehrpersonal) ­ Verkauf der Reihenhäuser an der Worblaufen-

strasse 160­17 Luftwaffe

­ Organisatorische und technische Aspekte im

Umfeld der EDV-Anwendung SAP Bundesamt für Betriebe des Heeres

­ Revision im Bereich Betriebsstoffe ­ Revision des Personellen Rechnungswesens

im BV PLUS Bundesamt für Armeematerial und Bauten

­ Stellungnahme zum neu erstellten Standard-

Gruppe Rüstung

­ Jahresbericht 2000 des Finanzinspektorates

Vertragswerk für Leistungen im Planungsbereich sowie Prüfberichte der internen Revisionen im Jahre 2000 des Finanzinspektorates ­ Informatikrevision im Bereich der SAP/R3 (Zentralverwaltung) ­ Preisprüfung eines Rüstungsauftrages ­ Revision der vier Bundesprojekte EXPO.02

RUAG

­ Änderung des Bundesgesetzes vom

6. Oktober 2000 über die Rüstungsunternehmen des Bundes und die Ausführungsbestimmungen «Zentrum für Sicherheitspolitik», «Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung» und «Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte», Genf

­ Organisationsüberprüfung

St. Jakobs-Fonds-Stiftung

­ Revision Jahresrechnung 2000

Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz

­ Revision Jahresrechnung 2000

Eidg. Winkelriedstiftung

­ Revision Jahresrechnung 2000

Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat

­ Analyse der Informatikbeziehungen zwischen

der Bundesverwaltung und den Kantonsverwaltungen

4072

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Programmdelegierter des Informatikstrategieorgans Bund

­ Prüfung des Projektes NOVE-IT

Eidgenössische Finanzverwaltung

­ Revision beim Dienst «Wohnbau-

genossenschaften» ­ Revision Bundestresorerie

(Front-/Backoffice) ­ Revision der Staatsrechnung 2000 der

Schweizerischen Eidgenossenschaft Sparkasse des Bundespersonals

­ Revision der Jahresrechnung 2000 und

Teilnahme an der Informatikprüfung der Ernst & Young bei Real Time Center AG Eidgenössische Finanzverwaltung und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

­ Nachfolgeprüfung des Review der Schnitt-

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

­ Informatikrevision im Bereich Leistungs-

Bundesamt für Bauten und Logistik

­ Revision der Jahresrechnung 1999

stelle Konsolidierung und Zahlungsverkehr aus dem Jahre 1999

erbringer BIT/Erfolgsfaktoren NOVE-IT sowie Bereiche des Internen Kontrollsystems ­ Revision in den Bereichen Bedarfsanalyse und

der Management des Immobilienportfolios ­ Sanierung und Umbau des Verwaltungs-

gebäudes Eigerstrasse 71, Bern ­ Beschaffungsprüfung im Bereich

Publikationen und Drucksachen Eidgenössisches Personalamt

­ Informatikrevision BV PLUS,

AHV-Schnittstelle Eidgenössische Steuerverwaltung

­ Formelle Prüfung des Jahresab-schlusses 2000

Unterstützungskasse bei der Personal- und Sozialberatung für die allgemeine Bundesverwaltung

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Zollverwaltung

­ Revision des Personellen Rechnungswesens

Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

­ Prüfung der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Alkoholverwaltung

­ Revision der Jahresrechnung 2000/2001

Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung

­ Revision der Jahresrechnung 2000

im BV PLUS

4073

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

­ Zwischenrevision der Jahresrechnung 2001

Invalidenversicherung

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Erwerbsersatzordnung

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Familienzulagenordnung Landwirtschaft

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Ausgleichskasse

­ Hauptrevision 2000 ­ AHV-Arbeitgeberkontrollen bei Dienststellen

des Eidgenössischen Finanzdepartementes ­ Revision der Jahresrechnung 2000

Schweizerische Ausgleichskasse

­ Hauptrevision 2000

­ Abschlussrevision 2000 Zentrale Ausgleichskasse

­ Tätigkeitsbericht 2000 des internen

Finanzinspektorates Zentrale Ausgleichskasse

­ Revision der Informatiksituation NOVE-IT

Schweizerische Informatikkonferenz

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Generalsekretariat

­ Bestandsaufnahme im Bereich des Controllings sowie Abklärungen bezüglich Finanzplanung der Expo.02 ­ Nachfolgeprüfung sowie Analyse im Bereich des Strategischen Controllings bei der Expo.02

Staatssekretariat für Wirtschaft

­ Bundesbeschluss über die Erhaltung der Substanz öffentlicher Infrastrukturanlagen (Investitionszulagenbeschluss) vom 30. April 1997 ­ AHV-Arbeitgeberkontrolle bei der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2000 ­ Spezialprüfung über die Abtretung von Konsolidierungsguthaben (Umschuldungsguthaben) ERG an den Bund im Rahmen der Entschuldungsaktion des Bundes zu Gunsten ärmerer Entwicklungsländer

4074

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Staatssekretariat für Wirtschaft

­ Leistungsbereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, Applikation Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik und Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen, Informatikrevision 2000 ­ AHV-Arbeitgeberkontrolle

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

­ Berufsschulbauten ­ Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS

Bundesamt für Landwirtschaft

­ Revision der Buchführung und Jahresrechnung 2000 der FLAGForschungsanstalten Posieux, Tänikon, Liebefeld, Wädenswil und Changins ­ Revision der Subventionen 2000 zur Förderung der einheimischen Käsesorten in der Schweiz und im Ausland ­ Subvention 2000 für die Organisation Proviande, die sich mit der Kontrolle und Förderung des Schweizer Fleisches befasst (Proviande) ­ Revision der Jahresrechnung 2000 des Eidg. Gestütes in Avenches

Bundesamt für Landwirtschaft

­ Neues Finanzinspektorat

Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe

­ Jahresrechnung 2000

Schweizerische Zentralstelle für Butterversorgung

­ Arbeitgeberkontrolle für das Jahr 1999

Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

­ Bericht an das Staatssekretariat für Wirtschaft zur Revision der Jahresrechnung 2000

Bundesamt für Veterinärwesen

­ Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Exportrisikogarantie

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Schweizerischer Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften

­ Revision der Jahresrechnung 2000

4075

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Generalsekretariat

­ Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens, des Inventarwesens sowie des Internen Kontrollsystems ­ Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Zeitungstransporte durch die Post

Bundesamt für Strassen

­ Prüfungen im Rahmen des Projektes «Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz» ­ Prüfung von Teilbereichen des Finanz- und Rechnungswesens ­ «Informationsbeschaffung im Informatikbereich des ASTRA» ­ Tätigkeitsberichte der Kantonalen Finanzkontrollen betreffend die Aufsicht über Bau und Unterhalt der Nationalstrassen im Jahr 1999 ­ AHV-Arbeitgeberkontrolle

Bundesamt für Zivilluftfahrt

­ Prüfung von Teilbereichen des Finanz- und Rechnungswesens

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

­ Prüfungen im Rahmen des Projektes «Europäisches Naturschutzjahr'95»

Bundesamt für Verkehr

­ Tätigkeitsbericht 2000 des Finanzinspektorates ­ Revision der Sonderrechnung 2000 des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte ­ Wirtschaftlichkeitsprüfung im Informatikumfeld des BAV

Bundesamt für Verkehr

­ Bericht über die Wirksamkeit der Sonder- und Ergänzungsprüfungen der Sektion AlpTransit des BAV und Follow-up ­ Nachfolgeprüfung des Controllingkonzeptes im Bereich der Infrastruktur der Schweizerischen Bundesbahnen SBB

BLS AlpTransit

­ Beurteilung des Prozesses Endkostenprognose und Nachfolgeprüfung im Bereich von Dienstleistungen

Bundesamt für Energie

­ Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

4076

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Bundesamt für Wasser und Geologie

­ Bericht über die Dienststellenrevision (Prüfung des internen Kontrollsystems und der finanziellen Abläufe)

Bundesamt für Kommunikation

­ Bericht über die Prüfung im Bereich Internes Kontrollsystem, Zugriffsberechtigungen SAP und Nachfolgeprüfung der Revision 1999

Eidgenössische Linthkommission

­ Jahresrechnung 2000

Eidgenössische Nationalparkkommission

­ Abschluss des Projektes «NaturschutzTourismus-Nationalpark im nördlichen Balatongebiet»

Fonds für Verkehrssicherheit

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Fonds Landschaft Schweiz;

­ Revision der Jahresrechnung 2000 und Pendenzen aus Revisionen früherer Jahre (Follow-up)

Stiftung Schweizerischer Nationalpark

­ Revision der Jahresrechnung 2000

Nuklearschadenfonds

­ Revison der Jahresrechnung 2000

Internationale Organisationen Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf

­ Revision Jahresrechnung 2000

Internationale Fernmeldeunion (IFU) in Genf

­ Revision Jahresrechnung 2000

Weltpostverein (WPV) in Bern

­ Revision Jahresrechnung 2000

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern

­ Revision Jahresrechnung 2000

Zwischenstaatliche Agentur für die Frankophonie (AIF) in Paris

­ Revision Jahresrechnung 2000

Europäische Freihandelsgemeinschaft (EFTA) in Brüssel

­ Revision Jahresrechnung 2000

Menschenrechtsbeauftragte in Bosnien-Herzegowina der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in Sarajevo

­ Revision Jahresrechnung 2000

4077

Departement/Amt/Organisation

Prüfung

Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), in Darmstadt

­ Revision Jahresrechnung 2000

Internationale Rheinregulierung Illmündung, Bodensee

­ Zwischenstaatliche Rechnungsprüfung

4078

Jahresrechnung 1999/2000

Anhang 2

Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 FKG Konsular- und Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Inspektorat Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Finanzinspektorat Bundesamt für Militärversicherung Internes Revisorat Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Finanzinspektorat ETH-Rat Finanzinspektorat Bundesamt für Flüchtlinge Finanzinspektorat Generalstab Finanzinspektorat Heer Finanzinspektorat Gruppe Rüstung Finanzinspektorat Eidgenössische Versicherungskasse Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle Finanzinspektorat HA-MWST Eidgenössische Steuerverwaltung Finanzinspektorat DVS Eidgenössische Steuerverwaltung Inspektorat Oberzolldirektion Finanzinspektorat Eidgenössische Alkoholverwaltung Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik Finanzinspektorat Direktion für Arbeit seco Finanzinspektorat Bundesamtes für Landwirtschaft Finanzinspektorat Bundesamt für Verkehr

4079

Anhang 3

Mandatsliste Mandate im Bereich des EDA Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Stiftungsrat der «Stiftung für Schweizer Katastrophenhilfe im Ausland» Projekt «Bilodung, Jugend und Sport » in der Dominikanischen Republik FIPOI, Immobilienstiftung der Internationalen Organisationen Mandate im Bereich des EDI ETH-Bereich Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Schweiz. Hochschulkonferenz, Bern Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau Stiftung für die Vorbereitung auf das das Hochschulstudium, Freiburg Stiftung PRO ARTE Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten Marcel Benoist-Stiftung Carnegie-Stiftung für Lebensretter Fondation Pro Helvetia Fondation Gottfried Keller Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende Mandate im Bereich des EJPD Institut für Geistiges Eigentum Schindler-Fonds Mandate im Bereich des VBS St. Jakobs-Fonds-Stiftung bei der Schweizerischen Nationalspende Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz Eidg. Winkelriedstiftung Mandate im Bereich des EFD Staatsrechnung Eidg. Alkoholverwaltung Sparkasse des Bundespersonals Sozialberatung und Unterstützungskasse Schweizerische Ausgleichskasse Fonds AHV/IV/EO Eidg. Ausgleichskasse Schweiz. Informatikkonferenz Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Stiftung der Schweizer Beamten zu Gunsten der Leprakranken 4080

Mandate im Bereich des EVD Fonds für die Exportrisikogarantie, Zürich Proviande Wohnbau AG Schweiz. Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften Arbeitslosenversicherung Mandate im Bereich des UVEK Nuklearschadensfonds Eidg. Linthkommission Fonds für Eisenbahngrossprojekte Fonds Landschaft Schweiz Stiftung Schweiz. Nationalpark Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung Schweiz. Fonds für Verkehrssicherheit Internationale Mandate Europäische Freihandelsgemeinsachaft (EFTA) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) Internationale Fernmeldeunion (IFU) Weltpostverein (WPV) European Southern Observatory (ESO) Zwischenstaatliche Agentur für die Frankophonie Menschenrechtsbeauftragte in Bosnien-Herzegowina Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) Internationale Rheinregulierung (IRR)

4081

Anhang 4

Wichtige Feststellungen und Empfehlungen Departement/Amt

Feststellungen/Empfehlungen

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Leistungserbringer Informatik

­ Aufbau Personalmanagement ­ Überwachung der Prozesse

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit

­ Ausbau IKS BV-Plus

Bundesamt für Sozialversicherung

­ Controlling Zahlungsfluss BSV-ZAS

ETH-Bereich

­ Revision Jahresrechnung 2000

­ Rückforderung von 8,8 Millionen von Suchtinstitutionen Weltpostverein (WPV) in Bern

­ Bereinigung der Einschränkungen zur Jahres-

rechnung 2000

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Flüchtlinge

­ Rückforderung der zuviel bezahlten Bundes-

beiträge vom Kanton Waadt

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Bundesamt für Betriebe des Heeres, Betriebsstoffe

­ ­ ­ ­

Gruppe Rüstung, Preisprüfung

­ Vollzug Vereinbarung

Luftwaffe, SAP

­ Datenübernahme aus dem alten System

Beschaffungsoptimierung Preisfestlegung Bezugsverpflichtung der FLAG-Ämter Zutrittsberechtigung zu den Selbstbedienungstankanlagen

­ Einführung Berechtigungskonzept SAP-Release 4.6

4082

Departement/Amt

Feststellungen/Empfehlungen

Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Finanzverwaltung, Wohnbaugenossenschaften

­ Finanzierungsalternativen

Eidgenössische Finanzverwaltung, Staatsrechnung 2000

­ Verbuchung von Agio/Disagio aus Anleihensemissionen ­ Konsolidierte Betrachtungsweise

Eidgenössische Finanzverwaltung und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

­ Massnahmenkatalog zur Behebung der Mängel der Schnittstelle Konsolidierung und Zahlungsverkehr

Alters- und Hinterlassenenversicherung

­ Debitorenbewirtschaftung ­ Pendenzen IV-Sachleistungen

Eidgenössische Ausgleichskasse

­ Verrechnung Verwaltungskosten

Zentrale Ausgleichskasse

­ Leistungsvereinbarung mit BIT und Notfallszenario

Eidgenössische Steuerverwaltung, Jahresabschluss 2000

­ Einführung systematisches Mahnverfahren DBST ­ Verbuchung nach dem Forderungsprinzip DBST ­ Gesamtauswertung offene Posten MWST

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

­ Verbesserung Personalmanagement ­ Abschluss von SLA mit Leistungsbezügern ­ Verfügbarkeitsmessung

Informatikstrategieorgan Bund, NOVE-IT

­ Inkraftsetzung Controlling-Handbuch und Umsetzung ­ Abstimmung Projektfolio mit FIBU ­ Aufbau Projektdokumentation ­ Kreditbewirtschaftung und ­kontrolle ­ Verstärkung Projektführung und -management ­ Kommunikationsstrategie und Aufbau Change Management

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesamt für Landwirtschaft, Käseabsatzförderung

­ Weisungen für Subventionsbewilligung und IKS

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Departement/Amt

Feststellungen/Empfehlungen

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr, Wirtschaftlichkeitsprüfung im Informatikumfeld

­ Datenqualität KOFAT

Bundesamt für Verkehr, AlpTransit

­ Neat-Controlling Weisung: integrierte Steuerung ­ Errichtung Internes Inspektorat bei BLS AlpTransit AG

Bundesamt für Wasser und Geologie

­ Verstärkung IKS

Bundesamt für Strassen Informationsbeschaffung im Informatikbereich

­ Weisungen zur Informatiksicherheit und «Service Level Agreements» des BIT ­ Verstärkung IKS

Bundesamt für Kommunikation

­ Verstärkung IKS ­ Betrags-Obergrenze für Buchungsvorgänge ­ Vollständigkeitskontrolle im Bereich Debitoren

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, «Europäisches Naturschutzjahr '95»

­ Bereinigung der Ausgabendifferenzen ­ Durchführung systematischer Erfolgskontrollen ­ Überprüfung der Projektdossiers

4084

Anhang 5

Organigramm (Stand 15. März 2002)

Direktion

Direktor: K. Grüter

Direktionsstab / Internationales

Recht

Personal

Support

A. Taugwalder

P. Brügger

C. Paratte

C. Reinhardt

Stellvertr. Direktor: A. Vuillemin

Prüfbereiche

Vizedirektor: M. Huissoud

Finanz- und Rechnungswesen

Stellvertretender Direktor: A. Vuillemin

Fachbereiche

Vize-

EDI / Internat.

Organisationen

UVEK

GWF / EVD

BK / PD / EFD

Sozialversich./ EJPD / EPA

J.-C. Clémençon

D. Neier

B. Hächler

C. Mücher

E.-S. Jeannet

M. Kessler

Informatik

Finanzaufsicht und -revision 1 D. Monnot

Managementsystem

Finanzaufsicht und -revision 2 H.-R. Wagner

Sekretariat

Finanzaufsicht und -revision 3 V. Eggimann-Lanz

direktor: M.

Huissoud

EDA / BFF / VBS

Personaladministration

Informatikprüfungen M. Magnini

Bau- und Beschaffungsprüfungen P. Zumbühl

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluation

Geschäftsverwaltung

Logistik

E. Sangra

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Anhang 6

Abkürzungsverzeichnis A AELE AIF AHV ASTRA

Association européene de libre-échange Agence intergouvernementale de la Francophonie Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesamt für Strassen

B BAG BABHE BAKOM BAV BAZL BBL BFF BK BLS BIT BUWAL BSV BV PLUS BWG BWL

Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Betriebe des Heeres Bundesamt für Kommunikation Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Zivilluftfahrt Bundesamt für Bauten und Logistik Bundesamt für Flüchtlinge Bundeskanzlei Bern Lötschberg Simplon Bahn Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Bundesamt für Sozialversicherung Personalinformationssystem Bundesamt für Wasser und Geologie Bundesamt für Landwirtschaft

C CIA CISA

Certified Internal Auditor Certified Information Systems Auditor

D DEVON DEZA

EDV-Anwendung der Bundestresorerie Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

E EAK EAWAG EDA EFD EFTA EFK

4086

Eidg. Ausgleichskasse Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidg. Finanzdepartement European Free Trade Association Eidg. Finanzkontrolle

EFQM EFV EJPD EMPA EO EPA ESO ESTV ETH EUMETSAT EUROSAI EVD

European Foundation for Quality Management Eidg. Finanzverwaltung Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Erwerbsersatzordnung Eidg. Personalamt Europäische Organisation für Astronomie Eidg. Steuerverwaltung Eidg. Technische Hochschule Europäische Satellitenorganisation European Organisation of Supreme Audit Institutions Eidg. Volkswirtschaftsdepartement

F FAREAS FEG FKG FL FLAG FinDel FIPOI FISP

Fondation vaudoise pour l'accueil des requérants d'asile Fonds für Eisenbahngrossprojekte Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidg. Finanzkontrolle Familienzulagenordnung Landwirtschaft Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Finanzdelegation der eidg. Räte Immobilienstiftung internationaler Organisationen Finanzinspektorat

G GIS

Geographisches Informatiksystem

H HR

Human Resources

I IAA IGE IKS InSAP INTOSAI IRR ISB ITU IV IVS

Institut of Internal Auditors Institut für Geistiges Eigentum Internes Kontrollsystem Integration SAP Europäische Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden Internationale Rheinregulierung Informatikstrategieorgan Bund Internationale Fernmeldeunion Invalidenversicherung Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz

4087

K KFK KOFAT

Kantonale Finanzkontrolle(n) Kosten und Finanzen Alp Transit

L L+T

Bundesamt für Landestopographie

M MOLIS MUBA MWST

Informatiksystem Mustermesse Basel Mehrwertsteuer

N NEAT NOVE IT

Neue Eisenbahn-Alpentransversale Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung

O OECD OMPI OSZE OTIF

Organisation for Economique Cooperation and Development Organisation mondiale de la propriété intellectuelle Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

P PKB PNUD PSI

Pensionskasse des Bundes Programme des Nations Unies pour le dévelopement Paul Scherer Institut

R REFICO RVOG

Standard für Dienststellenbuchhaltungen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

S SAK SAP/R3 SBB SCM seco SEVAL SGVW SNB SR SVIR

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Schweizerische Ausgleichskasse Standardsoftware für Buchhaltung Schweizerische Bundesbahnen Swiss Cheese Marketing SA Staatssekretariat für Wirtschaft Schweizerische Gesellschaft für Evaluation Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaft Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Systematische Rechtssammlung des Bundes Schweizerischer Verband für interne Revisionen

T TQM U UIT UNO UPU UVEK V VBS

Total Quality Management Union internationale des télécommunications United Nations Organisation Weltpostverein Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

W WIPO WSL

Weltorganisation für geistiges Eigentum Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft

Z ZAS

Zentrale Ausgleichsstelle Genf

4089

Inhaltsverzeichnis 1 Schwerpunkte 1.1 Monitoring des Darlehens an Swissair 1.2 Die Aufsicht über EXPO.02 1.3 Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender 1.4 Prüfung der Alpentransversalen 1.4.1 Aufsicht und Kontrolle 1.4.2 Durchgeführte Prüfungen 1.5 Das Mandat im ETH-Bereich 1.5.1 Kurzporträt 1.5.2 Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000 1.6 Abschlussprüfung der Staatsrechnung 2000 1.7 Informatikprüfungen 1.7.1 Reorganisation der Bundesinformatik 1.7.2 Standard-Buchhaltungssoftware SAP/BV-Plus 1.8 Querschnittsprüfungen bei den Finanzinspektoraten des Bundes 1.9 Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen 1.10 Wirtschaftskriminalität und Kartellabsprachen

4032 4032 4033 4034 4035 4035 4035 4036 4036 4037 4037 4038 4038 4040 4041 4042 4043

2 Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei 2.1 Bundeskanzlei 2.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2.3 Eidgenössisches Departement des Innern 2.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport 2.6 Eidgenössisches Finanzdepartement 2.7 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement 2.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

4044 4044 4044 4045 4046

3 Internationale Mandate

4057

4 Revisionspendenzen und Meldungen 4.1 Revisionspendenzen 4.2 Meldungen

4058 4058 4059

5 Weitere Dienstleistungen der EFK 5.1 Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates 5.2 Stellungnahmen zu Gesetzesrevisionen und Bundesratsverordnungen 5.3 Mitwirkung in Fachgremien

4059 4060 4060 4061

6 Die EFK und andere Aufsichtsorgane 6.1 Kantonale Finanzkontrollen 6.2 Finanzinspektorate

4061 4061 4061

4090

4047 4050 4054 4055

6.3 Internationale Organisationen 6.4 Rechnungshöfe anderer Länder 6.5 Berufs- und Fachverbände

4062 4063 4063

7 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK 7.1 Führung und Organisation 7.2 Professionalisierung 7.3 Personal und Finanzen

4063 4064 4064 4065

8 Ausblick

4066

Anhänge 1. Übersicht über die Prüfungen 2001 2. Liste Finanzinspektorate 3. Mandatsliste 4. Liste wichtiger Feststellungen und Empfehlungen 5. Organigramm der EFK 6. Abkürzungsverzeichnis

4068 4079 4080 4082 4085 4086

4091