Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5518 Widersprechende Henkel KGaA, Henkelstrasse 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, IR-Marke Nr. 508 814 «Perdos» gegen Widerspruchsgegnerin Schülke & Mayr GmbH, Robert-Koch-Strasse 2, 22851 Norderstedt, Deutschland, IR-Marke Nr. 766 018 «Perdes» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 5518 wird infolge des teilweisen Widerrufs des Antrags auf Schutzausdehnung für die Schweiz der angefochtenen Marke und aufgrund des Rückzugs des Widerspruchs durch die Widersprechende als erledigt abgeschrieben.

2.

Die vorläufige teilweise Schutzverweigerung vom 14. März 2002 ist für die Waren «savons» (Klasse 3) und «désinfectants» (Klasse 5) zu widerrufen und die IR-Marke Nr. 766 018 «Perdes» für diese Waren zum Schutz in der Schweiz zuzulassen.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

6. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1276

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