Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Credit Suisse (CS), Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, und die Bank Linth (BL), Aktiengesellschaft mit Sitz in Uznach, eröffnet.

Die Untersuchung soll aufzeigen, ob eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach Artikel 5 und/oder Artikel 7 KG vorliegt, welche die Wettbewerbsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Gewährung von Firmenkrediten (unter CHF 2 Mio.)

und des Beschaffungsmarktes (Refinanzierungen, Zugang zu IT-Plattformen und anderen infrastrukturellen Dienstleistungen) beeinträchtigen.

Gegenstand der Untersuchung sind die zwischen der CS und der BL abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom 19. November 2001 sowie eine diese betreffende auslegende Erklärung und die entsprechenden noch abzuschliessenden Umsetzungsvereinbarungen, welche unter anderem eine Beteiligung der CS an der BL, den Wechsel der BL auf die IT-Plattform der CS sowie den Vertrieb von CS-Produkten über die Verkaufskanäle der BL vorsehen.

Innerhalb von 30 Tagen ­ vom Tag der Publikation an gerechnet ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen zur Beteiligung am Verfahren sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.

11. Juni 2002

4206

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2002-1218