Inkraftsetzung der Verfügungen des BAG über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe nach Artikel 3a des Giftgesetzes vom 21. März 1969 Die am 28. März 2000 im Bundesblatt (BBl 2000 Nr. 12 S. 1701-1754) publizierten Aufnahmen von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe nach Artikel 3a des Giftgesetzes vom 21. März 1969 treten am 1. August 2000 in Kraft, soweit sie rechtskräftig geworden sind.

Ein Verzeichnis der rechtskräftig in die Liste aufgenommenen Pflanzenschutzmittel findet sich in der Broschüre mit dem Titel "Import nicht bewilligungspflichtiger Pflanzenschutzmittel". Sie kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), EDMZ, 3003 Bern, bezogen werden.

18. Juli 2000

Bundesamt für Gesundheit Der Direktor: Thomas Zeltner

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2000-1536