Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5093 Widersprechende Iromedica AG, Haggenstrasse 45, Postfach, 9014 St. Gallen, CH-Marke Nr. 403 828 «CARMOL» gegen Widerspruchsgegnerin DIBAG Industriebau AG, Doblinger Unternehmensgruppe, Lilienthalallee 25, D-80939 München, Deutschland, IR-Marke Nr. 748 480 «carmaxx».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Juli 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5093 wird infolge Löschung der Klasse 3 der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h.

400 Franken, zurückerstattet. 400 Franken verbleiben dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

8. Juli 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4668

2002-1515