Bekanntmachungen der Gerichte

Einstellungsverfügung vom 17. April 2000 Der Auditor Div Ger 8 hat in Anwendung der Art. 116 - 118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Sdt Licini Orfeo, geb. 3. August 1976 in Luzern, von Disentis, des Mario und der Beatrix geb. Petschen, ledig, Angestellter, z.Z. unbekannten Aufenthaltes, zuletzt wohnhaft in 6014 Littau, Luzernerstrasse 45, früher Fest Pi Kp III/22, seit 14.03.2000 dienstuntauglich, Matr. Nr. 600.76.334.113, vorbestraft betreffend Nichteinrücken in den ADF vom 06.09. bis 24.09. 1999, Nichteinrücken in die Nachschiesskurse vom 05.11.1998 und 04.11.1999 und Verletzung der Meldepflicht seit 02.12.1998 wird - ohne Straffolgen - eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an: - den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) - den Oberauditor

5.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

2. Mai 2000

Der Auditor Divisionsgericht 8: Major Gabriel Bruno

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2000-0892