Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines Instrumentenlandesystems und einer Anflugbefeuerung für die Piste 34 (ILS 34) sowie Gesuch um Änderung des Betriebsreglements: Einführung von ILS-Anflugverfahren auf die Piste 34

Gesuchstellerin:

Unique Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Bauherrin:

Skyguide SA, Bau-/Gebäudemanagement, 1215 Genève und Unique, Operations Engineering, 8058 Zürich

Gegenstand Plangenehmigung:

Neubau eines Instrumentenlandesystems für die Piste 34, bestehend aus: ­ Localizer (LOC) 34 (Antenne) ca. 600 m nördlich Pistenende 34, mit Zufahrt für den Unterhalt ab der Glattstrasse; Shelter (Apparateraum) für die techn.

Ausrüstung; Monitor (Antenne); alles im Flughafenareal, Grundstück Kat.-Nr. 0001, Gemeinde Oberglatt; ­ Gleitwegsender (GP) und Distanzmessgerät (DME) zwischen Piste 16/34 und Glattstrasse, nördlich Rollweg Romeo 8; Shelter (unterirdisch) mit Zufahrt ab Glattstrasse, Antennen (GP und DME) und Reflexionsfläche; alles im Flughafenareal, Grundstück Kat.-Nr. 3139, Gemeinde Kloten; ­ Erschliessung (Kabeltrassen) ab bestehenden Trassen zu den Anlagen; ­ Verschiebung der Pistenschwelle 34 nach Süden.

Neubau einer Anflugbefeuerung für die Piste 34, bestehend aus: ­ Schwelle und Querbalkenbefeuerung, ­ Centerlinefeuer im Pistenbereich, ­ Anflugfeuern ausserhalb des Pistenbereichs, ­ Pistenrandtrassee, ­ PAPI 34, ­ Schwellenblitz 34, ­ Erschliessung (Kabeltrassen) ab bestehenden Trassen zu den Anlagen.

­ Erschliessungswegen für den Unterhalt; alles im Flughafenareal, Grundstück Kat.-Nr. 3139.7, Gemeinde Kloten.

Gegenstand Betriebsreglement:

7142

Einführung von ILS-Anflugverfahren auf die Piste 34.

2002-2387

Sicherheitszonenplan:

Die Anpassung des Sicherheitszonenplans wird durch die Unique Flughafen Zürich AG zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich aufgelegt.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d und 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hören den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 15. November bis zum 15. Dezember 2002 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Flughafen Zürich, Unique Airport Conference Center Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich; ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, «ILS 34», Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung resp. Genehmigung der Reglementsänderung nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 und Art. 37f Abs. 1 LFG).

­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK oder das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

12. November 2002

UVEK ­ Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Bundesamt für Zivilluftfahrt

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