Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Lagerhalle für die Gärtnerei

Gesuchstellerin:

Unique (Flughafen Zürich AG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Neubau einer Lagerhalle für die Gärtnerei.

Standort: innerhalb des bestehenden Werkhofareals, Flughafenareal, Grundstück Kat.-Nr. 3139.5, Gemeinde Kloten.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2002 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich; ­ Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten; ­ Gemeindeverwaltung Rümlang, Glattalstrasse 181, 8153 Rümlang.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

21. Mai 2002

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

3906

2002-1054