Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4398 Widersprechende Farco-Pharme GmbH, Mathias-Brüggen-Strasse 82, D-50829 Köln, CH-Marke Nr. 459 130 «ENDOSMED» gegen Widerspruchsgegnerin ENTOMED (S.A.), 204, avenue de Colmar, F-67000 Strasbourg, IR-Marke Nr. 728 760 «EntoMed» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 4398 wird zufolge Rückzug des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung festgelegt.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

1. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2204

2002-0502