Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5201/01 Widersprechende/r Henkel KGaA, Henkelstrasse 67, D-40191 Düsseldorf, IR-Marke Nr. R325 663 «DIADEM» gegen Widerspruchsgegner/in Messina Fabio Domenico, N. 24 via Papa Giovanni XXIII, I-20068 Peschiera Borromeo (Mi), IR-Marke Nr. 754 188 «DIADEMA» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. September 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5201 wird teilweise, nämlich für die Ware «Parfumerie» (Klasse 3) gutgeheissen. Im Übrigen wird der Widerspruch abgewiesen.

3.

Der IR-Marke Nr. 754 188 «DIADEMA» (fig.) wird der Markenschutz für die Ware «Parfumerie» (Klasse 3) definitv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden 400 Franken (hälftige Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Dem Widerspruchsgegner wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

27. September 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

6372

2002-2143