38301
Kunststofftechnolge/ Kunststofftechnologin
Kunststofftechnologe/Kunststofftechnologin A
Vorläufiges Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 6. Juni 2001 B
Vorläufiger Lehrplan für den beruflichen Unterricht vom 6. Juni 2001 Geografische Gültigkeit:
Pilotbetriebe des Ferugungsbereichs Spritzgiessen und Pressen auf dem Gebiet der Kantone Al, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH
Zeitliche Gültigkeit:
Schuljahre 2001/02 und 2002/03 (2 Lehrjahrgänge, welche beginnen)
Inkrafttreten 1. Juli 2001
Der Text dieses Reglementes und Lehrplans wird nicht im Bundesblatt veröffentlicht. Separatdrucke können beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
19. November 2002
2002-2415
Bundeskanzlei
7349