Fernmeldegesetz
Veröffentlichung der zugeteilten Kurznummern Gemäss Artikel 27 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zugeteilten Kurznummern wie folgt: Kurznummer
Inhaberin (Kategorie)
144
Interverband für Rettungswesen IVR, Aarau
Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der WEB-Seite: http://www.bakom.ch (Telecomdienste, Nummerierung/ Adressierung: allgemeine Informationen) abgerufen werden.
Gemäss dem oben erwähnten Artikel müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die der Konzessions- oder Meldepflicht unterstellt sind, ihren Kundinnen und Kunden die Kurznummern spätestens 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung durch das Bundesamt zur Verfügung stellen.
Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Beat Hofmann Tel. 032 327 55 71
1
SR 784.101.112
1059
1999-5120