Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Waldwirtschaft Verband Schweiz, der Verband Schweizerischer Forstunternehmungen und der Verband Schweizer Förster haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Forstwart-Vorarbeiter/Forstwart-Vorarbeiterinnen und Forstmaschinenführer/Forstmaschinenführerinnen eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Eidg. Forstdirektion, Bereich Grundlagen und Bildung, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

9. Juli 2002

2002-1475

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

4497