Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2687/98 Widersprechende/r Schweizer Symbio Herborn Group GmbH & Co., D-35745 Herborn, Internationale Marke Nr. 587 019 SYMBIO (fig.) Vertreter/in Patentanwalt Dipl. Ing. Manfred Säger, 9004 St. Gallen gegen Widerspruchsgegner/in Cosmoferm B.V., NL-2611 Delft, Internationale Marke Nr. 683 709 SYMBIO Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. August 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2687/98 wird abgewiesen.

3.

Die internationale Marke Nr. 683 709 SYMBIO wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides definitiv in der Schweiz zugelassen.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

29. August 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-1817

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