02.046 Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) Teil I: Teil II: Teil III:

Teil IV: Teil V:

Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004­2007 Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) und im landwirtschaftlichen Pachtrecht (LPG) sowie Anpassung des Immobiliarsachenrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG)

vom 29. Mai 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe: ­

zu einer Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (Teil I);

­

zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004­2007 (Teil II);

­

zu Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht und im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie zu einer Anpassung des Immobiliarsachenrechts im Schweizerichen Zivilgesetzbuch (Teil III);

­

zur Änderung des Tierseuchengesetzes (Teil IV);

­

zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Teil V).

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Zustimmung beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 1999

P

99.3119

1999

P

99.3121

1999

P

99.3123

2002-0703

Bericht über die Entschuldung der Landwirtschaft (N 19.3.1999, Kunz Josef) Erleichterungen für ausstiegswillige Landwirte (N 19.3.1999, Oehrli Fritz Abraham) Landwirtschaft. Kostensenkungsprogramm (N 19.3.1999, Brunner Toni)

4721

1999

M

99.3207

1999

P

99.3342

2000

P

99.3302

2000

P

99.3520

2000

P

00.3388

2000

P

00.3498

2001

P

99.3122

2001

M

99.3209

2001

M

00.3386

2001

P

00.3719

2001

P

00.3724

2001

P

00.3736

2001

P

01.3072

2001

P

01.3080

2001

P

01.3298

2002

P

00.3456

Ausbildungs- und Umschulungsbeihilfen an Landwirte (N 18.5.1999, Kommission des Nationalrates für Wirtschaft und Abgaben 98.069; S 16.12.1999) Karenzfrist für Direktzahlungen bei gekündigtem Pachtland (N 18.6.1999, Freund Jakob) Neue Ausrichtung der Direktzahlungen in der Landwirtschaft (N 17.6.1999, Tschuppert Karl) Qualitätssicherung im Futtermittelbereich (N 16.11.1999, Kommission des Nationalrates für Wirtschaft und Abgaben) Kostenbeiträge an Viehhalter in Berggebieten (N 23.6.2000, Decurtins Walter) Gleichbehandlung der Landwirte (N 04.10.2000, Meyer Thérèse) Landwirtschaft. Auflagenmoratorium (N 19.3.1999, Binder Max) Rindfleisch aus den USA. Importverbot (N 31.5.1999, Sandoz Marcel) Festlegung des Milchzielpreises (N 23.6.2000, Kunz Josef) WTO. Absicherung des schweizerischen Agrarkonsenses (N 14.12.2000, Eberhard Toni) Landwirtschaft. Direktzahlungsverordnung. Ökologische Ausgleichsflächen. Anrechnung der Flächen für Bäume, insbesondere Hochstamm-Obstbäume (N 14.12.2000, Eberhard Toni) Forschung zur biologischen Bekämpfung des Feuerbrandes (N 15.12.2000, Genner Ruth) Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft (N 14.3.2001, Bader Elvira) Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft (S 14.3.2001, Büttiker Rolf) Erfassung der Viehbestände für die Statistik und die Auswertung der Direktzahlungen (N 14.6.2001, Decurtins Walter) Chance Biolandbau (N 26.9.2000, Baumann Ruedi)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. Mai 2002

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

4722

Übersicht Agrarpolitik 2007 Der Begriff «Agrarpolitik 2007» (AP 2007) steht für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Die Zahl 2007 entspricht dem letzten Jahr der nächsten vierjährigen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft.

Die Zwischenbilanz der agrarpolitischen Neuorientierung darf bezüglich der verfolgten Stossrichtung «mehr Markt und mehr Ökologie» im Grundsatz positiv bewertet werden. Die Landwirtschaft befindet sich auf dem Weg zur Nachhaltigkeit.

Es besteht deshalb keine Veranlassung, die Grundzüge und Zielsetzungen der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) zu ändern. Der Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Art. 104 BV) ist nach wie vor richtungsweisend und umfassend. Im Gegensatz zu den grundlegenden und tiefgreifenden Reformen des letzten Jahrzehnts geht es in diesem Revisionspaket darum, den mit der AP 2002 eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Der laufende Anpassungsprozess ist auf die Ziele, die veränderten Rahmenbedingungen und die erwarteten Herausforderungen hin zu optimieren. Eine zentrale Herausforderung wird darin bestehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im Kontext der Nachhaltigkeit und Multifunktionalität weiter zu verbessern.

Aus der Zwischenbilanz der AP 2002 und den anstehenden Herausforderungen leitet sich ein Handlungsbedarf ab, der fünf Stossrichtungen mit entsprechenden Massnahmenbündeln umfasst: (1) Sicherung der Marktanteile unter härteren Konkurrenzverhältnissen, insbesondere durch eine weitere Flexibilisierung des Milchmarktes (2) Stärkung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit durch eine Erweiterung des Handlungsspielraums (3) Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum durch eine optimierte Abstimmung der agrarpolitischen Instrumente auf die Regionalpolitik (4) Sozialverträglicher Strukturanpassungsprozess durch spezifische Begleitmassnahmen (5) Festigung des Vertrauens der Konsumentinnen und Konsumenten in die Nahrungsmittel durch eine weitere Förderung der Qualität und Sicherheit sowie bessere Ausschöpfung des Potenzials bestehender agrarökologischer Instrumente für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Die Umsetzung dieser Handlungsachsen bedingt Änderungen in sechs Bundesgesetzen: Landwirtschaftsgesetz (LwG), bäuerliches Bodenrecht (BGBB), landwirtschaftliches Pachtrecht (LPG),
Immobiliarsachenrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), Tierseuchengesetz (TSG) und Tierschutzgesetz (TSchG).

Gleichzeitig wird dem Parlament der Entwurf eines Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004­2007 unterbreitet. Zwischen den agrarpolitischen Massnahmen und deren Finanzierung besteht eine gegenseitige Abhängigkeit.

4723

Die Vorschläge zur Teilrevision des LwG basieren auf Vorarbeiten der Beratenden Kommission Landwirtschaft (im Folgenden: Beratende Kommission) und dreier Arbeitsgruppen sowie auf Erkenntnissen aus Evaluationen des agrarpolitischen Instrumentariums. Das Kernelement der AP 2007 besteht in einer weiteren Flexibilisierung der Milchmarktordnung mit einem schrittweisen Ausstieg aus der Milchkontingentierung.

Die im BGBB und im LPG enthaltenen strukturpolitischen Massnahmen wurden gleichzeitig mit dem Erlass des neuen LwG (AP 2002) gelockert. Die Erfahrungen und Entwicklungen zeigen, dass eine noch engere Abstimmung des BGBB und des LPG mit den Zielen der Landwirtschaftsgesetzgebung notwendig ist. Im Zentrum steht die Gewerbedefinition. Der dafür massgebende Arbeitszeitbegriff soll über die verschiedenen landwirtschaftlichen Anwendungsbereiche hinweg harmonisiert werden, ohne jedoch grundsätzlich eine Verschärfung zu bewirken. Im Weiteren ergeben sich Reflexwirkungen auf die immobiliarsachenrechtlichen Bestimmungen des ZGB (Art. 678 und 746).

Als Konsequenz aus der Maul- und Klauenseuche-Epidemie in Grossbritannien und ihren Auswirkungen auf verschiedene andere europäische Länder soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass bei einer künftigen Bedrohung des schweizerischen Viehbestands durch eine hochansteckende Seuche die Tiertransporte, die Märkte und Ausstellungen unverzüglich verboten werden können. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage für die Abgeltung der BSE-bedingten Kosten der Entsorgung von Fleischabfällen vorgeschlagen. Im Hinblick auf eine Koordination der Kontrollen soll ausserdem das zuständige Bundesamt den Kantonen Vorgaben für die durchzuführenden Kontrollen machen können.

Das Schlachten von Säugetieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug soll auf Grund des Ergebnisses der Vernehmlassung zur Änderung des TSchG weiterhin verboten bleiben. Diese Art des Schlachtens ist indessen Bestandteil der religiösen Regeln der jüdischen und der islamischen Glaubensgemeinschaft. Damit ihre Versorgung mit Fleisch sichergestellt bleibt, soll die Zulässigkeit der Einfuhr von Fleisch rituell geschlachteter Tiere (Koscher- und Halalfleisch) im TSchG festgehalten werden.

Die AP 2007 war Gegenstand einer Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien und interessierten Kreisen. Dabei fand die
mit den fünf Handlungsachsen umschriebene Stossrichtung der Weiterentwicklung der Agrarpolitik breite Unterstützung. In einzelnen Revisionsbereichen waren die Meinungen geteilt. Den vorgebrachten Einwänden wird in der vorliegenden Botschaft weitgehend Rechnung getragen, ohne jedoch die Stossrichtung zu ändern.

Nach Artikel 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Die vorliegende Botschaft enthält den Antrag, für die vier Jahre 2004 bis 2007 folgende Zahlungsrahmen zu bewilligen: ­ Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen ­ Produktion und Absatz ­ Direktzahlungen

4724

1 129 Mio. Fr.

2 946 Mio. Fr.

10 017 Mio. Fr.

Die Gesamtsumme der drei beantragten Zahlungsrahmen beläuft sich auf 14 092 Millionen Franken. Darin ist gegenüber der Vernehmlassungsvorlage eine Kürzung von 288 Millionen Franken zur Einhaltung der Schuldenbremse nach Artikel 126 BV berücksichtigt.

Nach Artikel 187 Absatz 13 LwG sind die Massnahmen im 2. Titel, mit denen der Bund finanzielle Mittel zur Marktstützung einsetzt, fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen. Die fünf Jahre laufen am 31. Dezember 2003, für den Bereich Milch am 30. April 2004 ab. Mit den Ausführungen in dieser Botschaft (insbesondere Teil II) liefert der Bundesrat die Grundlagen für diese Überprüfung.

Die Gesetzesanpassungen sollen gleichzeitig mit den neuen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten.

4725

Inhaltsverzeichnis Botschaft Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) Übersicht Agrarpolitik 2007 Inhaltsverzeichnis Botschaft

4721 4723 4726

Teil I: Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) Inhaltsverzeichnis Teil I Änderung Landwirtschaftsgesetz (Entwurf)

4727 4867 4870

Teil II: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004­2007 Inhaltsverzeichnis Teil II Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004­2007 (Entwurf)

4883 4934 4937

Teil III: Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) und im landwirtschaftlichen Pachtrecht (LPG) sowie Anpassung des Immobiliarsachenrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) Inhaltsverzeichnis Teil III Änderung Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (Entwurf) Änderung Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (Entwurf) Änderung Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Entwurf)

4938 4956 4957 4961 4965

Teil IV: Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) Inhaltsverzeichnis Teil IV Änderung Tierseuchengesetz (Entwurf)

4966 4976 4977

Teil V: Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG) Inhaltsverzeichnis Teil V Änderung Tierschutzgesetz (Entwurf)

4979 4983 4984

Anhang (Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung)

4985

Abkürzungsverzeichnis

5008

4726