02.049 Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2003 der Sparte ETH-Bereich) vom 14. Juni 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. Juni 2002

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-0916

5369

Übersicht Mit dieser Botschaft wird ein Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites im Gesamtbetrag von 78,22 Millionen Franken beantragt. Davon entfallen auf: Franken

a.

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken

b.

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

­ 78 220 000

Diese Botschaft enthält keine Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken (Grossprojekte). Im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten der Institutionen und zur Pflege der Werterhaltung der bestehenden Bausubstanz werden Grossprojekte in der Investitionsplanung zurückgestellt. Die mit dieser Botschaft unterbreiteten Bauvorhaben folgen der Strategischen Planung des ETH-Bereiches für die Jahre 2000­2003, Erkenntnissen aus der Vorbereitung der Strategischen Planung für die Jahre 2004­2007 und den Mehrjahresplänen der jeweiligen Institutionen.

Die Projekte leisten einen entsprechenden wichtigen und dringenden Beitrag zur Strategieumsetzung.

Es ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

Allgemeines Nach den Vorschriften des Bundesrates in der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB)1 wird ein Verpflichtungskreditbegehren für sämtliche baulichen Massnahmen im ETH-Bereich unterbreitet. Der beantragte Verpflichtungskredit in Form eines Sammelkredites beinhaltet in diesem Jahr keine Grossprojekte für mehr als 10 Millionen Franken, sondern lediglich Projekte bis 10 Millionen Franken. Den Kommissionen für öffentliche Bauten (KöB) werden die ausführlichen Unterlagen in Form von Projektdossiers, eines Objektverzeichnisses und des Investitionsplanes 2003­2006 «Bauten + Anlagen» im ETHBereich zur Verfügung stehen.

Anmerkungen zu den Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 78,22 Millionen Franken beantragt. Sämtliche unter diese Kategorie fallenden Vorhaben sind in einer Objektliste aufgeführt und begründet. Darin enthalten sind auch Rahmenkredite für die Werterhaltung, die Wertvermehrung und für das Immobilienmanagement.

1

SR 172.010.21

5370

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Das Bauwesen im ETH-Bereich

1.1.1

Strategische Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2000 erfolgt die Führung des ETH-Bereiches durch den Bundesrat durch einen 4-jährigen Leistungsauftrag und einer eigenen Rechnung, d. h. mit Autonomie in der Mittelverwendung.

Die Strategische Planung ist eine wesentliche Führungsaufgabe des ETH-Rates im Rahmen einer subsidiären Kompetenzordnung. Mit diesem Instrument werden die wesentlichen Entwicklungen des Kerngeschäfts des ETH-Bereiches ­ der Lehre, Forschung und Dienstleistungen ­ definiert. Die Umsetzung dieser Strategischen Planung erfolgt durch die Mehrjahresplanungen der Institutionen. Die geltende Strategische Planung des ETH-Bereiches für die Jahre 2000­2003 wird derzeit im Hinblick auf die Folgeperiode überarbeitet.

Wesentlich beeinflusst werden die Strategische Planung des ETH-Bereiches und die Mehrjahresplanungen der Institutionen durch die vom Bundesrat genehmigten Innovations- und Kooperationsprojekte (IKP) und das Entwicklungs- und Koordinationsprojekt Coordination Lémanique (CL) zwischen den Universitäten von Genf und Lausanne und der ETH Lausanne.

1.1.2

Werterhaltung der Bausubstanz

Der ETH-Bereich verfügt über ein beträchtliches Immobilien-Portfolio, welches ihm von der Eidgenossenschaft zur Nutzung übergeben wurde und für welches der ETHRat Planung und Kontrolle sicherstellt. Dabei geht es auch um Werterhaltung am bestehenden Objektbestand durch angemessene Unterhaltsmassnahmen.

Bereits in den Beratungen zur letztjährigen Baubotschaft 2001 konnte den Kommissionen für öffentliche Bauten (KöB) von National- und Ständerat dargelegt werden, welches Schwergewicht der Werterhaltung bei der Wahrnehmung dieser Eigentümerrolle innerhalb des ETH-Bereiches zukommt. Die von der schweizerischen Immobilienbranche empfohlenen Aufwendungen für den Unterhalt (Instandsetzungen und Instandhaltungen) in Relation zum Reproduktionswert der Immobilienobjekte werden von den einzelnen Institutionen erbracht.

1.1.3

Überprüfung der Bauorganisation

Im Frühling 2000, nach rund einem Jahr «Spartenlösung», wurde die neue Bauorganisation des ETH-Bereiches durch externe Gutachter überprüft. Aufgrund der damaligen Ergebnisse und mit dem speziellen Ziel, das Immobilienportfolio-Management und das Facility Management (d. h. Betrieb, Nutzung und Unterhalt der Bauten) kontrollieren, wird seit dem Herbst 2001 eine weitere externe Begutachtung unter 5371

Beizug von Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartementes EFD durchgeführt. Dem ETH-Rat geht es in erster Linie darum, die Wirksamkeit der internen Prozesse im Vergleich mit anderen professionellen Institutionen zu überprüfen.

Gestartet wird die Überprüfung jeweils mit einer Selbstevaluation. Zurzeit liegen die Ergebnisse für die vier Forschungsanstalten (4 FA) vor; sie belegen ein hohes Niveau des allgemeinen Immobilienmanagements, zeigen aber auch Verbesserungsmöglichkeiten beim Facility Management auf.

1.1.4

Stossrichtungen der folgenden Jahre

Der ETH-Rat und die sechs Institutionen haben die Gesamtsituation sorgfältig beurteilt und namentlich die finanziellen Rahmenbedingungen für neue Grossprojekte gewürdigt, weshalb in diesem Jahr besonderes Gewicht der Wert- und Substanzerhaltung beigemessen wird. Die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten entwickeln hierzu ein einheitliches Facility Management.

Des weiteren verfolgen der ETH-Rat und die Institutionen in den folgenden Jahren nachfolgende Stossrichtungen im Immobilienmanagement: ­

Fortsetzung der Reduktion des bestehenden Umfangs an Verpflichtungskrediten;

­

Nachvollziehbarer und transparenter Umgang mit teuerungsbezogenen Mehrkosten (vgl. Kap. 1.2.3);

­

Weiterentwicklung der Normen und Standards und Controlling derer Anwendung mit der Zielsetzung der Nutzungsflexibilisierung der Bauten des ETH-Bereichs.

1.1.5

Finanzierung von Immobilienvorhaben der Institutionen

Für Vorhaben im Bereich «Bauten und Anlagen» des ETH-Bereiches werden gemäss Artikel 25 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) vom 6. Oktober 19892 Verpflichtungskredite benötigt. Diese werden jährlich dem Parlament mittels einer Baubotschaft zur Bewilligung unterbreitet.

Die Eidgenössischen Räte beschliessen im Rahmen des Voranschlags der Eidgenossenschaft über den «Nettofinanzierungsbedarf» des ETH-Bereiches. Im Anhang zum Voranschlag unterbreitet der Bundesrat den Eidgenössischen Räten den konsolidierten Voranschlag des ETH-Bereiches sowie die detaillierten Budgets der einzelnen Institutionen. Den jährlich ausgewiesenen Zahlungskredit für den Bereich «Bauten und Anlagen» legen die jeweiligen Institutionen ­ angesichts bestehender Verpflichtungen und neuer Bedürfnisse ­ innerhalb ihres zugewiesenen Budgets selber fest.

Seit dem 1. Januar 2000 sind die jährlichen Zahlungskredite für das Immobilienmanagement Teil der eigenen Rechnung des ETH-Bereiches. Der Einsatz der Inves-

2

SR 611.0

5372

titionsmittel erfolgt effizient und sachgerecht nach unternehmerischen Gesichtspunkten. Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereiches sind besonders darum bemüht, die Finanzierbarkeit der Vorhaben auch unter den geänderten Rahmenbedingungen (Bauteuerung) sicherzustellen.

1.2

Entwicklungen in der Bautätigkeit des ETH-Bereiches

1.2.1

Bauprogramm 2003 mit Ausblick für die Jahre 2004­2006

Zur Realisierung des Bauprogramms 2003 wird mit der vorliegenden Botschaft ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 78,22 Millionen Franken in Form eines Sammelkredites beantragt.

Der Investitionsplan 2003­2006 «Bauten und Anlagen» des ETH-Bereiches, ist auf die Masterpläne und Belegungskonzepte der einzelnen Institutionen abgestimmt.

Aus diesem ist die zukünftige Entwicklung der bewilligten und geplanten Verpflichtungskredite ersichtlich (vgl. Abb. 1).

Die mit * gekennzeichneten Bauprogramme enthalten Vorhaben, die sich auf die Strategische Planung des ETH-Rates und die Mehrjahresplanungen der sechs Institutionen für die Jahre 2004­2007 beziehen. Ihre Finanzierbarkeit hängt vom Leistungsauftrag 2004­2007 mit dem zugehörigen definitiven Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich ab.

5373

Abbildung 1 Voraussichtliche Entwicklung der beantragten Verpflichtungskredite 2003­2006 Basis: Investitionsplan 2003­2006 Bauten und Anlagen im ETH-Bereich; Stand 31. März 2002 400

350

300

möglicher Handlungsspielraum 2004­2007

250 in Mio.

Fr.

200

150

100

50

0 bewilligtes Bauprogramm 2000

bewilligtes Bauprogramm 2001

bewilligtes Bauprogramm 2002

geplantes Bauprogramm 2003

geplantes Bauprogramm 2004 *

geplantes Bauprogramm 2005 *

geplantes Bauprogramm 2006 *

Jahre

1.2.2

Finanzierbarkeit

Seit der Neugestaltung des Rechnungswesens für den ETH-Bereich per 1. Januar 2000 werden die Investitionsausgaben für «Bauten und Anlagen» in den Budgets des ETH-Rates und der jeweiligen Institutionen eingestellt. Diese umfassen die bisherigen Rubriken «ETH-Bauten», «Erstausstattung für Neubauten» (apparative Einrichtungen) und «Errichtung der Grossanlage SLS».

Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bewilligten und geplanten Vorhaben erfolgt im Investitionsplan 2003­2006 «Bauten und Anlagen» des ETH-Bereiches. In Tabelle 1 wird der Finanzbedarf je Institution und in Abbildung 2 der Finanzbedarf bereits bewilligter Vorhaben sowie der geplanten Bauprogramme dargelegt.

Zum detaillierten Nachweis der Finanzierbarkeit der Vorhaben im Rahmen des Bauprogrammes 2003 besteht der oben genannte Vorbehalt bezüglich des Leistungsauftrags 2004­2007 und dem zugehörigen Zahlungsrahmen.

5374

Tabelle 1 Zahlungskredite in der Periode 2002­2006 für Bauten und Anlagen Basis: Investitionsplan 2003­2006 Bauten und Anlagen im ETH-Bereich; Stand 31. März 2002 Institution

Rat der Eidg. Technischen Hochschulen (ETH-Rat)

2002

2003

2004*

2005*

2006*

9,0

9,0

9,0

9,0

9,0

Eidg. Technische Hochschule Zürich (ETHZ)

163,8

171,6

149,7

146,6

162,9

Eidg. Technische Hochschule Lausanne (ETHL)

52,5

53,3

53,0

54,0

54,0

Paul Scherrer Institut (PSI)

39,9

28,6

22,1

24,0

30,0

Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)

1,2

3,5

5,2

4,2

2,5

Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA)

5,6

6,6

9,1

10,9

15,0

Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG)

6,0

6,9

8,1

11,7

10,3

Total in Mio. Franken (gerundet) 278,0

279,5

256,2

260,4

283,7

* Sobald der Leistungsauftrag 2004­2007 mit dem zugehörigen Zahlungsrahmen vorliegt, können auch die Mittel für Bauten und Anlagen detailliert bestimmt werden.

5375

Abbildung 2 Zahlungskredite in der Periode 2002­2006, aufgeteilt nach bewilligten und geplanten Vorhaben Basis: Investitionsplan 2003­2006 Bauten und Anlagen im ETH-Bereich; Stand 31. März 2002 300

250

unter Vorbehalt des Finanzierungsbeitrages des Bundes für die Jahre 2004 bis 2007

200 in Mio.

Fr. 150 tryhrÃFrqvrÃvÃWiruhyÃ

100

tryhrÃFrqvrÃurÃWiruhy 7hthÃ!"

50

FrqvrÃirrvÃirvyyvtrÃ7hthr Chqytrrr

0 Finanzbedarf 2002

Finanzbedarf 2003

Finanzbedarf 2004 *

Finanzbedarf 2005 *

Finanzbedarf 2006 *

Jahre

1.2.3

Umgang mit Teuerung bei Verpflichtungskrediten

Wie bereits in der letzten Baubotschaft 2001 dargelegt, wird bei laufenden oder geplanten Projekten der Teuerung mit folgenden Massnahmen begegnet: 1.

Alle Projekte und die ihnen hinterlegten Kostenberechnungen sind zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Baubotschaft zu einem bestimmten Stand der Bauteuerung gemäss den geltenden Indizes indexiert (Zürcher Wohnbaukosten-Index und Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik).

2.

Grundsätzlich wird die Teuerung in den einzelnen Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens durch die Wahl geeigneter Massnahmen kompensiert. Dies geschieht z.B. anhand des Vergabekonzepts, mittels Verhandlungen oder Verzichtsplanungen etc. In sämtlichen neuen Projekten ist die Teuerung in geeigneter Form in die Kostenschätzung bzw. den Kostenvoranschlag eingebunden (BKP 8).

3.

Sollte die Kompensation nachweislich nicht möglich sein, wird der Teuerungsanspruch des betroffenen Verpflichtungskredits sorgfältig überprüft.

Für die ungedeckten Mehrkosten gilt unter Berücksichtigung des Finanz-

5376

haushaltgesetzes (FHG) vom 06. Oktober 19893 und der Finanzhaushaltverordnung (FHV) vom 11. Juni 19904 folgende Regelung: ­ Projekte über 10 Millionen Franken: Antrag für teuerungsbedingten Zusatzkredit an die Eidgenössischen Räte mittels Botschaft; ­ Projekte bis 10 Millionen Franken: Abtretung aus bestehendem Rahmenkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten in der Hand des ETHRats.5

1.2.4

Kostenzusammenstellung

Sämtliche in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden MWSt-Satz von 7,6 Prozent. Bei allen Kosten gilt der ausgewiesene Stand der Bauteuerung sowohl gemäss dem Zürcher Baukosten-Index vom 1. April 2001 mit 110.1 Punkten (Basis April 1998: 100 Punkte) und gemäss dem schweizerischen Baupreisindizes des Bundesamts für Statistik für die jeweilige Grossregionen (Zürich, Genfersee, Nordwestschweiz etc.)

vom 1. Oktober 2001 (Basis Oktober 1998: 100 Punkte).

1.2.5

Massnahmen für den Umweltschutz und die Umweltverträglichkeit der geplanten Projekte

Den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den denkmalpflegerischen Aspekten wird bei allen Bauvorhaben entsprechende Bedeutung beigemessen.

Bei der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der Bauvorhaben stehen neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften die zusätzliche Reduktion der Umweltbelastungen und des Energieverbrauchs als Ziele im Sinne des nachhaltigen Bauens im Vordergrund.

Der ETH-Bereich beteiligt sich an der Umsetzung des RUMBA-Beschlusses des Bundesrates (Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung), der im Bereich Infrastruktur namentlich eine nachhaltige Entwicklung fordert.

2

Projekte bis 10 Millionen Franken

Die nachfolgende Objektliste mit einem Gesamttotal von 78,22 Millionen Franken ist nach den Institutionen des ETH-Bereiches gegliedert. Sie beinhaltet sowohl spezifizierte Objektkredite als auch Rahmenkredite für Vorhaben, deren Einzelwerte bis 10 Millionen Franken liegen.

Spezifizierte Objektkredite betreffen Projekte, welche mit einem klar formulierten Bedürfnis und mit einem Kostenvoranschlag hinterlegt sind. Diese werden hier in einer Objektliste als Einzelprojekte mit zugehöriger Kreditnummer angeführt.

3 4 5

SR 611.0 SR 611.01 Vgl. Bauprogramm 2001 des ETH-Bereiches vom 5. Juni 2000.

5377

Rahmenkredite werden beantragt zur Realisierung von unvorhergesehenen und dringlichen Bauprojekten sowie für Vorhaben, die beim Erstellen des Bauprogramms noch nicht bekannt sind oder deren Ausmass noch nicht genau definiert werden kann. Die Höhe der Rahmenkredite sind Schätzungen und beruhen auf Erfahrungswerten. Alle Abtretungen aus Rahmenkrediten werden detailliert im Objektverzeichnis Stand der Verpflichtungskredite per Ende Jahr abgebildet.

Die Rahmenkredite umfassen auf der Stufe der Institutionen folgende Kategorien: A. Werterhaltung (Unterhalt gemäss SIA 469) ­

Instandsetzung (Wiederherstellung des Bauwerks bzw. seiner Sicherheit und Gebrauchtauglichkeit für eine festgelegte Dauer)

Die Instandhaltung (Wahrung der Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes durch einfache und regelmässige Massnahmen wie Reparatur und Wartung) wird als Aufwandposition aus dem jährlichen Budget finanziert. Hierzu ist kein Verpflichtungkredit erforderlich, weshalb die Instandhaltung auch nicht Gegenstand der vorliegenden Baubotschaft ist.

B. Wertvermehrung ­

Bauliche bzw. haustechnische Anpassungen

­

Einrichtung neuer Professuren

­

Erweiterungen der Kommunikationsinfrastruktur (Telefonanschluss- und Erweiterungskosten sowie universelle Gebäudeverkabelungen)

­

Apparateanschlüsse für die Forschung

­

Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz

C. Immobilienmanagement ­

Projektierungen

­

Kreditmanagement (Bewirtschaftung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite)

­

Facility Management

Der Finanzbedarf der geplanten und bewilligten Verpflichtungskredite für das Jahr 2003 sind aus dem Objektverzeichnis der Bauten und Anlagen des ETH-Bereiches ersichtlich.

5378

Kredit-Nr.

Ort Anlagebezeichnung Projektbezeichnung Kurzbegründung

Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich (ETH-Rat) Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) 0330.203 Diverse Verschiedene Gebäude der ETHZ Rahmenkredit (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen) Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL)

Objektkredit Fr.

­

20 000 000 20 000 000

32 000 000

3419.424 Ecublens ­ Quartier Nord Gebäude AI Einrichtung neuer Professuren im 3. Stockwerk Seit der Umwidmung des Gebäudes AI im «Quartier Nord» für die Biowissenschaften (BBO 2000) wurde das 3. Stockwerk im Rohbau belassen, in Erwartung der Präzisierung der Bedürfnisse für den Ausbau in Abhängigkeit von der Revision der Strategischen Planung 2004­2007 der ETH-Lausanne, sowie der Auswirkungen der Abkommen SVS (Science, vie, société) mit den Universitäten von Lausanne und Genf.

Es ist vorgesehen auf diesem Stockwerk das Zentrum «Brain and Mind» mit 4 neuen Professuren einzurichten, sowie die interne Erweiterung und transdisziplinäre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit bereits bestehenden Forschungsgruppen der Faculté des sciences de la vie und den anderen Fakultäten der ETH-Lausanne sicherzustellen. Der Ausbau hält am Konzept «shared space», das auf den Stockwerken 1 und 2 entwickelt wurde, fest und besteht in einer Raumaufteilung aus Leichtwänden, der Fertigstellung der Bodenbeläge sowie der für die Laborbedürfnisse notwendigen Medienverteilung (Zu- und Abluft, Sanitär- und Elektroinstallationen).

9 500 000

0347.203 Diverse Verschiedene Gebäude der ETHL Rahmenkredit (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen)

22 500 000

5379

Kredit-Nr.

Ort Anlagebezeichnung Projektbezeichnung Kurzbegründung

Paul Scherrer Institut (PSI)

Objektkredit Fr.

8 650 000

3073.102 Villigen PSI West Die weltweit einzigartige am PSI entwickelte Strahlentherapie mit Protonen ist sehr erfolgreich und soll zu einem kommerzialisierbaren Produkt weiterentwickelt werden. Neben technischen Entwicklungen an den Systemkomponenten wird in Zukunft ein Ganzjahresbetrieb vorgesehen, womit die Forschung intensiviert werden soll und wesentlich mehr Patienten behandelt werden können. Voraussetzung hierfür ist die räumliche Erweiterung des bestehenden Medizinpavillons mit Vorbereitungs- und Infrastrukturräumen zur Aufnahme der Patienten.

Die Investition wird längerfristig durch Drittmittel finanziert. Das PSI geht deshalb von der Annahme aus, dass diese medizinische Einrichtung abgeschrieben wird.

1 650 000

0375.203 Diverse Verschiedene Gebäude des PSI Rahmenkredit (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen)

7 000 000

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) 3074.104 Birmensdorf Logistik und Kommunikation Die WSL will mit baulichen Massnahmen die strategischen Bedürfnisse in den Bereichen Logistik und Kommunikation betrieblich, wirtschaftlich und ökologisch optimieren. Die Absichten umfassen die Neugestaltung des Empfangsbereichs, die Schaffung einer Präsentationsplattform, die bauliche und betriebliche Teilsanierung des Personalrestaurants mit Erweiterung des Sitzplatzangebotes sowie die Zusammenlegung zentraler Bereiche der Logistik. Dabei werden die Voraussetzungen geschaffen, um wichtige zentrale Einrichtungen sowie Teile des Gebäudeparks und Betriebs aufzuwerten.

5380

7 450 000 5 500 000

Kredit-Nr.

Ort Anlagebezeichnung Projektbezeichnung Kurzbegründung

3074.203 Diverse Verschiedene Gebäude der WSL Rahmenkredit (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen) Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) 3065.203 Diverse Verschiedene Gebäude der EMPA Rahmenkredit (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen) Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) 3069.203 Diverse Verschiedene Gebäude der EAWAG Rahmenkredit (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen) 3069.502 Diverse Verschiedene Gebäude der Forschungsanstalten Rahmenkredit zur Finanzierung von unvorhergesehenen und dringlichen Vorhaben der vier Forschungsanstalten (Projektierungen, Immobilienmanagement und Facility Management inkl. Instandsetzung und bauliche Anpassungen).

Gesamttotal aller Verpflichtungskredite bis 10 Millionen Fr.

3

Objektkredit Fr.

1 950 000

4 300 000 4 300 000

5 820 000 820 000

5 000 000

78 220 000

Zusammenstellung des beantragten neuen Verpflichtungskredites

Der beantragte Verpflichtungskredit ist in Tabelle 2 sowohl nach Institutionen als auch nach Projektgrösse gegliedert.

5381

5382

Total Verpflichtungskredit Bauprogramm 2003

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken Davon 1­10 Millionen Franken Rahmenkredite (< 1 Millionen Franken)

Verpflichtungskredit für

26%

0%

­ 20 000 000

­ ­ 20 000 000

20 000 000

­

­

­

ETH Zürich

­

ETH-Rat

Institution

41%

32 000 000

9 500 000 22 500 000

32 000 000

­

ETH Lausanne

8 650 000

1 650 000 7 000 000

8 650 000

11%

­

PSI

7 450 000

10%

7 450 000

5 500 000 1 950 000

­

WSL

Basis: Investitionsplan 2003­2006 Bauten und Anlagen im ETH-Bereich, Stand 31. März 2002

Zusammenstellung des beantragten neuen Verpflichtungskredites

4 300 000

5%

4 300 000

­ 4 300 000

­

EMPA

7%

5 820 000

­ 5 820 000

5 820 000

­

EAWAG

100%

78 220 000

16 650 000 61 570 000

78 220 000

­

Total

0%

100%

21% 79%

100%

%

Tabelle 2

4

Auswirkungen des Bauprogramms 2003 des ETH-Bereiches

4.1

Finanzielle und personelle Auswirkungen

4.1.1

Finanzierbarkeit

Sämtliche zur Realisierung der Vorhaben erforderlichen Zahlungstranchen sind im Investitionsplan des ETH-Bereiches sowie in der Finanzplanung der Institutionen eingestellt (vgl. Abb. 2). Die Finanzierbarkeit der Vorhaben ist somit nachgewiesen.

Der voraussichtliche jährliche Zahlungsbedarf aus dem beantragten Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist aus nachfolgender Tabelle 3 ersichtlich.

4.1.2

Betriebskosten

Zusammenfassend wird festgestellt, dass insbesondere die beantragten Sanierungsvorhaben einen Beitrag zur Senkung der jährlichen Betriebskosten leisten.

4.1.3

Personal

Durch die vorliegenden Projekte ausgelöster Personalbedarf kann im Rahmen der Rechtsstellung des ETH-Bereiches durch Eigen- und Drittmittel gedeckt werden.

4.2

Dringlichkeit

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

Die Bauvorhaben sind jeweils Gegenstand geltender Masterpläne und Belegungskonzepte der einzelnen Institutionen. Ein zeitlicher Aufschub wäre für Lehre und Forschung nachteilig.

5383

5384

Total Objektkredit Bauprogramm 2003

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken

Bauvorhaben

Institution

0

0

78 220 000 78 220 000

­

2002

58 223 160

58 223 160

­

2003

Jährlicher Zahlungsbedarf (in Franken)

­

Verpflichtungskredit

8 550 000

8 550 000

­

2004

Basis: Investitionsplan 2003­2006 Bauten und Anlagen im ETH-Bereich, Stand 31. März 2002

Beantragter Verpflichtungskredit und jährlicher Zahlungsbedarf

Tabelle 3 zu 4.1.1 Finanzierbarkeit

1 300 000

1 300 000

­

2005

50 000

50 000

­

2006

10 096 840

10 096 840

­

später

4.3

Ökologie, Energie und Sicherheit

4.3.1

Ökologie

Die in den Projekten vorgesehenen Massnahmen hinsichtlich Ökologie betreffen Aspekte: ­

der fachgerechten Entsorgung und allfälligen Wiederverwendung von Baumaterialien, die bei Umbau-, Abbruch- sowie Sanierungsarbeiten anfallen;

­

der Verwendung von Baumaterialien nach ökologischen Gesichtspunkten und der Nachhaltigkeit;

­

der Reduktion der Umweltbelastung durch Emissionen.

Der ETH-Bereich beteiligt sich an der Umsetzung des RUMBA-Beschlusses des Bundesrates (Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung), der im Bereich Infrastruktur namentlich eine nachhaltige Entwicklung fordert.

4.3.2

Energie

Die Vorhaben verbessern die Energiebilanz der Institutionen im Sinne der Zielsetzungen zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien. Dies geschieht durch gezielte Massnahmen zur Senkung des Bedarfs an Grund- und Prozessenergie.

4.3.3

Sicherheit

Die Anliegen der Sicherheit werden in den Bauvorhaben angemessen berücksichtigt.

5

Rechtliche Grundlagen

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen, sowie für den Bereich des ETH-Rates auf Artikel 63 und Artikel 64 der Bundesverfassung, nach dem der Bund unter anderem zur Führung der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und der Forschungsanstalten befugt ist.

Im weiteren sind massgebend: ­

Artikel 25, 27 und 31 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0);

­

Artikel 32 der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 (SR 611.01);

5385

­

Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.017);

­

Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) (SR 172.010.21).

5.2

Erlassform

Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

5386

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen AP BB BBl BRB BV CL EAWAG EDI EFD EFV EMPA ETH ETHL ETH-Rat ETHZ GS EDI IKP KöB PSI RUMBA SIA SR WSL Ziff.

Arbeitsplatz Bundesbeschluss Bundesblatt Bundesratsbeschluss Bundesversammlung Entwicklungs- und Koordinationsprojekt Coordination Lémanique Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Eidgenössische Technische Hochschule Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern Innovations- und Kooperationsprojekte Kommissionen für öffentliche Bauten Paul Scherrer Institut Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein Schweizerische Rechtssammlung Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Ziffer

5387