Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Wil b. Stans, Kompetenzzentrum SWISSINT, Neubau «Camp Stans», Gemeinde Oberdorf vom 9. April 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 6032 Emmen, vom 11. Juli 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau eines Ausbildungscamps für das Kompetenzzentrum SWISSINT auf dem Waffenplatz Wil unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung von Oberdorf, 6370 Oberdorf, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. April 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-0839

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