Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5414 Widersprechende/r Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft, 3001 Bern, CH-Marke Nr. 443 820 «MOBI», gegen Widerspruchsgegner/in Crystal Finance SA, F-34094 Montpellier, IR-Marke Nr. 762 997 «MOBIPASS 120».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5414 wird infolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke 762 997 «MOBIPASS 120» wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr, ausmachend 800 Franken, verbleibt dem Institut.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

3. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3698

2002-1012