02.004 Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2001 vom 9. Januar 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2001 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

9. Januar 2002

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

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Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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2001-2739

Übersicht Die Tätigkeiten des Europarates im Jahr 2001 waren bestimmt durch die politische Lage in Südosteuropa und im Kaukasus sowie die Terroranschläge von New York und Washington. Diese Themen standen auch im Mittelpunkt der 108. und 109. Session des Ministerkomitees.

Die Regierungsexperten und -expertinnen konzentrierten ihre Arbeiten auf die fünf Kernbereiche: Schutz der Menschenrechte, Förderung und Entwicklung demokratischer Institutionen, Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit, Förderung der europäischen Identität auf der Grundlage der kulturellen Vielfalt sowie Förderung der Toleranz, des sozialen Zusammenhalts und der Sozialrechte.

Bei den Menschenrechten standen die Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Vordergrund. Im Berichtszeitraum fällte der Gerichtshof elf die Schweiz betreffende Urteile. In neun Fällen stellte er eine Verletzung der EMRK fest.

Es fanden wiederum wichtige europäische Fachministerkonferenzen statt: Die Europäische Konferenz für das kulturelle Erbe behandelte das Thema «Das kulturelle Erbe und die Herausforderung der Globalisierung»; die 27. Europäische Familienministerkonferenz widmete sich dem Thema «Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben»; die 24. Europäische Justizministerkonferenz befasste sich mit der «Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gemäss europäischen Normen».

Das Ministerkomitee verabschiedete mehrere Empfehlungen, die u.a. die Sozialpolitik, das Gesundheitswesen, die Rechtspflege, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen sowie den Menschenrechtsschutz betreffen.

Ebenfalls vom Ministerkomitee verabschiedet wurden zahlreiche neue Rechtsinstrumente: das Zusatzprotokoll zum Europäischen Abkommen über die Vermittlung von Anträgen auf Rechtshilfe; das Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten; das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen; das Europäische Übereinkommen zum audiovisuellen Erbe und dessen Protokoll über den Schutz von Fernsehproduktionen; das Europäische Übereinkommen über die Cyber-Kriminalität; das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend die
Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs.

Die Schweiz beteiligte sich in allen erwähnten Bereichen aktiv an den Arbeiten, sei es im Ministerkomitee, in den Lenkungsausschüssen oder in den Expertengruppen.

Sie führte verschiedentlich den Vorsitz.

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Bericht 1

Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2001

1.1

Allgemeines

Die Tätigkeit des Europarates war geprägt von den Ereignissen in Südosteuropa (Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien) und im Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Tschetschenien) sowie den Terroranschlägen vom 11. September in New York und Washington. In diesem Zusammenhang kam der Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Organisationen, insbesondere mit der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), wiederum grosse Bedeutung zu.

Die Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurden in verschiedenen Gremien weitergeführt. Der vom Ständigen Vertreter Irlands präsidierte «Evaluationsausschuss», dem neben dem stellvertretenden Generalsekretär auch der schweizerische Präsident des Menschenrechtsgerichtshofes angehörte, veröffentlichte Ende September 2001 seinen Schlussbericht, der zahlreiche Empfehlungen an das Ministerkomitee enthält (vgl. Ziff. 2.1). Dabei bestätigte sich die bereits in unserem letzten Bericht vertretene Auffassung, dass neben den dringend benötigten zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln tiefgreifendere Reformen des Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), u.a. solche institutioneller Natur, notwendig sind.

Das Monitoringverfahren zur Überprüfung der Einhaltung der mitgliedschaftlichen Verpflichtungen konzentrierte sich im Berichtsjahr vor allem auf die Themen der Effizienz der gerichtlichen Rechtsmittel sowie der Nichtdiskriminierung, insbesondere beim Kampf gegen Intoleranz und Rassismus. Die neuen Mitgliedstaaten Armenien und Aserbaidschan wurden einem speziellen Monitoring unterstellt, und der Generalsekretär des Europarates wurde ermächtigt, Experten für Menschenrechtsfragen nach Baku und Eriwan zu entsenden.

Die Bemühungen des Europarates zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, des Schutzes der Menschenrechte und der Demokratie in Tschetschenien wurden fortgeführt und das Mandat der Experten des Europarates im «Büro Kalamanow» verlängert.

Die Beziehungen zwischen dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung wurden verstärkt. Die Informationspolitik des Europarates wurde verbessert und der Zugang zu den offiziellen Dokumenten der Organisation erleichtert.

1.2

Sessionen des Ministerkomitees

Die 108. Session des Ministerkomitees fand am 10. und 11. Mai 2001 in Strassburg statt. Am 10. Mai führten die Aussenminister in der Residenz des Generalsekretärs des Europarates mit Zlatko Lagumdzija, Aussenminister von Bosnien-Herzegowina, einen informellen Meinungsaustausch durch, in dessen Mittelpunkt die Aussichten dieses Staates auf eine baldige Aufnahme in den Europarat standen. Bei dieser Gele-

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genheit informierte auch der Aussenminister der Ukraine, Anatoliy Zlenko, seine Kollegen über die jüngsten Entwicklungen in seinem Land.

An der formellen Sitzung vom 11. Mai, die vom lettischen Aussenminister, Indulis Berzins, präsidiert wurde, erörterten die Minister die Frage der Stärkung der demokratischen Sicherheit auf dem Balkan und den Beitrag des Europarates zur Lage im Kaukasus. Gegenstand des Meinungsaustauschs waren namentlich: die herrschende Situation in Mazedonien; die Beitrittsaussichten von Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien; die Einhaltung der Verpflichtungen durch Armenien und Aserbaidschan; die Situation in Georgien und die Zusammenarbeit mit Russland mit dem Ziel der Wiederherstellung des Rechtsstaats in der tschetschenischen Republik. Ferner unterbreitete der Generalsekretär im Nachgang zur informellen Sitzung vom 10. Mai Vorschläge für eine Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina und mit der Ukraine. Das Ministerkomitee verabschiedete eine politische Botschaft zur Weiterleitung an die Sondersession der UNO-Generalversammlung über die Rechte der Kinder und ein Synthesepapier zur institutionellen Reform des Ministerkomitees. Die Schweiz wurde von ihrem Ständigen Vertreter beim Europarat, Botschafter Jean-Claude Joseph, vertreten.

Unter dem Vorsitz des Aussenministers von Liechtenstein, Ernst Walch, trat das Ministerkomitee am 7. und 8. November in Strassburg zu seiner 109. Session zusammen. An der informellen Sitzung führten die Minister einen Meinungsaustausch mit NATO-Generalsekretär Robertson durch, der hauptsächlich der Verstärkung der internationalen Aktionen gegen den Terrorismus und der Zusammenarbeit zwischen den in diesem Bereich tätigen internationalen Organisationen gewidmet war.

Hauptthemen der formellen Sitzung vom 8. November waren der Beitrag des Europarates im Kampf gegen den Terrorismus und der Schutz der Menschenrechte. Beim zweiten Thema stand die Verbesserung der Effizienz des Menschenrechtsgerichtshofs im Vordergrund; diese wird durch die grosse Zahl von Individualbeschwerden in Frage gestellt (vgl. Ziff. 2.1). Staaten mit Beobachterstatus konnten sich an der Terrorismus-Debatte beteiligen. Das Komitee verabschiedete drei Texte: eine Erklärung über den Schutz der Menschenrechte, welche die zentrale Rolle der EMRK und des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte unterstreicht und Leitlinien für die künftige Tätigkeit des Europarats festlegt; eine Mitteilung über den Beitrag des Europarates zur internationalen Aktion gegen den Terrorismus; das Mandat einer multidisziplinären Arbeitsgruppe über den Terrorismus, die unter anderem überprüfen soll, inwieweit die einschlägigen Übereinkommen des Europarates der jetzigen Situation angemessen sind. Ferner wiederholten die Minister mit Bezug auf Tschetschenien ihren Aufruf für eine politische Lösung des Konflikts auf der Grundlage des Dialogs und der Einhaltung der Menschenrechte. Sie verabschiedeten schliesslich zwei neue Übereinkommen: das Übereinkommen über die Cyber-Kriminalität und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs.

Bundesrat Joseph Deiss leitete die schweizerische Delegation; er führte anlässlich der Session bilaterale Gespräche mit verschiedenen Amtskollegen.

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1.3

Neubeitritte und Kandidaturen

Die Beitrittsinstrumente Armeniens und Aserbaidschans wurden während des ersten Teils der Session 2001 der Parlamentarischen Versammlung beim Generalsekretariat hinterlegt, wodurch die Zahl der Mitglieder des Europarates auf 43 anstieg. Das Ministerkomitee richtete ein spezifisches Monitoring-Verfahren für die beiden neuen Mitgliedstaaten ein und beauftragte mit dessen Umsetzung die Ad-hoc-Gruppe, die bereits während des Verfahrens der Prüfung der Beitrittsgesuche die demokratische Entwicklung in den beiden Ländern verfolgt hatte. Diese Gruppe holte bei beiden Staaten verschiedene Informationen ein, führte einen Meinungsaustausch mit deren Vertretern durch und entsandte eine Delegation nach Armenien und Aserbaidschan (2.­7. Juli 2001). Die Schweiz gehört dieser Gruppe an.

Was das Beitrittsgesuch von Bosnien-Herzegowina betrifft, so konnten die beiden zuständigen Ausschüsse der Parlamentarischen Versammlung Entwürfe für einen positiven «Avis» an das Ministerkomitee verabschieden. Die Plenarversammlung soll sich damit anlässlich des ersten Teils der Session 2002 befassen. Beim Aufnahmeverfahren für die Bundesrepublik Jugoslawien sind ebenfalls Fortschritte zu verzeichnen. Die Behörden von Monaco ergriffen Massnahmen, um gewisse noch bestehende Hindernisse auf dem Weg zur Aufnahme in den Europarat zu beseitigen.

Der Beitritt von Belarus liegt immer noch in weiter Ferne.

2

Demokratischer Zusammenhalt

2.1

Menschenrechtsfragen

Der Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) sowie die ihm nachgeordneten Ausschüsse beschäftigten sich im Wesentlichen mit den Folgearbeiten zur Europäischen Ministerkonferenz über Menschenrechte, die am 3. und 4. November 2000 in Rom stattgefunden hatte.

Die Arbeitsgruppe des CDDH zur Verstärkung des Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte lieferte im Juni 2001 ihren Bericht ab. Darin werden mehrere Vorschläge unterbreitet, um die Wirksamkeit des Kontrollsystems der Menschenrechtskonvention zu erhöhen und insbesondere das Funktionieren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verbessern. Im September legte auch der vom Ministerkomitee eingesetzte Evaluationsausschuss seinen Bericht vor. Beide Berichte gehen von folgenden Vorgaben aus: die materiellen Garantien der Konvention dürfen keine Einschränkung erleiden; der Kern des Individualbeschwerderechts muss bewahrt bleiben; der Gerichtshof muss die eingehenden Beschwerden innert angemessener Frist behandeln können, ohne dass dies zu Lasten der Qualität der Urteile geht. Die Vorschläge der beiden Expertengruppen decken sich ebenfalls weitgehend: Schaffung wirksamer innerstaatlicher Rechtsmittel; systematische Überprüfung von Gesetzesentwürfen auf ihre Konventionskonformität; Verstärkung der Ausbildung im Bereich Menschenrechte; vorbehaltloser Vollzug der Urteile des Gerichtshofs. In beiden Berichten wird zudem die Notwendigkeit hervorgehoben, die Kanzlei des Gerichtshofs personell aufzustocken und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Die Experten beider Gremien stimmen darin überein, dass diese Massnahmen für sich allein nicht ausreichen, um die gegenwärtige Überlastung des Gerichtshofs entscheidend und dauerhaft zu bewältigen.

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Ein Expertenausschuss befasste sich mit der Verbesserung der landesrechtlichen Umsetzung der EMRK in den Vertragsstaaten (wirksame Rechtsmittel, Konventionskonformität von Gesetzgebung und innerstaatlicher Praxis) und der Verbesserung des Vollzugs der Urteile des Gerichtshofs.

Der Entwurf für ein Zusatzprotokoll zur EMRK über den Ausschluss der Möglichkeit, die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr beizubehalten, ist so weit fortgeschritten, dass bereits in der ersten Jahreshälfte 2002 mit der Unterzeichnung gerechnet werden kann. Indem sich die Schweiz an der Seite der anderen Mitgliedstaaten des Europarates für die totale Abschaffung der Todesstrafe einsetzte, konnte sie ihrem Willen Ausdruck geben, auf noch wirksamere Weise zum Schutz des Rechtes auf Leben und zur Förderung der Menschenwürde in der Welt beizutragen.

Der Entwurf für eine Empfehlung betreffend den Zugang zu amtlichen Informationen wurde zuhanden des Ministerkomitees verabschiedet. Er betrifft lediglich den Zugang der Öffentlichkeit zu jenen amtlichen Informationen, über welche staatliche Behörden verfügen, und sieht zudem aus Gründen der nationalen sowie der öffentlichen Sicherheit, der Finanzpolitik, der Vertraulichkeit der Beratungen in staatlichen Behörden usw. gewisse Ausnahmen vor.

Gemäss seiner Erklärung vom 12. September 2001 über die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und den im gleichen Monat beschlossenen Zielsetzungen beauftragte das Ministerkomitee den CDDH, auf der Grundlage demokratischer Grundsätze Leitlinien zu erarbeiten, um gegen Bewegungen gewappnet zu sein, welche die grundlegenden Werte und Prinzipien des Europarates bedrohen. Die Schweiz wurde mit der Präsidentschaft des zuständigen Expertenausschusses beauftragt.

Der leitende Ausschuss für Bioethik (CDBI) verabschiedete den Entwurf für ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend die biomedizinische Forschung. Das Konsultationsverfahren zu diesem Protokollentwurf dauert bis zum März 2002. Im November 2001 begann der Ausschuss mit den Beratungen zu einem Empfehlungsentwurf zur Xenotransplantation. Zudem legte eine Arbeitsgruppe dem Ausschuss einen Empfehlungsentwurf zum Schutz von Menschen mit psychischen Störungen vor. Schliesslich leitete der Ausschuss dem Ministerkomitee den
Vorschlag einer Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Paneuropäischen Forums zur Diskussion ethischer Fragen im Bereich der Biotechnologie weiter. Der vom CDBI erarbeitete Entwurf für ein Zusatzprotokoll betreffend die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs wurde der Parlamentarischen Versammlung zur Konsultation unterbreitet und anschliessend vom Ministerkomitee bereinigt und verabschiedet.

Der erste Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten wurde am 25. April 2001 vom Bundesrat gutgeheissen und dem Generalsekretariat des Europarates übermittelt. Er gibt Auskunft über die Situation der nationalen Minderheiten in unserem Land sowie über die zur Durchführung der im Rahmenübereinkommen verankerten Grundsätze getroffenen Gesetzgebungs- und sonstigen Massnahmen.

Im Bereich der Europäischen Sozialcharta (1961) beauftragte die SGK des Nationalrats die Bundesverwaltung mit der Erarbeitung eines weiteren Berichts über die rechtlichen Folgen einer Ratifizierung. Diese Analyse drängte sich auf, da sich das 1629

Schweizer Recht und die Spruchpraxis des Europarates in den vergangenen Jahren weiterentwickelt haben und die Schweiz ein internationales Übereinkommen nur ratifiziert, wenn das nationale Recht mit den internationalen Bestimmungen übereinstimmt. Der Bericht wird auch die Revidierte Europäische Sozialcharta (1996) analysieren und soll den Kantonen, in deren Kompetenzbereich mehrere Vorschriften der Sozialcharta fallen, zur Vernehmlassung unterbreitet werden.

2.2

Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte elf die Schweiz betreffende Urteile. Davon betrafen sechs strafprozessuale Fragen. Die Häufung beruht auf dem Umstand, dass der Gerichtshof zahlreiche seit längerem anhängige Beschwerden behandelt hat. In neun Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der EMRK fest. Ein Fall wurde infolge gütlicher Regelung aus dem Register gestrichen (Art. 39 EMRK). Zusätzlich zu den elf Urteilen sind drei bedeutsame Zulässigkeitsentscheidungen zu erwähnen.

In den beiden Urteilen G.B. und M.B. vom 30. November 2000 rügte der Gerichtshof die Gesamtdauer der Haftprüfungsverfahren vor Bundesanwaltschaft und Anklagekammer des Bundesgerichts (30 bzw. 31 Tage) als zu lang (Verletzung von Art. 5 Abs. 4 EMRK). Eine Verletzung des Rechts auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) hingegen verneinte er.

Gegenstand des Urteils H.B. vom 5. April 2001 bildete die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, eine festgenommene Person über die Gründe der Festnahme und die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zu informieren (Art. 5 Abs. 2 EMRK), sowie die Unabhängigkeit des solothurnischen Untersuchungsrichters als Haftrichter (Art. 5 Abs. 3 EMRK). Während der Gerichtshof die erste Rüge abwies, bejahte er eine Verletzung von Artikel 5 Absatz 3: der Schlussbericht des Untersuchungsrichters hätte für den Fall eines späteren Prozesses vor dem Amtsgericht die Anklageschrift ersetzt. Wie im Fall Jutta Huber (vgl. Jahresbericht 1990, BBl 1991 I 1298) könne der Untersuchungsrichter, der über die Rechtmässigkeit der Anordnung der Untersuchungshaft entscheide, im weiteren Verlauf des Verfahrens als Vertreter der anklagenden Behörde auftreten und könne daher nicht als «ein anderer zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigter Beamter» im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 EMRK angesehen werden.

Hintergrund des Falles I.O. (Urteil vom 8. März 2001) bildete ein Strafverfahren im Kanton Bern, das noch unter dem alten Strafverfahrensrecht abgewickelt worden war. Zwei der vom Beschwerdeführer in Strassburg erhobenen Rügen waren für zulässig erklärt worden: jene der Verletzung von Artikel 5 Absatz 3 EMRK (Unabhängigkeit des Untersuchungsrichters als Haftrichter) sowie jene von Artikel 5 Absatz 4 EMRK (Akteneinsicht im Haftprüfungsverfahren). Zu einem Sachurteil des
Gerichtshofs kam es nicht, nachdem der Fall mit einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien abgeschlossen werden konnte.

Anlass zum Urteil Medenica vom 14. Juni 2001 gab die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers im Abwesenheitsverfahren und die Weigerung, die Wiederaufnahme des Verfahrens in Anwesenheit des Verurteilten zuzulassen. Der Beschwerdeführer führte aus, er sei dem ersten Prozess unverschuldet ferngeblieben, 1630

weil ihm die Verfügung eines amerikanischen Richters das Verlassen der USA untersagt habe. Der Gerichtshof widersprach dem, habe doch der Beschwerdeführer durch bewusst falsche Angaben über den Ablauf des Strafverfahrens in der Schweiz den amerikanischen Richter in die Irre geführt. Der Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 Bst. c EMRK) war demnach nicht verletzt.

Hintergrund des Urteils J.B. vom 3. Mai 2001 bildete ein Verfahren wegen Hinterziehung der direkten Bundessteuer, in welchem der Beschwerdeführer mehrfach wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten mit Ordnungsbussen belegt wurde, weil er sich geweigert hatte, von den Behörden angeforderte Belege vorzulegen. Der Gerichtshof bestätigte zunächst die Anwendbarkeit von Artikel 6 Absatz 1 EMRK auf das Steuerhinterziehungsverfahren (vgl. die Fälle A.P., M.P. und T.P. sowie E.L., R.L. und J.O.-L.; Jahresbericht 1997, BBl 1998 592) und folgerte dann, dass die verhängten Ordnungsbussen das Recht des Angeschuldigten verletzten, nicht zu seiner eigenen Verurteilung beitragen zu müssen.

Im Fall D.N. (Urteil vom 29. März 2001) ging es um ein Verfahren vor der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung. Beim Entscheid hatte ein Psychiater mitgewirkt, der in seiner Funktion als referierender Fachrichter die Beschwerdeführerin zuvor als Sachverständiger im Sinne von Artikel 397e Ziffer 5 ZGB begutachtet hatte. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat diese Doppelfunktion von gutachterlicher und richterlicher Tätigkeit nicht generell beanstandet. Sie sah aber eine Verletzung von Artikel 5 Absatz 4 EMRK (Anspruch auf Überprüfung der Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs durch ein Gericht) darin, dass der betreffende Facharzt der Beschwerdeführerin bereits im Anschluss an die Begutachtung mitgeteilt habe, er werde dem Gericht die Abweisung ihres Gesuchs um Entlassung aus der Klinik beantragen. Damit habe die Beschwerdeführerin, so der Gerichtshof, objektiv nachvollziehbare Zweifel an der Unparteilichkeit der Verwaltungsrekurskommission haben können.

Im Fall Wettstein (Urteil vom 21. Dez. 2000) stellte sich die Frage der Unbefangenheit des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich. Eine Richterin hatte in einem anderen den Beschwerdeführer betreffenden Verfahren als Anwältin die
Gegenpartei vertreten. Dieser Umstand habe, so der Gerichtshof, den Beschwerdeführer zu objektiv begründeten Zweifeln berechtigt, ob das Verwaltungsgericht den Anforderungen an ein unparteiisches Gericht genüge (Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK).

Der Gerichtshof hielt in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass sich die Feststellung der Konventionsverletzung lediglich aus den besonderen Umständen des Falles ergebe. Die in der Schweiz verbreitete Praxis, dass Anwältinnen und Anwälte als nebenamtliche Richterinnen und Richter amten, wurde mithin nicht in Frage gestellt.

Eine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK stellte der Gerichtshof auch im Fall F.R. (Urteil vom 28. Juni 2001) fest. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hatte die unaufgefordert eingereichte Replik des Beschwerdeführers zur Vernehmlassung der kantonalen Vorinstanz aus dem Recht gewiesen. Der Gerichtshof erblickte darin eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren. Dieser Anspruch garantiere, so der Gerichtshof unter Hinweis auf den Fall Nideröst-Huber (vgl. Jahresbericht 1997, BBl 1998 591 f.), den Prozessparteien das Recht, grundsätzlich von sämtlichen Stellungnahmen zuhanden des Gerichts Kenntnis nehmen und sich dazu äussern zu können.

1631

Hintergrund des Urteils VgT (Verein gegen Tierfabriken) vom 28. Juni 2001 bildete die Weigerung der früheren AG für das Werbefernsehen, einen Werbebeitrag gegen den Fleischkonsum auszustrahlen, weil es sich um unzulässige politische Werbung (Art. 18 Abs. 5 RTVG) handle, während gleichzeitig einem entgegengesetzten Werbespot der Fleischindustrie der kommerzielle Charakter zuerkannt wurde. Der Gerichtshof hielt die Weigerung für dem Staat zurechenbar und qualifizierte den Eingriff in die Freiheit der politischen Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK) als unverhältnismässig. Die Beschwerdeführerin sei nicht eine einflussreiche finanzstarke Interessengruppe, und es habe keine echte Alternative zur Ausstrahlung über die Kanäle der SRG bestanden. Wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Situation von Beschwerdeführerin und Fleischindustrie verneinte er hingegen eine ungerechtfertigte Diskriminierung (Art. 10 i.V.m. Art. 14 EMRK).

Dem Urteil Boultif vom 2. August 2001 liegt die Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung eines wegen Raubes zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilten Algeriers zu Grunde. Dieser wandte vorab ein, das weitere eheliche Zusammenleben mit seiner Schweizer Gattin wäre nur möglich, wenn diese ihm nach Algerien folgen würde, was unzumutbar sei. Der Gerichtshof stellte fest, dass im konkreten Fall vorab angesichts des seitherigen Wohlverhaltens des Beschwerdeführers und der Auswirkungen für die Ehefrau der Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 Abs. 2 EMRK) unverhältnismässig war, gehe doch vom Beschwerdeführer nur noch eine begrenzte Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.

Die Zulässigkeitsentscheidung vom 18. Juni 2001 im Fall Zaoui erging zur Beschwerde eines algerischen Asylbewerbers, der mehrere propagandistische Aufrufe für die Islamische Heilsfront (FIS) gegen die algerische Regierung sowie zum gewaltsamen Widerstand gegen letztere verfasst hatte. Der Bundesrat hatte die Beschlagnahme der Telefaxgeräte des Beschwerdeführers sowie die Sperrung des Internet- und des E-Mail-Zugriffs angeordnet und angedroht, auch dessen Telefonapparate zu beschlagnahmen. Der Gerichtshof verneinte einen Eingriff in die Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK) und bejahte die Angemessenheit des Eingriffs in die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK). Zu Letzterem verwies er u.a. auf das hängige
Asylverfahren, die Umstände der Einreise, die Unwirksamkeit strenger Kontrollmassnahmen im früheren Aufenthaltsstaat Belgien sowie auf die strafrechtlichen Verurteilungen des Beschwerdeführers in Algerien und Belgien wegen seiner Aktivitäten zu Gunsten der FIS. Er erklärte daher die Beschwerde für offensichtlich unbegründet und unzulässig.

Mit Entscheidung vom 15. Februar 2001 im Fall Dahlab erklärte der Gerichtshof die Beschwerde einer Genfer Primarlehrerin, die sich gegen das Verbot, während des Unterrichts das islamische Kopftuch zu tragen, zur Wehr setzte, für offensichtlich unbegründet und damit unzulässig. Er erachtete den Eingriff in die Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK) nicht zuletzt deshalb als verhältnismässig, weil das Verbot sich auf die berufliche Tätigkeit beschränkte und die von der Beschwerdeführerin unterrichteten Kinder in einem leicht beeinflussbaren Alter waren. Als bedeutsam stufte er ferner die religiösen Gefühle der anderen Kinder an der Schule sowie der Eltern und den Grundsatz der konfessionellen Neutralität der Schule ein. Da es sich beim ausgesprochenen Verbot nicht um eine Ungleichbehandlung gestützt auf das Geschlecht handelte, lag auch keine unzulässige Diskriminierung (Art. 9 i.V.m.

Art. 14 EMRK) vor.

1632

Im Fall G.M.B. und K.M. (Entscheidung vom 27. Sept. 2001) wurde geltend gemacht, die schweizerische Regelung, dass das Kind verheirateter Eltern deren Familiennamen erhalte, verletze in diskriminierender Weise das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 i.V.m. Art. 14 EMRK). Der Gerichtshof trug den divergierenden Regelungen in den verschiedenen Konventionsstaaten Rechnung und verneinte ein Recht der Eltern, für das Kind einen anderen Nachnamen zu bestimmen als ihren Familiennamen. Das Schweizer Recht ermögliche den Brautleuten, auf Gesuch hin den Namen der Braut als Familiennamen zu wählen, sei mithin hinreichend flexibel ausgestaltet und nicht diskriminierend. Die Beschwerde war deshalb offensichtlich unbegründet.

2.3

Gleichstellung von Frau und Mann

Der Lenkungsausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann (CDEG) veranstaltete in Strassburg am 20. und 21. September 2001 ein Seminar zum Thema «Mitwirkung der Frauen bei der Prävention und Lösung von Konflikten». Über hundert Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen sowie Nichtregierungsorganisationen diskutierten dabei die mannigfaltigen Aktivitäten von Frauen in der Friedensarbeit sowie Wege, um diese besser sichtbar zu machen und mehr Frauen in Entscheidungspositionen zu bringen. Das Seminar diente auch zur inhaltlichen Vorbereitung der 5. Europäischen Ministerinnen- und Ministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann, die 2002 in Skopje (Mazedonien) stattfinden und dem Thema «Demokratisierung, Konfliktprävention und Friedensaufbau: Perspektiven und Rollen der Frauen» gewidmet sein wird.

Die Bekämpfung des Frauenhandels bleibt ein Schwerpunkt des CDEG. Eine Gruppe von Expertinnen und Experten wurde mit der Aufgabe betraut, den Einfluss der neuen Informationstechnologien auf den Frauenhandel zu untersuchen.

2.4

Kampf gegen Rassismus und Fremdenhass

Die Ergebnisse der Europäischen Konferenz gegen Rassismus «Alle verschieden, alle gleich: von der Theorie zur Praxis» flossen in die UNO-Weltkonferenz gegen Rassismus ein, die im September 2001 in Durban (Südafrika) stattfand. Trotz grosser politischer Spannungen verabschiedete die Weltkonferenz eine gemeinsame Erklärung und ein Aktionsprogramm, die für das Erkennen von Rassismus sowie die Bereitschaft zu seiner wirksamen Bekämpfung weltweit neue Massstäbe setzen. Die Schweiz beteiligte sich an den Konferenzvorbereitungen und entsandte eine Delegation unter der Leitung von Claudia Kaufmann, Generalsekretärin des EDI, nach Südafrika. In der Delegation vertreten waren auch Nichtregierungsorganisationen und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus. Das EDI wird die Umsetzung der Konferenzergebnisse an die Hand nehmen.

Mit der Schaffung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat des EDI durch den Bundesrat wurde ein weiterer Schritt zur Implementierung präventiver Massnahmen gegen Rassismus getan. Die Fachstelle wird Massnahmen auf Bundesebene umsetzen. Damit wird das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus entlastet, und diese kann so wieder vermehrt ihre Vorreiter- und 1633

Mahnerrolle wahrnehmen. Es ist vorgesehen, dass die Fachstelle später als Verbindungsbüro zur Europäischen Kommission gegen Rassismus (ECRI) funktionieren und die Kontakte zur «Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit» der Europäischen Union intensivieren wird. Der Bundesrat errichtete im Berichtsjahr einen Fonds für die Finanzierung von Projekten für die Menschenrechte von 15 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre. Davon werden 2,5 Millionen Franken in Bildungs- und Schulprojekte investiert. Die Leitung dieses Fonds liegt beim EDI; er wird von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung verwaltet.

2.5

Rechtliche Zusammenarbeit

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold beteiligte sich an der 24. Konferenz der Europäischen Justizministerinnen und -minister, die am 4. und 5. Oktober 2001 in Moskau stattfand. Obwohl ursprünglich nicht auf der Tagesordnung, wurde die Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf Vorschlag der deutschen Justizministerin zum Hauptthema der Konferenz erhoben. Die Justizministerinnen und -minister verurteilten einstimmig die schrecklichen Anschläge, die am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten verübt worden waren, und unterstrichen die Dringlichkeit, vorab auf der rechtlichen Ebene international zusammenzuarbeiten, um den Terrorismus wirksam bekämpfen zu können. In der von den Ministerinnen und Ministern verabschiedeten Resolution werden die Mitgliedstaaten des Europarates sowie die Staaten mit Beobachterstatus mit Nachdruck aufgerufen, die einschlägigen regionalen und universellen internationalen Rechtsinstrumente zu ratifizieren. Das Ministerkomitee wurde aufgefordert, sämtliche notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Staaten bei der Verhinderung, Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung von terroristischen Handlungen zu unterstützen. Ganz besonders hoben die Justizministerinnen und -minister die Notwendigkeit hervor, den Terroristen den Zugang zu finanziellen Mitteln zu versperren und die Handlungsinstrumente des Europarates im Kampf gegen die Geldwäscherei zu verstärken.

Die Justizministerinnen und -minister gaben ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass in mehreren Staaten Anzahl und Dauer der Freiheitsstrafen stark zugenommen haben, was zur Überbelegung der Gefängnisse geführt hat. Entsprechend verabschiedeten sie eine Resolution über den Vollzug langer Freiheitsstrafen, worin die Unterstützung und Weiterentwicklung der vom Europarat erstellten Zusammenarbeitsprogramme gefordert wird, um die Reformen beim Strafvollzug voranzutreiben. Schwergewichtig seien jenen Personen annehmbare Haftbedingungen zu gewährleisten, die eine lange oder gar eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüssen.

Da in einzelnen Staaten Mittel- und Osteuropas die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen nicht nur im straf-, sondern auch im zivil-, handels-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden ist, verabschiedeten die Justizministerinnen und -minister zudem eine Resolution
über die wirksame Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Dabei trugen sie dem Europarat insbesondere auf, gemeinsame europäische Standards und Grundsätze für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen festzulegen.

Der Beirat Europäischer Richterinnen und Richter (CCJE) führte seine Arbeiten an der Umsetzung der in einem globalen Aktionsprogramm festgelegten Prioritäten und 1634

an der Stärkung der Stellung der Richterinnen und Richter weiter. Dabei prüfte er besonders die Zweckmässigkeit, die diesbezüglichen Rechtsinstrumente des Europarates zu überarbeiten.

Der Expertenausschuss für die Wirksamkeit der Justiz (CJ-EJ) suchte nach Massnahmen, die in ganz Europa die Wirksamkeit der Justiz erhöhen und zu deren besserem Funktionieren beitragen könnten. Er prüfte in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Mechanismus, der eine gewisse Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze erlauben würde. Er befasste sich ferner mit der Frage des Zugangs zu einem Gericht für Personen, die in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht sind.

Die Arbeitsgruppe «Rechtsstellung des Kindes» verabschiedete zuhanden des Expertenausschusses für das Familienrecht (CJ-FA) den Berichtsentwurf über Leitprinzipien betreffend die Begründung und die Rechtsfolgen der Abstammung. Die Leitprinzipien sollen in eine Empfehlung aufgenommen werden, um die Staaten in ihren Bestrebungen zu unterstützen, im internen Recht die Rechtsstellung der Kinder durch eine Anpassung der Abstammungsregelungen zu verbessern.

Das Ministerkomitee genehmigte das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (STE 108). Dieses Protokoll regelt die Befugnisse der unabhängigen Datenschutzkontrollbehörden und die grenzüberschreitende Datenbekanntgabe an Empfängerinnen und Empfänger, die den Bestimmungen des Übereinkommens nicht unterliegen. Der von der Schweiz präsidierte Beratende Ausschuss zum Übereinkommen (T-PD) evaluierte das Übereinkommen und die Konformität seiner Bestimmungen auf dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen der Datenbearbeitung. Er setzte im Übrigen seine Arbeit im Bereich der Vertragsklauseln über grenzüberschreitende Datenflüsse fort. Die Projektgruppe für den Datenschutz (CJPD) genehmigte einen Empfehlungsentwurf über den Schutz von Personendaten, die zu Versicherungszwecken erhoben und bearbeitet werden, und begann mit den Vorbereitungsarbeiten für Richtlinien über die Videoüberwachung und über Chipkarten.

2.6

Strafrechtsfragen

Das Ministerkomitee verabschiedete die vom Europäischen Lenkungsausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) ausgearbeitete Konvention über die Cyber-Kriminalität, die von der Schweiz am 23. November 2001 in Budapest unterzeichnet wurde. Die Konvention ist das erste internationale Übereinkommen, das sich der Internet-Kriminalität annimmt und die entsprechende technologische Entwicklung in die Bereiche des Straf- und Strafprozessrechts sowie der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen umsetzt. Bereits am 26. Februar 2001 hat die Schweiz das Strafrechtsübereinkommen gegen die Korruption (STE 173) unterzeichnet, das einen weiteren Meilenstein bei der Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene darstellt. Der Lenkungsausschuss verabschiedete ferner das Zweite Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über Rechtshilfe in Strafsachen (STE 182) und behandelte unter anderem die Empfehlungen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung, zu den Grundsätzen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und zu einer europäischen Regelung über Polizeiethik.

1635

2.7

Flüchtlingsfragen

Der Ad-hoc-Expertenausschuss für rechtliche Aspekte des Territorialasyls, der Flüchtlinge und der Staatenlosen (CAHAR) überwies dem Ministerkomitee einen Empfehlungsentwurf über den subsidiären Schutz. Darin wird den Mitgliedstaaten des Europarates in Erinnerung gerufen, dass bestimmte Asylsuchende, welche die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, dennoch Anspruch auf internationalen Schutz und eine angemessene Behandlung haben. Neben der individuellen Situation der Betroffenen müssen insbesondere die internationalen Verpflichtungen berücksichtigt werden, wie sie sich zum Beispiel aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben. Eine der Mindestnormen, welche die Empfehlung für die Behandlung der Betroffenen vorsieht, besteht darin, dass die Mitgliedstaaten Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird, eine langfristige Aufenthaltsbewilligung erteilen sollen, wenn die Voraussetzungen für die Schutzgewährung während mehr als fünf Jahren erfüllt sind.

Ausserdem befasste sich eine vom CAHAR eingesetzte Arbeitsgruppe mit einem Empfehlungsentwurf betreffend die Inhaftierung von Asylsuchenden, die vorgenommen wurde, um die Bewegungsfreiheit dieser Personen wegen ihrer illegalen Einreise oder Anwesenheit oder aus einem anderen mit ihrem Asylgesuch verbundenen Grund einzuschränken.

2.8

Medienbereich

Das Ministerkomitee genehmigte eine Empfehlung über die Selbstregulierung von «Cyber-Inhalten» sowie über Massnahmen zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte und zur Bekämpfung der Piraterie.

Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (STE 178) wurde am 24. Januar 2001 zur Unterzeichnung aufgelegt und von der Schweiz am 15. Juni 2001 unterzeichnet. Das Ratifizierungsverfahren für dieses Übereinkommen ist zurzeit im Gang.

Das Übereinkommen zum audiovisuellen Erbe sowie das dazugehörige Protokoll wurden am 8. November 2001 in Strassburg anlässlich der 109. Session des Ministerkomitees zur Unterzeichnung vorgelegt.

Der Leitungsausschuss für Massenkommunikationsmittel (CDMM) wurde umstrukturiert, um seine Effizienz zu verbessern. Die Schweiz wurde 2000 für zwei Jahre in das Büro des CDMM gewählt, was es ihr erlaubt, bei der Ausrichtung der Arbeiten des Ausschusses eine aktive Rolle zu spielen.

2.9

Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) wählte an seiner 8. Plenartagung (29.­31. Mai 2001) den Tessiner Rinaldo Locatelli zum neuen Exekutivdirektor des Kongresses und verabschiedete u.a. Berichte über die Entwicklung der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Litauen, der Slowakischen Republik, 1636

Slowenien, Zypern und Irland. Wichtige Empfehlungen betreffen die Verbrechensbekämpfung in den Städten und die Auswirkung der Globalisierung auf die Regionen.

Nach der Vernehmlassung der Kantone und der Städte- und Gemeindeverbände unterzeichnete der Bundesrat am 29. November 2001 das am 1. Februar 2001 in Kraft getretene Protokoll Nr. 2 (vom 5. Mai 1998) zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (STE 169). Das Protokoll Nr. 2 legt den rechtlichen Rahmen für die interterritoriale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten fest. Es ergänzt das erste Protokoll (STE 159) und das Madrider Übereinkommen (STE 106), indem es den Behörden das Recht einräumt, auch zwischen nicht benachbarten Gebietskörperschaften Abkommen zu schliessen.

Der Lenkungsausschuss für die lokale und regionale Demokratie (CDLR) verabschiedete zuhanden des Ministerkomitees einen Entwurf für eine Empfehlung über die Beteiligung der Gemeindebürgerinnen und -bürger am öffentlichen Leben.

3

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

3.1

Migrationsfragen

Der Lenkungsausschuss für Migrationsfragen (CDMG) verabschiedete zuhanden des Ministerkomitees einen Empfehlungsentwurf über die Rechtsstellung der im Familiennachzug zugelassenen Personen. Die Schweiz war an der Ausarbeitung dieses Entwurfs aktiv beteiligt und brachte zusammen mit mehreren anderen Mitgliedstaaten einige Vorbehalte an.

3.2

Raumordnungspolitische Zusammenarbeit

Der von der 12. Europäischen Raumordnungsministerkonferenz (CEMAT) ausgesprochene Wunsch, die Aktivitäten dieser Konferenz auch in Zukunft im Rahmen des Europarates fortzuführen, wurde vom Ministerkomitee bei der Ausarbeitung seines zwischenstaatlichen Tätigkeitsprogramms berücksichtigt. Damit wurde anerkannt, dass die nachhaltige Raumentwicklung Europas sowohl den sozialen als auch den territorialen Zusammenhalt fördert und mit Blick auf die Zukunft langfristig zu einer besseren Berücksichtigung des Lebensraums und der Lebensqualität der Europäerinnen und Europäer führt.

Im Rahmen der Vorbereitung der 13. Tagung der CEMAT fand am 15. und 16. Juni 2001 in Thessaloniki ein erstes Seminar des Europarates über die Integration der europäischen Regionen statt. Es wurde dabei festgestellt, dass zur Erreichung dieses schwierigen Ziels vorerst die Verbreitung der von der CEMAT im Jahr 2000 verabschiedeten «Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent» erforderlich ist. Es wurde ein verstärkter Miteinbezug der regionalen und lokalen Behörden bei der Umsetzung dieser Prinzipien gefordert.

Am 26. und 27. November 2001 fand in Lissabon ein zweites im Rahmen der Arbeiten der CEMAT organisiertes internationales Seminar des Europarates statt, das dem Thema «Landschaftserbe, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung» gewidmet 1637

war. An der Tagung wurden der Beitrag der Raumplanung zum Landschaftsschutz und die Notwendigkeit des Einbezugs der landschaftlichen Aspekte in die Raumplanungspolitik verdeutlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung der Europäischen Landschaftskonvention vom 20. Oktober 2000 hervorgehoben (vgl.

hierzu Ziff. 3.6).

3.3

Sozialpolitik

Die 27. Europäische Familienministerkonferenz fand vom 20. bis 22. Juni 2001 in Portoroz (Slowenien) statt und war dem Thema «Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben» gewidmet. Die Diskussionen betrafen vor allem die folgenden drei Unterthemen: Ziele und Herausforderungen, die Rolle des Staates und der öffentlichen Hand, die gerechte Aufgabenteilung zwischen Vätern und Müttern. Es wurde dabei betont, dass diese Problematik die Gesellschaft insgesamt und nicht nur die Eltern betrifft. Es obliege allen Beteiligten ­ öffentliche Hand, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Eltern ­, nach neuen gemeinsamen Lösungen einer familiengerechten Aufgabenteilung zwischen Beruf und Familie zu suchen. Die Gestaltung der Arbeitszeit, die Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Urlaub für Mütter und Väter, die Schulzeiten, die Rolle der Unternehmen, das Angebot für familienexterne Kinderbetreuung, die Rollenverteilung zwischen den Eltern und insbesondere die Rolle des Vaters, die Erziehung und das Wohl der Kinder waren Themen, die zahlreiche Diskussionen auslösten. Die Schweizer Delegation wurde vom Walliser Staatsrat Jean-René Fournier geleitet.

Der Europäische Ausschuss für den sozialen Zusammenhalt (CDCS) führte die in seiner Strategie für den sozialen Zusammenhalt definierten Tätigkeiten weiter. Im Rahmen seiner Forschungs- und Analysetätigkeiten beauftragte er unter anderem die Abteilung für die Entwicklung des sozialen Zusammenhalts, ein Verzeichnis über die Sozialindikatoren zu erarbeiten, die in verschiedenen internationalen Organisationen verwendet werden. Die Schweiz steuerte für diese Tätigkeit einen freiwilligen Beitrag bei. Der CDCS genehmigte ferner das Mandat (2001­2003) für das neue Forum für Kind und Familie. Die vom Forum ausgewählten Arbeitsgebiete betreffen: die Tagesbetreuung von Kindern; Kind, Demokratie und Partizipation in der Gesellschaft; die Aufnahme von Pflegekindern sowie wahrscheinlich die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Sicherlich wird auch das Thema der Gewaltprävention und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Lichte der Ergebnisse des Weltkongresses, der Ende 2001 in Yokohama stattfinden wird, behandelt werden. Die Schweiz leistete für die Tätigkeiten des Forums nach dem Beispiel anderer Mitgliedstaaten einen freiwilligen Beitrag. Für seine Arbeiten betreffend die Aufnahme von Pflegekindern wählte das Forum einen externen schweizerischen Experten aus.

3.4

Gesundheitswesen

Das Ministerkomitee genehmigte die vom Europäischen Komitee für Gesundheit (CDSP) erarbeiteten Empfehlungen zur Prävention des Übertragungsrisikos der neuen Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit mittels Bluttransfusion, über die Behandlung der Wartelisten und Wartefristen bei Organtransplantationen, über die Anpassung der Gesundheitspflege an die Bedürfnisse betreffend Pflege und Dienste 1638

von randständigen Personen sowie über die Entwicklung einer Methodik bei der Ausarbeitung von Richtlinien für bessere medizinische Praktiken. Es verabschiedete ferner eine Resolution über die Funktion des Apothekers im Rahmen der Sicherheit des Sanitätsdienstes, die vom Ausschuss für öffentliche Gesundheit des Teilabkommens vorbereitet wurde.

Das Europäische Komitee für Gesundheit stimmte der Veröffentlichung des Berichtes über die infektiöse Unwirksamkeit von instabilen Blutprodukten zu.

Zwei neue Expertengruppen, denen die Schweiz angehört, begannen mit den Arbeiten über die Palliativpflege und über den Einfluss der Informatik auf das Gesundheitswesen (Patient und Internet).

Am 1. Januar 2001 wurde der Nachtrag 2001 zur dritten Auflage der Europäischen Pharmakopöe in Kraft gesetzt. Der Nachtrag enthält über 300 neue oder revidierte Arzneimittelmonografien und -prüfungsmethoden. Die 4. Auflage der Europäischen Pharmakopöe wurde im September 2001 abgeschlossen, in den Amtssprachen des Europarates als Buch und CD-ROM publiziert und ausgeliefert. Sie trat am 1. Januar 2002 in Kraft.

An der im November 2001 durchgeführten 111. Session der Europäischen Pharmakopöekommission wurden sämtliche Präsidien, Experten/Expertinnen und Spezialisten/Spezialistinnen der Europäischen Pharmakopöe für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren gewählt. Wie bisher zeichnete sich die Schweiz durch ein grosses Engagement aus und war mit Fachleuten aus Pharmaindustrie, Hochschulen und Behörden in fast allen der über 30 Fachexperten- und Arbeitsgruppen vertreten.

Thema an mehreren Sessionen der Europäischen Pharmakopöekommission war die Globalisierung der Arzneimittelherstellung, die sich auf die Qualität der auf dem Markt erhältlichen Arzneimittelwirkstoffe negativ auswirkt. Auf Initiative der Europäischen Kommission veranstaltete das «European Directorate for the Quality of Medicines» (EDQM) zu diesem Thema im Dezember 2001 ein Treffen mit Vertretern von Pharmakopöe-, Registrierungs- und Inspektionsbehörden sowie der Industrie.

Die Tätigkeit der Kooperationsgruppe zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Drogenhandels, der Pompidou-Gruppe, stand im Berichtsjahr ganz im Zeichen der Implementierung des neuen Arbeitsprogramms 2000­2003, mit dem sich die Gruppe zum Ziel setzte, die Erarbeitung und Umsetzung
von nationalen Drogenprogrammen zu unterstützen sowie die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu fördern. Für unser Land sind die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Seminare zur Schadensminderung und zu ethischen Fragen von grossem Interesse.

3.5

Tierschutz

Die Arbeiten der Experten zur Überarbeitung des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten (STE 65) wurden unter schweizerischem Vorsitz weitergeführt.

Im Rahmen der Revision von Anhang A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (STE 123) konnten Fortschritte erzielt werden, insbesondere bei den Richtlini-

1639

en für Nagetiere, Kaninchen, Hunde und Katzen. Die Expertengruppe für NichtMenschenaffen machte ihre Arbeiten von den Ergebnissen einer Studie abhängig, die von der französischen Delegation angeregt worden war. Weitere Richtlinien, die zur Behandlung anstehen, betreffen Frettchen, Amphibien, Reptilien, Fische und Vögel.

Die neue Richtlinie des BVET für die Haltung von Pferden wurde von der Expertengruppe für landwirtschaftliche Nutztiere wohlwollend aufgenommen; sie soll nun im Empfehlungsentwurf miteinbezogen werden.

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (STE 87) verabschiedete Empfehlungen zur Trutenhaltung (sie sind im InfoVet abrufbar). Die Revisionsarbeiten zu den Empfehlungen zur Schweinehaltung und die Beratung der neuen Empfehlungen zur Kaninchenhaltung wurden fortgesetzt.

3.6

Umwelt- und Naturschutz

Der Rat für die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (STRA-CO) bestätigte die Rolle der Strategie als paneuropäisches Instrument zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention. Er genehmigte einen Aktionsplan für die Jahre 2001­2005, der wichtige Punkte für die Schweiz enthält: Fortführung der Umsetzung der Biodiversitätskonvention durch die Paneuropäische Strategie (Vorbereitung der Konferenzen von Budapest, 25.­29. Febr. 2002, und Den Haag, 8./9. April 2002); Priorität für die Einbeziehung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in allen Bereichen, besonders in der Landwirtschaft (die Schweiz bereitet zurzeit die Konferenz über Landwirtschaft und Biodiversität vor, die im Juli 2002 in Paris stattfinden wird und deren Schlussfolgerungen in die für 2003 in Kiew vorgesehene Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» einfliessen sollen); Verstärkung der Entwicklungsmittel für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS); verstärkte Mobilisierung der Finanzinstitutionen bei der Finanzierung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (initiiert von der Schweiz); aktive Beteiligung an der Entwicklung des paneuropäischen ökologischen Netzwerks (REP).

Der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarates auf dem Gebiet der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) tagte am 9. Mai 2001 in Strassburg, um die Beiträge des Europarates zur paneuropäischen Strategie und zur Biodiversitätskonvention zu koordinieren, insbesondere betreffend das paneuropäische ökologische Netzwerk, die Vorbereitung der Konferenz über Landwirtschaft und Biodiversität (siehe oben) sowie die Europäische Wasser-Charta. Der Ausschuss erneuerte das Europadiplom für acht Schutzgebiete, wählte den Chef der Sektion ökologischer Ausgleich des BUWAL ins Präsidium und behandelte vor allem die Frage der Weiterführung der Aktivitäten auf dem Gebiet des natürlichen, kulturellen und landschaftlichen Erbes innerhalb des Europarates. Diese Diskussion wurde insbesondere durch die schweizerische Delegation veranlasst, die daran interessiert ist, dass diese Aktivitäten auch von europäischen Staaten getragen werden, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind. Das Büro des Ausschusses, dem die Schweiz angehört, zeigte sich einmal mehr besorgt über die Auswirkungen der drastischen Budget- und Personalkürzungen. Der Europarat unterzeichnete ferner Zusammenarbeitsprotokol1640

le mit dem Sekretariat der Biodiversitätskonvention (UNEP) sowie mit der Europäischen Umweltagentur der Europäischen Union.

Die erste Konferenz der Signatarstaaten der Europäischen Landschaftskonvention (STE 178) fand am 22./23. November 2001 statt, um die Umsetzung nach der bevorstehenden Inkraftsetzung vorzubereiten. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 20. Oktober 2000 unterzeichnet und bereitet zurzeit das parlamentarische Ratifikationsverfahren vor.

Der Ständige Ausschuss des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume hielt im Dezember 2000 in Strassburg seine 20. Tagung ab. Er verabschiedete eine von der «Groupe de réflexion stratégique» vorbereitete Empfehlung, die den Anwendungsbereich der Berner Konvention im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und eine verbesserte politische Transparenz ihrer Aktivitäten auf internationaler und paneuropäischer Ebene erweitern soll. Im Zusammenhang mit dem paneuropäischen ökologischen Netzwerk setzte sich die Schweiz für die Identifizierung besonders schützenswerter Zonen im Rahmen des Netzwerks SMARAGD der Berner Konvention ein. Ein gemeinsames Treffen der Fachausschüsse der beiden Netzwerke REP und SMARAGD fand im Oktober 2001 in Istanbul statt, wo die Schweiz ihr nationales ökologisches Netzwerkprojekt vorstellte.

3.7

Entwicklungsbank des Europarates

Der Direktionsrat der Bank wählte am 2. März 2001 Raphaël Alomar (Frankreich) für weitere fünf Jahre zum Gouverneur. Die Kapitalerhöhung trat am 14. März 2001 in Kraft. Der Direktions- und der Verwaltungsrat tagten vom 17. bis 19. Juni 2001 in Dubrovnik. Im Verlauf dieser Session wählte der Direktionsrat den Polen Krzystof Ners und den Spanier Apolonio Ruiz Ligero zu neuen Vizegouverneuren. Die Bank unterzog ihre Strategie einer Überprüfung und bekräftigte dabei den Willen, ihre Aktivitäten in den Übergangsländern erheblich auszuweiten. Die Bank zählt heute 35 Mitgliedstaaten, wovon 14 Länder aus Mittel- und Osteuropa. Im April 2001 gewährte sie Mazedonien einen ausserordentlichen, nicht rückzahlbaren Kredit in der Höhe von 1 Million Euro zum Ankauf von Grundnahrungsmitteln für die auf mazedonischem Staatsgebiet lebenden Flüchtlinge.

3.8

Nord-Süd-Dialog

Entsprechend seiner neuen Strategie legte das Nord-Süd-Zentrum des Europarates (Europäisches Zentrum für Interdependenz und Solidarität) den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Demokratie im globalen Zusammenhang.

Afrika und das Mittelmeerbecken standen im Mittelpunkt. Ein wichtiger Ansprechpartner war die Jugend. Besonders grosse Bedeutung kam der Errichtung von Netzwerken und der Förderung von «Guten Praktiken» zu. Die Werbung für die Tätigkeiten des Zentrums wurde verstärkt (Medien, Internet). Ferner definierte das Zentrum die Zielsetzungen seines Programms für die Jahre 2002­2004, das sich

1641

wiederum vorwiegend auf Afrika und das Mittelmeer sowie auf die Jugend ausrichten wird.

Im Hinblick auf deren allfälligen Beitritt führte das Zentrum seine Kontakte mit einer Reihe von Staaten weiter. Dabei standen die neuen Mitglieder des Europarates im Vordergrund. Gleichzeitig wurden Überlegungen angestellt, wie sich auch Nichtmitglieder des Europarates am Zentrum beteiligen könnten. Der einstimmig begrüsste Beitritt Deutschlands brachte es mit sich, dass die Vertretung der Mitgliedsstaaten im Exekutivrat neu überprüft werden soll.

4

Kultureller Zusammenhalt und Pluralismus der Kulturen

4.1

Kultur und Denkmalpflege

Die 5. Europäische Konferenz der für das kulturelle Erbe verantwortlichen Minister tagte vom 5. bis 7. April 2001 in Portoroz (Slowenien). Die Minister verabschiedeten eine Resolution über die Rolle des kulturellen Erbes angesichts der mit der Globalisierung verbundenen Herausforderungen. Darin wird mit Nachdruck unterstrichen, dass die Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes für die Stärkung der Demokratie, die Erhaltung des Friedens, für den sozialen Fortschritt und die Unterstützung der kulturellen Vielfalt von zentraler Bedeutung sind. Die Resolution, die mit den Zielen des Europarates übereinstimmt, weist insbesondere alle öffentlichen Körperschaften und wirtschaftlichen Entscheidungsträger auf die Bedeutung der Pflege des kulturellen Erbes hin.

Eine weitere Resolution der Minister betrifft die künftigen Aktivitäten des Europarates im Bereich des kulturellen Erbes während des Zeitraums 2002­2005. Das Programm legt folgende Aktivitäten fest: Anpassung der «Governance-Methoden» durch Referenztexte im Bereich des kulturellen Erbes; Aufbau eines permanenten europäischen Netzes für Denkmalpflege; Fortsetzung des Programms für Zusammenarbeit und technische Unterstützung; Förderung des Unterrichts, der Bildung und der Sensibilisierung.

Schliesslich verabschiedeten die Minister eine von der Schweiz mitgetragene Erklärung über die Rolle der gemeinnützigen Organisationen. Sie riefen dazu auf, das Engagement dieser Organisationen im Bereich des kulturellen Erbes zu unterstützen, ihnen mittels Foren eine regelmässige gegenseitige Kontaktnahme zu gewährleisten und das europäische Netz für Denkmalpflege zur Verfügung zu stellen, um über Internet miteinander kommunizieren zu können.

Anfang September 2001 erfolgte die offizielle Lancierung der Europäischen Tage des Denkmals 2001. Die Schweiz setzte sich in diesem Zusammenhang mit dem Thema «Wohnen in Gebäuden von historischer Bedeutung» auseinander. Der Chef der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundesamtes für Kultur vertrat unser Land an den Feiern der europäischen Kulturhauptstadt 2001 in Riga.

1642

4.2

Erziehungs- und Hochschulwesen

Seit der Lancierung der Pilotphase im Jahr 1997 ist die Schweiz im Projekt «Erziehung zur demokratischen Staatsbürgerschaft» vertreten; sie wird ihr Engagement auch für die neue Projektphase mit Beginn 2001 beibehalten. Ein Sonderkredit des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (BBW) ermöglichte in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer neuen Website für die Verbreitung der Resultate, die elektronische Versendung von Informationen und für den Unterhalt eines Netzwerks von nationalen Koordinatoren. Das Bildungskomitee beauftragte einen Schweizer Experten, in seinem Namen diejenigen Pilotprojekte zu begleiten, die im Rahmen des Stabilitätspaktes lanciert worden waren und zu einem guten Teil von DEZA und BBW finanziert werden.

Die Schweiz beteiligte sich ebenfalls am Projekt «Europas Geschichte im 20. Jahrhundert lehren und lernen», das im März 2001 mit einer Konferenz in Bonn abgeschlossen wurde. Das Projekt stellte im Zusammenhang mit der schulischen Vermittlung von Geschichte die Wichtigkeit folgender Aspekte in den Vordergrund: fremde Sichtweisen akzeptieren; Unterschiede zwischen Kulturen und Zivilisationen erkennen; Fehl- und Vorurteile wahrnehmen; ideologisch gefärbte Informationen mit Vorsicht behandeln; eine kritische Einstellung entwickeln; ein europäisches Geschichtsverständnis erlangen. In der Zwischenzeit wurden die Arbeiten veröffentlicht. Die Schweiz leistet einen finanziellen Beitrag an die deutsche Übersetzung.

Was den Sprachenunterricht betrifft, so konnte ­ zeitgerecht zum Europäischen Jahr der Sprachen 2001 ­ die Schweizer Version des Europäischen Sprachenportfolios lanciert werden. Das Schweizer Modell fand eine ausgezeichnete Aufnahme, nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland, und diente auch für andere Länder als Modell.

Die Schweiz arbeitete ferner in einer internationalen Expertengruppe mit, die den Auftrag hatte, einen Entwurf für ein Schulgesetz für das Kosovo auszuarbeiten. Die Gruppe führte die Arbeiten zwischen Mai und Oktober 2001 unter grossem Zeitdruck aus. Die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs war von der provisorischen Verwaltung der Vereinten Nationen (MINUK) in Auftrag gegeben worden. Als Vertragsteilnehmer und Garant für die Einhaltung demokratischer Prinzipien war der Europarat für die Ausführung des von der Weltbank finanzierten Mandats
verantwortlich.

Im Ausschuss für Höheres Bildungswesen und Forschung (CC-HER) beteiligte sich die Schweiz an der Mehrheit der Programme. An der letzten Sitzung des Ausschusses (Strassburg, 11./12. Oktober 2001) wurde der Leiter der schweizerischen Delegation, Professor Luc Weber, als Mitglied des Büros für zwei weitere Jahre bestätigt. Der Ausschuss befasste sich u.a. mit der Beteiligung des Europarates an den Folgearbeiten der Erklärung von Bologna und den Tätigkeiten des Ausschusses der Lissabonner Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich, der eine Empfehlung über Evaluationskriterien für im Ausland erlangte Qualifikationen und erbrachte Studienleistungen sowie einen Kodex von «guten Praktiken» beim grenzüberschreitenden Unterricht verabschiedet hatte.

Das Projekt «Lebenslanges Lernen im Dienst der Gerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts: eine neue Herausforderung für die höhere Bildung» wurde abgeschlossen und ein Entwurf für eine diesbezügliche Empfehlung vom Ausschuss verabschiedet. Die Schlusskonferenz fand im November 2001 statt.

1643

Die Arbeiten an den Pilotprojekten «Die Universitäten als Stätte der Staatsbürger» und «Partnerschaft zur Erneuerung der Erziehung» wurden fortgeführt. Zum Thema «Lehren und Lernen in der Kommunikationsgesellschaft» wurde im Juni 2001 zusammen mit dem Ausschuss für Erziehung ein neues Projekt ins Leben gerufen.

Zwei neue Initiativen gingen aus dem Projekt «Europäische Studien für demokratische Staatsbürger» hervor: die Schaffung einer internationalen Vereinigung für europäische Studien und ein regionales Netzwerk für europäische Studien in Südosteuropa. Der Bericht über die Förderung des höheren Bildungswesens in Südosteuropa macht die sehr schwierige Lage des höheren Bildungswesens in dieser Region und die Notwendigkeit weiterer Förderung deutlich.

4.3

Jugend

Der Sektor Jugendfragen des Europarates wurde kürzlich umstrukturiert, wobei u.a.

die Arbeitsweise seiner statutarischen Organe angepasst wurde. Auf Grund der vom Generalsekretär eingeleiteten gegenwärtigen Reorganisation der Verwaltung und namentlich auf Grund der vom Ministerkomitee bestätigten Budgetkürzungen stehen erneut Veränderungen bevor.

Im Rahmen der verfügbaren Mittel beabsichtigt der Lenkungssausschuss für Jugendfragen (CDEJ), seine Arbeit in vier Hauptbereichen auszubauen: informelle Erziehung und Bildung; Mitwirkung; Erziehung im Bereich der Menschenrechte; Stabilität in Südosteuropa. In diesem Zusammenhang übernahm der Ausschuss insbesondere die Vorbereitung der 6. Konferenz der Minister für Jugendfragen, die vom 14. bis 16. September 2002 in Thessaloniki stattfinden und sich vor allem mit der politischen Integration der Jugendlichen in Südosteuropa auseinander setzen wird.

4.4

Sport

Die Arbeiten des Lenkungsausschusses für Sport (CDDS) standen im Berichtsjahr vorwiegend im Zeichen der Konsolidierung seiner Tätigkeiten. Die Finanzknappheit zwang zu Eingriffen, welche für die Betroffenen oft schwer wiegende Folgen haben.

So musste kurzfristig die Sport-Dokumentationsstelle des Europarates, das «Clearing House», geschlossen werden. Dass der Lenkungsausschuss für Sport seinen bisherigen Status beibehalten wird, darf als Erfolg und vor allem als Anerkennung seiner Bedeutung im heutigen gesellschaftlichen Umfeld gewertet werden.

Die Anstrengungen des Europarates im Kampf gegen Doping im Sport führen dazu, dass Europa insbesondere auf diesem Gebiet mit einer Stimme spricht. Es ist deshalb denkbar, dass sich der Europarat an der Finanzierung der Welt-Anti-DopingAgentur beteiligen wird.

Elemente aus dem «Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz» konnten bei der Beantwortung zahlreicher Umfragen des Europarates verwendet werden, die in einzelnen Bereichen des Sports durchgeführt wurden. Es zeigte sich, dass die Grundideen unseres Konzepts auch von anderen Ländern übernommen und oft als «Richtlinien» bei der Erarbeitung ähnlicher Grundlagenpapiere herangezogen werden.

1644

5

Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

Der Europarat eröffnete Büros in Pristina, Podgorica und Belgrad. Der Sondergesandte des Generalsekretärs, der Schweizer Hans-Peter Furrer, arbeitete Anfang 2001 ein Programm zur Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Jugoslawien aus, das mit freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert wurde. Die Schweiz beteiligte sich daran mit 50 000 Euro, die zur Finanzierung eines Ende März 2001 in Strassburg und in der Schweiz (Bern, mit Sitzungen im Institut für Föderalismus) durchgeführten Seminars des mit der Ausarbeitung eines neuen Minderheitengesetzes beauftragten jugoslawischen Expertenausschusses verwendet wurden, der unter der Leitung des jugoslawischen Ministers für nationale und ethnische Gemeinschaften, Rasim Ljajic, stand. Dieser traf am 30. März 2001 Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und den Chef der Politischen Direktion des EDA.

Im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa leitete der Europarat drei wichtige Projekte in die Wege, die von der Schweiz finanziell unterstützt werden: Das erste Projekt besteht in der «Überprüfung der Nichtdiskriminierung»; im Rahmen dieses Projektes werden die Länder der Region aufgefordert, mit externer Unterstützung ihre Gesetze, politischen Massnahmen und deren Anwendung einer grundlegenden und umfassenden Prüfung zu unterziehen und alle diskriminierenden Aspekte zu erfassen und aufzuheben. Das zweite Projekt betrifft «die Annahme und Umsetzung der geltenden Normen» und sieht eine Reihe von gezielten Tagungen sowie eine punktuelle bilaterale Unterstützung von Expertinnen und Experten vor, um die Annahme und Umsetzung der geltenden internationalen Normen zu verbessern.

Das dritte Projekt betrifft die «Bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit» als Instrument zur Förderung der guten ethnischen Beziehungen. Diese Projekte, die im Februar 2001 begonnen haben, werden zunächst 12­24 Monate andauern.

1645

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Regierungen ­

Recommandation sur les travailleurs sociaux R (2001) 1

­

Recommandation concernant la conception et la reconception rentables des systèmes judiciaires et des systèmes d'information juridique R (2001) 2

­

Recommandation sur les services des tribunaux et d'autres institutions juridiques fournis aux citoyens par de nouvelles technologies R (2001) 3

­

Recommandation sur la prévention du risque de transmission de la forme nouvelle de la maladie de Creutzfeldt-Jakob (vMCJ) par transfusion sanguine R (2001) 4

­

Recommandation sur la gestion des listes d'attente et des délais d'attente en matière de transplantation d'organes R (2001) 5

­

Recommandation sur la prévention du racisme, de la xénophobie et de l'intolérance raciale dans le sport R (2001) 6

­

Recommandation sur des mesures visant à protéger le droit d'auteur et les droits voisins et à combattre la piraterie, en particulier dans l'environnement numérique R (2001) 7

­

Recommandation sur l'autorégulation des cyber-contenus R (2001) 8

­

Recommandation sur les modes alternatifs de règlement des litiges entre les autorités administratives et les personnes privées R (2001) 9

­

Recommandation sur le Code européen d'éthique de la police R (2001) 10

­

Recommandation concernant des principes directeurs pour la lutte contre le crime organisé R (2001) 11

­

Recommandation sur l'adaptation des services de soins de santé à la demande de soins et de services des personnes en situation marginale R (2001) 12

­

Recommandation sur le développement d'une méthodologie dans l'élaboration de lignes directrices pour de meilleures pratiques médicales R (2001) 13

­

Recommandation sur la Charte européenne des ressources en eau R (2001) 14

­

Recommandation relative à l'enseignement de l'histoire en Europe au XXIe siècle R (2001) 15

­

Recommandation sur la protection des enfants contre l'exploitation sexuelle R (2001) 16

­

Recommandation sur l'amélioration de la situation économique et de l'emploi des Roms/Tsiganes et des «voyageurs» en Europe R (2001) 17

­

Recommandation relative à la protection subsidiaire R (2001) 18

­

Recommandation sur la participation des citoyens à la vie publique au niveau local R (2001) 19

1646

Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete vermitteln können Wichtigste Entwicklungen, Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Friedenspolitik und menschliche Sicherheit

Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

EJPD, Bundesamt für Justiz, Sektion Menschenrechte und Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Abteilung Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik

Rassismusbekämpfung

EDI, Generalsekretariat, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus; EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Rechtliche Zusammenarbeit

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Angelegenheiten; EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Rechtshilfe; BK, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

Strafrechtsfragen

EJPD, Bundesamt für Justiz, Sektion Strafrecht

Gleichstellung von Frau und Mann

EDI, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

Flüchtlingsfragen

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion humanitäre Politik und Migration; EJPD, Bundesamt für Flüchtlinge, Abteilung Recht und Internationales

Medien

EDA, Politische Abteilung III, Internationaler Mediendienst; EJPD, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Urheberrecht; UVEK, Bundesamt für Kommunikation, Internationales; EVD, Wettbewerbskommission

Gemeinden und Regionen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; Direktion für Völkerrecht, Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht

Bevölkerung

EDI, Bundesamt für Statistik, Abteilung Bevölkerung und Beschäftigung; EJPD, Bundesamt für Ausländerfragen, Sektion Internationales und Analysen 1647

Raumplanung

UVEK, Bundesamt für Raumentwicklung, Internationale Angelegenheiten

Soziale Fragen

EDI, Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung internationale Angelegenheiten und Zentralstelle für Familienfragen; EVD, seco, Internationale Arbeitsfragen

Gesundheit

EDI, Bundesamt für Gesundheit, Internationales

Tierschutz

EVD, Bundesamt für Veterinärwesen, Dienst allgemeine Tierschutzfragen

Umwelt- und Naturschutz

UVEK, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Entwicklungsbank des Europarates

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EFD, Eidgenössische Finanzverwaltung, Ausgabenpolitik

Nord-Süd-Dialog

EDA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Abteilung Politik, Planung und Multilaterales

Kultur

EDA, Politische Abteilung III, Sektion Kultur und UNESCO; EDI, Bundesamt für Kultur, Direktionsstab

Denkmalschutz

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

Bildung und Hochschulwesen

EDI, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Jugend

EDI, Bundesamt für Kultur, Kulturförderung

Sport

VBS, Bundesamt für Sport

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