Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Andjelko Vasic, geb. 1945, Goranska 109/2, YU-11300 Smederevo, vertreten durch YU UDRUZENJE GRADJANA, Lava Tolstoja 4, YU-26000 Pancevo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 22. Februar 2002 auf seine Eingabe vom 13. Dezember 2000 (Postaufgabe) gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 13. Oktober 2000 folgendes Urteil gefällt hat: «I. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

II.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.­ werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.»

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

9. April 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 17/01 Bl

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2002-0744