Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (ETCS)

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 61a des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571 (EBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 20022, beschliesst:

Art. 1 Für die Ausrüstung von bestehenden Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (System ETCS) wird ein Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 742.101 BBl 2002 3305

2002-0323

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