Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Janica Andjelkovic-Stojanovic, Ul. Vladimira Nazora 14, BA-75000 Tuzla, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 13. Februar 2002 auf ihre Eingabe vom 25. August 2001 gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 22. Februar 1999 folgendes Urteil gefällt hat: «I. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

III. Das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung wird abgewiesen.» Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

19. März 2002

Eidgenössisches Versicherungsgerichts: i.A. des Präsidenten der Kanzleidirektor

H 294/01 Vr

2002-0493

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