Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Stiftung Schweizerisches Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal (SAZ) hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Fachmann/Fachfrau für Justizvollzug eingereicht.

Der Verband der Schweizer Möbelindustrie SEM hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), die Entwürfe zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung Industriepolstermeister/Industriepolstermeisterin und die Berufsprüfung Industriepolsterer/Industriepolstererin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

1. Oktober 2002

6094

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2002-2093